Konzeptvergabeverfahren | Alte Feuerwehr Elzach | Stadt Elzach
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elzach
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptvergabeverfahren | Alte Feuerwehr Elzach | Stadt Elzach
Mit der Realisierung des Neubaus des neuen Rettungszentrums Elzach (Feuerwehr und DRK) in der Weilerstraße am südlichen Ortseingang wird der ehemalige Feuerwehrstandort in der Freiburger Straße abgelöst.
Die Flurstücke 714/1, 782 und 772 mit der ehemaligen Feuerwache werden somit frei für neue Nutzungen. Wie in vielen Gemeinden ist auch in Elzach das Angebot an Kinderkrippenplätzen weiterhin knapp bemessen, so dass hier der höheren Nachfrage Rechnung getragen werden sollte. Ebenso gibt es eine Knappheit an Wohnungen in kleiner und mittlerer Größe. Aus diesen Gründen wird für das Grundstück der Abbruch des alten Feuerwehrgebäudes und eine Neubebauung für ein Wohngebäude mit Kinderkrippe vorgesehen.
Das Grundstück befindet sich in der Freiburger Straße südlich des Städtles (Stadtmitte), also noch vor der Ortsumfahrung und hat somit eine präsente Lage an der Ortsdurchfahrt.
Um durch die Herausforderungen der Lage des Grundstücks und den besonderen Anforderungen an die Nutzungen, dennoch eine möglichst hohe Nutzungsqualität sicherzustellen, hat der Gemeinderat der Stadt Elzach die Durchführung eines Konzeptvergabeverfahrens mit Planungskonzept und Kaufpreisangebot beschlossen.
Das Grundstück befindet sich komplett im Eigentum der Stadt, sodass die Veräußerung im Rahmen einer Konzeptvergabe erfolgen soll, um eine bestmögliche Umsetzung sowohl auf der städtebaulichen und gestalterischen als auch funktionalen Ebene zu erreichen.
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass es mehr als einen Bewerber für den Verkauf des Grundstücks gibt, müssen für die Vergabe Vergabekriterien festgelegt werden, die in dieser Auslobung aufgestellt und erläutert werden.
Die Stadt Elzach legt besonderen Wert auf die architektonische Qualität der Neubebauung, deshalb ist es für die Bieter unverzichtbar mit einem qualifizierten Architekturbüro zusammenzuarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es können sowohl Einzelinvestoren als auch Investorenkonsortien Bewerbungen zur Teilnahme abgeben. Konsortien müssen bei Abgabe der Bewerbung durch einen gemeinsamen Vertreter benannt werden und zum Erwerb des Grundstücks eine Rechtsform annehmen, in der sämtliche Konsortialmitglieder gesamtschuldne-risch haften.
Teilnahmeberechtigt sind Teams unter der Federführung eines Investors (Investoren, Bauträger oder Woh-nungsbauunternehmen) zusammen mit Architekten. Teilnahmeberechtigt sind die Teams, denen natürliche und juristische Personen angehören, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Teammitgliedern können zum Aus-schluss der Beteiligten führen.
Angaben und Nachweise Investor (Die Angaben und Nachweise sind in schriftlicher Form bei der Verfahrensbetreuung formlos als Eigenerklärung einzureichen):
A Geschäftliche Lage
A1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (z. B. Name, Anschrift, Ansprechpartner)
A2 Angaben zur Unternehmensstruktur (personenbezogene Informationen, berufliche Qualifikation, personelle und technische Ausstattung)
A3 Auszug aus dem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Handwerksrolle usw.) seines Sitzes oder Wohnortes, nicht älter als der Stichtag 28.02.2023
B Technische Leistungsfähigkeit
B1 Referenzprojekt 1 und 2: „Wohnungsbau“ und / oder Kindergarten
C Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C1 Bonitätsauskunft: formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut
C2 Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils für 2020, 2021, 2022)
Nachweise und Auswahlkriterien Architekt*in (Die Angaben und Nachweise sind in schriftlicher Form bei der Verfahrensbetreuung formlos als Eigenerklärung einzureichen):
A Hochbauprojekt: Referenzprojekt 1 und 2: „Wohnungsbau und / oder Kindergarten
B Auszeichnung: Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ maximal 1 Projekt
Die Darstellung der Referenzprojekte hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen. Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/Auftraggeber zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts per E-Mail bei der Verfahrensbetreuung wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt.
Qualifiziert für das Auswahlverfahren sind die Teams, die die Angaben und Nachweise gemäß „Investor“ und „Architekt“ eingereicht und die mindestens 1 (Investor) bzw. 2 (Architekt) Referenzprojekte nachweisen können.
Teilnahmeberechtigt sind Teams unter der Federführung eines Investors (Investoren, Bauträger oder Wohnungsbauunternehmen) zusammen mit Architekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Festlegung des Gemeinderates wurde folgende Vergabekriterien festgelegt. Die genaue Untergliederung und Gewichtung der Vergabekriterien sind aus der Anlage ersichtlich. Das Vergabegremium bewertet die Bieter anhand der Vergabekriterien mit bis zu 10 Punkten:
1 Architektur / Städtebau 18,0%
2 Baurecht 4,0%
3 Energetisches Konzept 4,0%
4 Ökologisches Konzept / Nachhaltigkeit 4,0%
5 kommunale Einrichtung: Kindergarten > Nachweis Raumprogramm 30,0%
6 Wohnungs- und Nutzungsstruktur 15,0%
7 Bewerbung 5,0%
9 Kaufpreis 20,0%
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.