Neubau Grundschule Blasheim - Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 243 2023 Lk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Blasheim - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand der Planung ist der Neubau der zweizügigen Grundschule Blasheim einschließlich Mensa, Lehrschwimmbecken und Turnhalle.
Das Baugrundstück befindet sich im Ortsteil Blasheim in der Schulstraße 19 in 32312 Lübbecke. Der Abbruch der Bestandsgebäude ist vom Auftrag mit umfasst. Es handelt sich um einen Neubau im laufenden Betrieb.
Gegenstand der Planung ist daher auch ein möglichst lückenloser Weiterbetrieb der Grundschule während der Bauphase.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Freianlagenplanung. Die übrigen Lose (Objektplanung Gebäude und Innenräume; Fachplanung Tragwerksplanung; Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 3); Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4 bis 8)) sind Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens.
Die Übergabe des Objekts ist für August 2027 vorgesehen.
Ausführungs-/Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist die Vergabe der vollständigen Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI für die Leistungs-phasen 1 bis 9.
Referenzen (Gewichtung 100 %)
Auf die gesonderte Auswahlmatrix wird ergänzend verwiesen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung werden die für die Fördermittelbeantragung und baufachliche Prüfung erforderlichen Leistungen bis Leistungsphase 4 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional durch einseitige Option zugunsten der Auftraggeberin; ein Anspruch hierauf hat der Auftragnehmer nicht. Darüber hinaus werden Besondere Leistungen in gleicher Weise optional beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bewerber muss gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV über die Berufsqualifikation der Landschaftsarchitektin / des Landschaftsarchitekten verfügen. Juristische Personen haben für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß § 75 Abs. 1, 2 VgV zu benennen.
- Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er nieder-gelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen.
1. Bei Beauftragung muss der Bewerber über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 2.000.000 (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens EUR 1.500.000 (brutto) verfügen, jeweils 2fach pro Jahr maximiert. Mit der Bewerbung ist ein entsprechender Nachweis bzw. eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorzulegen, im Auftragsfalle auf die vorgenannten Deckungssummen zu erhöhen.
2. Der Bewerber hat eine Erklärung über den Umsatz der Jahre 2020, 2021 und 2022 vorzulegen.
zu 2. Mindestanforderung: durchschnittlicher Umsatz von 200.000 EUR netto/Jahr für den vorgenannten Zeitraum
Der Bewerber muss mindestens zwei geeignete Referenzen vorlegen. Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem Januar 2015 und Februar 2023 Leistungen der Freianlagenplanung erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung vergleichbar sind. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Gegenstand der Planung eine Bildungseinrichtung (wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc.) gewesen ist und der Auftragnehmer Leistungen der Freianlagenplanung nach §§ 38 ff. HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 8 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone II zugerechnet gewesen sein.
§ 75 Abs. 1 VgV ggf. i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG65UK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514410
Fax: [gelöscht]
Es kann Nachprüfungsantrag gestellt werden. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.