Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung Referenznummer der Bekanntmachung: MT230111GD01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/START/default.asp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitsschutzkleidung, Laufzeit ein Jahr mit der Option auf Verlängerung auf maximal vier Jahre, für GELSENDIENSTE.
Aufgeteilt ist der Bedarf in zwei Lose. Los 1 für Hosen und Jacken, Los 2 für leichte Oberbekleidung.
Los 1 und Los 2
Hosen und Jacken
Stadtgebiet Gelsenkirchen Gelsenkirchen Folgende Lieferadressen sind zu bedienen:
GELSENDIENSTE, Adenauerallee 115, 45891 Gelsenkirchen
GELSENDIENSTE, Wickingstraße 25a, 45886 Gelsenkirchen
Die Warn- und Wetterschutzkleidung ist gemäß den Vorgaben der Leistungsverzeichnisse zu liefern.
Dieser Auftrag kann durch den Auftraggeber 6 Monat vor Ende der Laufzeit um weitere 12 Monate schriftlich verlängert werden.
Laufzeit: 12 Monate + 3 Mal optional je 12 weitere Monate.
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende.
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Beabsichtigt der AG von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, ist der AG verpflichtet, den Auftragnehmer (AN) spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer hat bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf den Verlängerungswunsch schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Option, endet der Vertrag zum jeweiligen Vertragslaufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
leichte Oberbekleidung
GELSENDIENSTE Ebertstr. 30 45879 Gelsenkirchen
Die Warn- und Wetterschutzkleidung ist gemäß den Vorgaben der Leistungsverzeichnisse zu liefern
Dieser Auftrag kann durch den Auftraggeber 6 Monat vor Ende der Laufzeit um weitere 12 Monate schriftlich verlängert werden.
Laufzeit: 12 Monate + 3 Mal optional je 12 weitere Monate.
Ohne Verlängerung endet der Auftrag automatisch zum Vertragsende
Der Auftraggeber (AG) ist berechtigt, den Vertrag drei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Beabsichtigt der AG von dem Optionsrecht Gebrauch zu machen, ist der AG verpflichtet, den Auftragnehmer (AN) spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit hiervon in Textform in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer hat bis spätestens drei Monate vor Vertragsablauf den Verlängerungswunsch schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Erfolgt keine Inanspruchnahme der Option, endet der Vertrag zum jeweiligen Vertragslaufzeitende, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: (Nachweis Eigenerklärung zur Eignung)
- Personenschäden: 5.000.000,- EUR
- Sachschäden: 5.000.000,- EUR
Siehe Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen GELSENDIENSTE_VgV
- zwei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen
Es sind mindestens zwei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung in Art und Umfang innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner der Referenz an.
Siehe Auszufüllende Vordrucke und Erklärungen GELSENDIENSTE_VgV
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
innerhalb der nächsten Jahre.
2024 - 2026, je nach Anzahl der gezogenen Optionen
Des Weiteren werden folgende Angaben benötigt:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung des Bieters
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DCQB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html