Neuabu Verwaltungsgebäude LRA Rottweil | Planungsleistungen Rückbau Referenznummer der Bekanntmachung: LRA_Rottweil_2023-0041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rottweil.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuabu Verwaltungsgebäude LRA Rottweil | Planungsleistungen Rückbau
Neuabu Verwaltungsgebäude LRA Rottweil | Planungsleistungen Rückbau
Rottweil
Der Landkreis Rottweil beabsichtigt in der Königstraße 36, 78628 Rottweil den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäude mit einer Cafeteria, Sitzungsräumen und einer Integrierten Leitstelle. Der Neubau ersetzt das bisherige Hochhaus, sowie die angliedernde Bauteile Flachbau West und Rundbau die an der gleichen Stelle stehen. Das Gebäude der Stadionstraße 5, das mit einem Verbindungsgang mit dem bisherigen Rundbau verbunden ist, und die Tiefgarage bleiben erhalten.
Von Seiten des Landratsamt Rottweil wurde für den Neubau ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Das Büro Ackermann und Raff (a+r Architekten) aus Stuttgart hat diesen gewonnen und wurde mit der Objektplanung beauftragt.
Nach dem Wettbewerb gab es im Rahmen weitergehender Abstimmungen die Anforderung an zusätzliche Flächen und Arbeitsplätze. Ergebnis dieser Abstimmung ist, dass der bestehende Flachbau West nicht erhalten und überbaut wird, sondern ebenso abgerissen und vergrößert neu realisiert wird. Hierfür werden die entsprechenden Planungsleistungen Rückbau erforderlich.
Ausgeschrieben werden Leistungen der Rückbauplanung in Anlehnung an das AHO Heft Nr. 18 (voraussichtlicher Umfang: Rückbauplanung, Bausubstanzuntersuchungen, Genehmigungsplanung, Ausschreibung/Vergabe Rückbau, Bauüberwachung und fachgutachterliche Begleitung des Rückbaus während der Bauausführung, bzw. analog zu den Leistungsphasen 1-8 gemäß HOAI).
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung. Mit Beauftragung wird zunächst die Stufe 1 (Rückbauplanung, Bausubstanzuntersuchung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gem. § 75 Abs. 2 VgV, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1. Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR.
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ERFAHRUNG DES PROJEKTTEAMS
Nachweis von 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV: Rückbauleistungen (Planung, Ausschreibung und Überwachung) entsprechend AHO Heft Nr. 18 oder vergleichbaren Leistungsbildern bei drei abgeschlossenen Projekten in den letzten vier Jahren (am oder nach 01.01.2019) mit. Die Punktevergabe richtet sich nach dem Bruttorauminhalt des Abbruchvolumens in m³:
- Bruttorauminhalt Abbruch mindestens 24.000 m³ (je 4 Punkte)
- Bruttorauminhalt Abbruch mindestens 21.000 m³ (je 3 Punkte)
- Bruttorauminhalt Abbruch mindestens 18.000 m³ (je 2 Punkte)
- Bruttorauminhalt Abbruch mindestens 15.000 m³ (je 1 Punkte)
- Bruttorauminhalt Abbruch kleiner 15.000 m³ (je 0 Punkte)
- Bruttorauminhalt Abbruch mindestens 10.000 m³ (Mindestanforderung)
Es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn die unter Mindeststandards aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind.
Zusatzpunkte werden vergeben, wenn eines oder mehrere Referenzen, die die Mindestanforedrungen erfüllen, folgende spezifische Randbedingungen erfüllt. Die Zusatzpunkte können durch ein oder mehrere der 3 Referenzen nachgewiesen werden. Jedes Kriterium kann maximal einmal erreicht werden.
