Neubau der B14 zw. Winnenden und Backnang-West Referenznummer der Bekanntmachung: 473_GPB0014_009-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der B14 zw. Winnenden und Backnang-West
Neubau der B14 zw. Winnenden und Backnang-West BA 2.7 - Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
B14 zw. Winnenden und Backnang-West
71522 Backnang
Allgemeines
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung der Herstellung der B 14 im Bauabschnitt 2.7. zwischen Bau-km 11+320 und Bau-km 13+000. Zusätzlich werden die kreuzenden Straßen Schöntaler Straße mit einer Länge von 345 m und die K 1832/ L 1115 (Aspacher Straße) mit einer Länge von ca. 620 m angepasst. Die bisherige Anschlussstelle Backnang-West wird ebenfalls umgebaut. Angrenzende Wirtschaftswege werden der neuen Planung angepasst. In diesem Bauabschnitt befinden sich drei Kreuzungsbauwerke (BW 28, BW 29, BW 30) sowie drei Lärmschutzwände (BW 26, BW 27, BW 31). Weiterhin entsteht im Bereich des AS Backnang-West eine Regenwasserbehandlungsanlage (RKB/ RRB 7) für die Streckenentwässerung der B 14.
Planungsaufgabe
Es werden die Leistungen der Fachplanungen nach HOAI § 41 (Ingenieurbauwerke) für
- 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Brückenbauwerk und Lärmschutzwand)
-7 - sonstige Einzelbauwerke (Regenklärbecken) und
nach HOAI § 45 (Verkehrsanlagen) für
- 1 - Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs
Aus den Leistungsbildern der Fachplanungen nach HOAI § 41 ff und §45 ff sollen beauftragt werden:
- Leistungsphase 8 - Bauoberleitung mit 15% vollständig
Der Bau der Verkehrsanlage und der Ingenieurbauwerke wird vom RP Stuttgart beauftragt. Der Bau ist entsprechend zu überwachen.
Besondere Leistungen bestehend aus:
- örtliche Bauüberwachung der gesamten Baumaßnahmen gemäß HVA B-Stb und den M-BÜ-ING. Erfahrung in Straßen und Tiefbau, Bohrpfahlgründung, Stahlbetonbau, Stahlbau sowie Verbundbau
- Nachtragsmanagement Bearbeiten, Beurteilen, ggf. Beauftragung von Nachträgen
- Kostenkontrolle und Qualitätssicherung der Baudurchführung
- Abwicklung von Kleinaufträgen
- Projekt- und Baubesprechungen mit allen Projektbeteiligten vor Ort und dem RP, Abstimmungen auch mit Dritten
- Öffentlichkeitsarbeit: Erstellen von Vorlagen (druckreif) für Pressemitteilungen, Zuarbeit Presseanfragen, Vorbereiten und Mitwirken bei Baustellenführungen
In Abhängigkeit des Baufortschritts und der Leistungserbringung wird der Vertrag
verlängert.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Wichtung 5 % von 100 %
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Umsatz der Bauoberleitung und/oder örtlichen Bauüberwachung im Straßenbau und Brückenersatzneubau/Brückenneubau.
3 Punkte: >= 500.000,00 netto €
2 Punkte: >= 400.000,00 netto €
1 Punkt : >= 300.000,00 netto €
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Wichtung 60 % von 100 %
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich
1) Berufserfahrung der Projektleitung in der Bauoberleitung in Jahren (40%):
3 Punkte: >= 9 Jahre
2 Punkte: >= 7 Jahre
1 Punkt: >= 5 Jahre
2) Berufserfahrung der Bauüberwachung im Bereich BÜ in Jahren (20%):
3 Punkte: >= 9 Jahre
2 Punkte: >= 7 Jahre
1 Punkt: >= 5 Jahre
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Wichtung 20 % von 100 %
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich.
Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.
1) Anzahl Bauüberwachungen des Bewerbers (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mindestens 8 Mio. Euro (netto) (10%):
3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte
2 Punkte: = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
2) Anzahl Bauoberleitungen des Bewerbers (u.a. die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung) für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mindestens 8 Mio. Euro (netto) (10%):
3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte
2 Punkte: = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
Projektleitung und Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Wichtung 10 % von 100 %
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
3 Punkte: >= 12 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
2 Punkte: >= 8 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
1 Punkt: >= 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Wichtung 5 % von 100 %
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Art des Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen (eigenes QM-System/eigenes QM-System in Anlehnung an die ISO 9001/ Zertifizierung nach ISO 9001)
3 Punkte: Unternehmen ist zertifiziert nach ISO 9001
2 Punkte: eigenes QM-System mit Anlehnung an ISO 9001
1 Punkt: eigenes QM-System
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2 und § 46(3) Nr. 2, Nr. 6 und Nr. 9 sowie Referenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2 VgV sind mithilfe der Anlagen "Formblatt Nachweise" und "Formblatt Referenzen" einzureichen.
Referenzen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindest-standards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind: z.B. Honorarzone, beauftragte Leistungsphasen nach HOAI, Streckenlänge, Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmens-zugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Eigenerklärung: Sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung
entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Insgesamt 300.000,00 netto € für Leistungen der Bauoberleitung und/oder örtlichen Bauüberwachung
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Weitere Informationen: s. Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Projektleitung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Bauüberwachung:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Projektleitung und Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Nachweis über mindestens eine Bauüberwachungsleistung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mindestens 8 Mio. Euro (netto)
- Nachweis über mindestens eine Bauoberleitungsleistung (u.a. die Aufsicht über die örtliche Bau-überwachung) für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvo-lumen von mindestens 8 Mio. Euro (netto)
Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung.
Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen:
- Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen,
- Farbdrucker für das Baubüro,
- Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm,
- Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können,
- notwendige Instrumente zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.)
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Aus diesem Grund ist die Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer im Verzeichnis Unterauftragnehmer und ggf. in der Eigenerklärung zur Eignung notwendig.
Die geforderten Nachweise gem. § 45(4) Nr. 2 und Nr. 4, § 46(3) Nr. 2, 8, 9 und Nr. 3 sowie Re-ferenzen gem. §46 (3) Nr. 1-2 VgV sind mithilfe der Anlage "Unterlagen zu den Eignungskriterien" einzureichen.
Referenzen:
1. Projektbezeichnung
2. Name, Anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten
3. Leistungszeitraum MM/YYYY bis MM/YYYY (ggf. mit Angabe des aktuellen Leistungsstandes)
4. Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs
5. Projektspezifische Angaben, welche über die in dieser Ausschreibung geforderten Mindeststandards hinausgehen und zur vollständigen und widerspruchsfreien Bewertung erforderlich sind: z.B. Honorarzone, beauftragte Leistungsphasen nach HOAI, Streckenlänge, Umfang der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In Bezug auf den vg. wertungsrelevanten Zeitraum von fünf Jahren (z. B. für Nachweise von Referenzen) müssen die Leistungen innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen sein. Der Zeitraum errechnet sich rückwirkend ab Eingang der Teilnahmeanträge dieses Verfahrens.
Für jede(n) Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden soll, ist ein Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung, Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, ARGE Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen.
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen)
- Leitfaden Entwurf
- Schnittstellenbeschreibung Anlage 1-5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/