Radschnellverbindung MA-HD Referenznummer der Bekanntmachung: 76-41-221713000-000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radschnellverbindung MA-HD
Verkehrsanlagenplanung nebst integrierter Objektplanung Ingenieurbauwerke und Freianlagenplanung zur Radschnellverbindung MA-HD, Teilabschnitt auf Mannheimer Gemarkung RS 2, OD Mannheim
Mannheim
Die Radschnellverbindung Mannheim-Heidelberg ist eines von drei Pilotprojekten in Baden-Württemberg und wird auch als RS 2 bezeichnet. Bis zur Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4) erfolgt die Verkehrsanlagenplanung aktuell auf Veranlassung und im Auftrag des zuständigen Regierungspräsidiums in Karlsruhe. Weitere Informationen des Regierungspräsidiums zur Radschnellverbindung finden sich auch unter www.radschnellweg-hd-ma.de.
Mit Fertigstellung der Genehmigungsplanung wird die Maßnahme jedoch im Hinblick auf die auf Mannheimer Gemarkung verlaufenden Teilabschnitte an die Stadt Mannheim übergehen. Zur Fortführung der Verkehrsanlagenplanung wird die Stadt vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtraumservice die Leistungsphasen 5 bis 9 erarbeiten lassen. Die Verkehrsanlagenplanung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erstreckt sich allerdings auf die Gesamtstrecke der Radschnellverbindung Mannheim - Heidelberg. Bei der Planungsfortführung müssen deshalb zusätzlich die Besonderheiten des städtischen Streckenverlaufs auf Mannheimer Gemarkung berücksichtigt werden. Aufgrund der vom Trassenverlauf betroffenen Baum-, Pflanz- und Grünflächen sowie der Entwässerungssituation kommen im städtischen Bereich als Annex zur Verkehrsanlagenplanung die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie der Freianlagenplanung hinzu.
Der Abschnitt der Radschnellverbindung unterteilt sich für den auf der Mannheimer Gemarkung verlaufenden Streckenbereich in 12 Teilabschnitte. Wegen der einzelnen Teilabschnitte wird auf den "Übersichtsplan RSV MA_HD" verwiesen, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Teilabschnitte 1 bis 8. Die Teilabschnitte 9 bis 12 gehören dagegen nicht zum Planungsgegenstand dieser Ausschreibung. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt in der Verkehrsanlagen-planung. Als Annexleistung, die ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Planung ist, kommt die Planung der Ingenieurbauwerke sowie die Freianlagenplanung hinzu. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Die Beauftragungsstufen ("Bearbeitungsgsstufen") setzen sich wie folgt zusammen:
- Beauftragungsstufe I = Leistungsphasen 5 bis 7 der Verkehrsanlagenplanung nebst Leistungsphasen 1 bis 7 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Freianlagenplanung.
- Beauftragungsstufe II = Leistungsphasen 8 und 9 der Verkehrsanlagenplanung nebst Objektplanung Ingenieurbauwerke und Freianlagenplanung.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung nebst dem Vertragsentwurf und den dazugehörigen Anlagen verwiesen.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgender objektiver Kriterien:
(a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Verkehrsanlagenplanung von
- mehr als netto EUR 400.000,00 bis maximal netto EUR 500.000,00 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 500.000,00 bis maximal netto EUR 750.000,00 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 750.000,00 = 3 Punkte
(bb) Der Bewerber erzielt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre Jahres-Nettoumsätze aus der Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen und/oder der Freianlagenplanung
- mehr als netto EUR 200.000,00 bis maximal netto EUR 300.000,00 = 1 Punkt
- mehr als netto EUR 300.000,00 bis maximal netto EUR 400.000,00 = 2 Punkte
- mehr als netto EUR 400.000,00 = 3 Punkte
(cc) Die Zahl der vollzeittätigen Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber / Geschäftsführer, die im Bereich Verkehrsanlagenplanung und Planung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen oder Freianlagenplanung tätig sind, beträgt im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre
- mehr als 4 Mitarbeiter bis maximal 6 Mitarbeiter = 1 Punkt
- mehr als 6 Mitarbeiter bis maximal 10 Mitarbeiter = 2 Punkte
- mehr als 10 Mitarbeiter = 3 Punkte
(b) Referenzbewertung
Maßgebend für die Referenzbewertung sind die Projektmerkmale wie folgt:
(aa) Planungsgegenstand Verkehrsanlage des Straßenverkehrs
Die Referenzleistung hatte eine Verkehrsanlage des Straßenverkehrs zum Gegenstand,
- die eine hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen
- Verkehrsanlage aufweist = 2 Punkte
- die eine sehr hohe Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen
- Verkehrsanlage aufweist = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 4 gewichtet wird, können maximal 16 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Gegenstand erzielt werden.
(bb) Besondere Leistungen
Zur Referenzleistung gehörte als Besondere Leistung
- auch eine objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung = 4 Punkte
- auch die örtliche Bauüberwachung = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal mit 1 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte bei dem Projektmerkmal Besondere Leistungen erreicht werden.
(cc) Integrierte Planung
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrsanlagenplanung
für Anlagen des Straßenverkehrs auch die Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen = 2 Punkte
- Die Referenzleistung beinhaltete neben der Verkehrs-
anlagenplanung Straßenverkehr und der Objektplanung
Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen auch die
Objektplanung Freianlagen = 4 Punkte
Da das Projektmerkmal Integrierte Planung mit 2 gewichtet wird, können insgesamt 8 Wertungspunkte erreicht werden.
Reicht der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag mehrere Referenzen ein, wird zunächst jede Referenz gemäß den vorstehenden Kriterien gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert aus der Gesamtpunktzahl aller Referenzen dividiert durch die Anzahl der wertungsfähigen Referenzen ermittelt.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriterums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den Auswahlkriterien gemäß lit. (a) und (b) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl zwischen den betroffenen Bewerbern durch Los gemäß §75 Abs. 6 VgV zu treffen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekannt gemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 Satz 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von 3 geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" gemäß §§ 1 ff IngG BW berechtigt ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" -, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind und er unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen ist (§73 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von al-len Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen Versicherungsbescheinigung
2. Formblatt "Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl"
zu 1.: Die vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden von EUR 2,0 Mio. ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 2,0 Mio. erreichen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Refe-renzleistung des Bewerbers" - zu Referenzen des Bewerbers. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag ein-zureichen.
Die Referenzen müssen folgende Min-destanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen die Leistungen mindestens bis zur Beginn der Leistungsphase 8 fortgeschritten sein.
2. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 73 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Teilnahmeantrags / Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag /das Angebot die Übermittlung des Teilnahmeantrags / Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bewerber / Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags / Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bewerber-/Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJ6K8E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.