FE 07.0320/2022/EGB - Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Walzasphaltdeckschichten mit Schaumbitumen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2kä-FE 07.0320/2022/EGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0320/2022/EGB - Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Walzasphaltdeckschichten mit Schaumbitumen
FE 07.0320/2022/EGB - Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Walzasphaltdeckschichten mit Schaumbitumenl
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Mit den im Mai 2020 erschienen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 900), ist der Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified-Bitumen von 10 mg/m3 auf 1,5 mg/m3 reduziert worden. Es ist davon auszugehen, dass dieser Grenzwert mit den aktuellen Technologien im Asphaltstraßenbau nicht eingehalten werden kann, sodass eine vorläufige Aussetzung bis Ende 2024 beschlossen wurde. Bis dahin müssen technologische Lösungen zur sicheren Einhaltung des Grenzwertes gefunden werden. Eine wesentliche Komponente wird hierbei in der Absenkung der Verarbeitungstemperatur gesehen.
Nationale, insbesondere aber internationale Erkenntnisse beim Einsatz von Schaumbitumen bei der Asphaltherstellung haben gezeigt, dass eine mit anderen Methoden (Wachse, Zeolithe) vergleichbare Temperaturreduzierung möglich ist.
Allerdings lassen die asphalttechnologischen Erfahrungen darauf schließen, dass der Schaumbitumen-Warmasphalt seine vollen Gebrauchseigenschaften erst etwas später als ein konventioneller Heißasphalt erreicht. Als Ursache hierfür werden Restwasseranteile im Schaumbitumenmischgut vermutet, die nur sehr verzögert aus der verdichteten Asphaltschicht entweichen können. Für Asphaltdeckschichten ist das Verformungsverhalten sicherlich eine der wesentlichsten Gebrauchseigenschaften, sodass hier ein Risiko bei der Anwendung dieser Technologie zu sehen ist.
Mit diesem Forschungsprojekt soll der Einfluss von Restwasseranteilen im Asphaltmischgut auf das Verformungsverhalten überprüft werden. Neben der Höhe der Einflussnahme auf das Verformungsverhalten sollen auch die Dauer und ein möglicherweise verbleibendes dauerhaftes Restrisiko ergründet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 07.0320/2022/EGB - Untersuchungen zum Verformungsverhalten von Walzasphaltdeckschichten mit Schaumbitumen
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.