Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die Feuerwehr 71292 Friolzheim Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friolzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 71292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs MLF für die Feuerwehr 71292 Friolzheim
Lieferung eines Mittleren-Löschfahrzeugs MLF auf einem Straßenfahrgestell mit Beladung für die Feuerwehr 71292 Friolzheim; aufgeteilt in zwei Lose. Entsprechend DIN 14530-25, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 und der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb und feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Mittleres Löschfahrzeug MLF gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für das MLF gemäß Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 Beladung
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.