S21, PFA 1.7, Außenanlagen Haltepunkt Feuerbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63982
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.7, Außenanlagen Haltepunkt Feuerbach
S21, PFA 1.7, Außenanlagen Haltepunkt Feuerbach
Stuttgart
Es ist eine Ausführungsplanung für den Haltepunkt Stuttgart-Feuerbach zu erstellen.
Folgende Leistungen sind zu beplanen:
‐ Rückbau von provisorischen Stützwänden und Fangdämmen
‐ Treppenanlage
‐ Ca. 150m Winkelstützwände in Höhe von 0,60cm bis 4,00m
‐ Ca. 750m Kabeltiefbau einschließlich 35 Kabelschächten und 70 Schachtanschlussbausätzen
‐ Ca. 250m Kabeltiefbau für Straßenbeleuchtung
‐ 3 Gleisquerungen
‐ Ca. 250m Entwässerungsanlagen
‐ 10 Einlauf‐ und Revisionsschächte
‐ Ca. 2500qm Asphaltoberflächen für Rad‐/Fußgängerwege und Zufahrten
‐ Fundamente und Standflächen für 4 Modulgebäude
‐ Ca. 1300cbm Erdaufschüttungen
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
S21, PFA 1.7, Außenanlagen Haltepunkt Feuerbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.