Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes Waldstetten Referenznummer der Bekanntmachung: 278/22-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldstetten
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs-, Ingenieur-, weitere Leistungen z. Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes Waldstetten
Planungs-, Ingenieur- und weitere Leistungen zur Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes für die Gemeinde Waldstetten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Waldstetten beabsichtigt im Rahmen des kommunalen Breitbandausbaus „Graue Flecken“ zu beseitigen und dazu für unterversorgte Gebiete das Glasfasernetz (FTTB) auszubauen. Für den Bereich der Beratungs- und Planungsleistungen liegt bereits eine Bewilligung vor. Ebenso liegt der Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe der Bundesförderung Breitband vor. Der Kofinanzierungsantrag beim Land Baden-Württemberg ist gestellt. Die Gemeinde Waldstetten, vertreten durch Bürgermeister Michael Rembold, liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg. Im Zuge des Bundesförderprogramms „Graue Flecken“ (Richtlinie: „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) sollen für die Gemeinde Zuschüsse beantragt werden. Waldstetten ist Mitglied der Komm.Pakt.Net (Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Neue Straße 40, 89073 Ulm). Als Netzbetreiber steht die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen bereits fest. Für den Ausbau der „Grauen Flecken“ im Gemeindegebiet wurde von der Fa. GeoData GmbH eine Grobstrukturplanung erstellt. Zusätzlich existiert eine Strukturplanung der Fa. TKI aus dem Jahre 2016, die jedoch noch nicht das aktuelle Material- und Faserkonzept des Bundes enthält. Die in den vergangenen Jahren sowohl von der Gemeinde (innerörtlicher Ausbau) als auch vom Ostalbkreis (Backbone) errichtete Breitbandinfrastruktur muss bei der Planung des Ausbaus der „Grauen Flecken“ berücksichtigt werden. Des Weiteren wurde eine Grobkostenschätzung erstellt (siehe Anlagen). Dabei wurden folgende überschlägigen Mengenangaben ermittelt: Tiefbau: Befestigte Oberflächen ca. 16.100 lfm.Tiefbau: Unbefestigte Oberflächen ca. 0 lfmKabelzug (zusätzlich) ca. 3.700 lfm.MFG18 1 St.Hausanschlüsse ca. 720 St. Bereits fertiggestellte Trassen (Bestandsinfrastruktur):Im Zuge des Backbonebaus und des innerörtlichen Ausbaus sowie bei verschiedenen Mitverlegungen wurden bereits Trassen hergestellt und teilweise in Betrieb genommen. Die bestehenden Trassen und bestehenden kommunalen Aktivstandorte (PoP, MFG) sind zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren. Die Daten werden als shape-Datei von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Baubeginn hat spätestens 18 Monate nach Abschluss der Ergebnisfeststellung des Markterkundungsverfahrens zu erfolgen (bis 17.08.2023). Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.