Es können weitere maximal 28 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte Referenzen:
- Rückbau eines Hochhauses (Oberstes Stockwerk höher als 22 m über Gelände, bzw. 7 oder mehr genutzten oberirdische Geschosse (Technikzentralen auf dem Dach oder Aufzugsmaschinenräume werden nicht als Geschoss gewertet). Nachweis im Beschrieb, Projektanschrift und optional Bild. (8 Punkte)
- Abbruch in innenstädtischer Lage mit begrenzten Baustelleneinrichtungsfläche, vergleichbar mit der räumlichen Situation des Landratsamt Rottweil (vgl. Baugrubenplan in Anlage). Nachweis im Beschrieb, Projektanschrift und Planausschnitt; optional Bild. (8 Punkte)
- Abbruch von Gebäuden mit einer Trennung von zu erhaltenden Gebäudeteilen (mit Trennschnitten im Rohbau bei mindestens einem Geschoss). Nachweis im Beschrieb, Projektanschrift und Planausschnitt; optional Bild. (8 Punkte)
- Durchführung von Bauschadstofferkundung inkl. Abfalltechnischer Untersuchung im Rahmen der Rückbaumaßnahme. Nachweis über Angabe zum Leistungsumfang. (4 Punkte).
Bewerbergemeinschaft:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.
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QUALIFIKATION DES PROJEKTTEAMS
Der AG setzt für die ganzheitliche Bearbeitung der Aufgabe voraus, dass erfahrene eingesetzt werden und ein Ausfallkonzept der eingesetzten Mitarbeiter gewährleistet ist.
- Bitte legen Sie ihrem Angebot ein Personalkonzept bei und berücksichtigen die Angaben zur Mitarbeiterstruktur und Projektstruktur.
- Bitte legen Sie in diesem Zusammenhang entsprechende Informationen, Nachweise, Lebensläufe als Anlage bei.
Die Bewertung erfolgt wie nachfolgend dargestellt. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
- Berufserfahrung der Projektleitung ≥ 10 Jahre (4 Punkte)
- Berufserfahrung der Projektleitung ≥ 8 Jahre (3 Punkte)
- Berufserfahrung der Projektleitung ≥ 6 Jahre (2 Punkte)
- Berufserfahrung der Projektleitung ≥ 4 Jahre (1 Punkt)
- Berufserfahrung der Projektleitung unter 4 Jahre (0 Punkte)
- Stellvertretende Projektleitung (Personal-/Ausfallkonzept) (1 Punkt)
Nachweis des Bieters, dass
- Leistungen der Planung, Ausschreibung und Überwachung der von Rückbauleistungen vergleichbar zu AHO Heft Nr. 18
- bei drei abgeschlossenen Projekten
- in den letzten vier Jahren (am oder nach 01.01.2019)
- mit einem Rückbauvolumen von mindestens 10.000 m³ Bruttorauminhalt
erbracht wurden.
Nachweise sind hierfür einzureichen. Für den Nachweis ist die Vorlage im Angebotsschreiben zu verwenden. Ergänzende Angaben wie Bilder oder Planausschnitte zum Nachweis der Anforderungen zu Zusatzkriterien können als zusätzliche Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Anforderungen an den Nachweis der jeweiligen Referenz:
- Projektbezeichnung
- Angabe Auftraggeber
- Angabe zum Bruttorauminhalt BRI in m³ des Rückbaus
- Angaben zu Art des Referenzprojektes
- Angaben zum Umfang der erbrachten Leistung (Planung, Ausschreibung und Überwachung von Rückbauleistungen, sowie Bauschadstoffgutachten)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Projektfertigstellung. Der Abschluss der Rückbauarbeiten muss in den letzten vier Jahren erfolgt sein (am oder nach 01.01.2019).
- persönliche Referenzen des Projektleiters sind zulässig
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (2) VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhägigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages.
2. Beauftragung und Realisierung:
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform Tender 24 zur Vefügung.
Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
Die Registrierung auf der Bieterplattform wird ausdrücklich empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignugsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren
und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignugsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragsnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
6. Fragen:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1. angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informitert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragssteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragssteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB)