Schülerspezialverkehr 2023/24 der Stadt Lage Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-062/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lage
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32791
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr 2023/24 der Stadt Lage
Hiermit wird zur Teilnahme am Wettbewerb zur Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs der Stadt Lage aufgerufen.
Die Stadt Lage als Schulträger der Albert-Schweitzer-Schule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen), der Grundschule Bunte Schule(Hauptstandort Hörste), der Grundschule Heiden und der Grundschule Hardissen schreibt den Schülerspezialverkehr für das kommende Schuljahr (2023/2024) im Losverfahren neu aus.
Im Rahmen der Ausschreibung sollen geeignete Vertragspartner ausgewählt werden, die die schultägliche Beförderung der Schülerinnen und Schüler übernehmen.
Es werden mehrere Linien gebildet, jede Linie ist ein Los. Der Linienplan wird seitens des Auftraggebers festgelegt und orientiert sich an den Wohnsitzen der Schüler*innen.
Für die Beförderung der Schüler*innen zur jeweiligen Schule werden Fahrzeuge mit einer Sitzanzahl zwischen 15 und 20 Sitzen benötigt. Auf einigen Linien wird der Einsatz einer Begleitperson eventuell erforderlich sein.
Los1: Linie 1 Raum Lemgo
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Albert-Schweitzer-Schule (Kampweg 11, 32791 Lage) ist eine Förderschule für Schüler und Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Der Unterricht findet an Schultagen in der Regel von 8.00 – 13.25 statt.
Die Beförderungsfahrzeuge sollen max. 10 Minuten vor Schulbeginn bzw. –ende eintreffen.
Die Albert-Schweitzer-Schule hat derzeit ca. 155 Schülerinnen und Schüler, wovon ca. 108 schultäglich in Kleinbussen zur Schule und wieder nach Hause befördert werden.
Der Einzugsbereich der Albert-Schweitzer-Schule erstreckt sich neben der Stadt Lage auch auf die nachstehenden Gemeinden und Städte:
Kalletal, Lemgo, Bad Salzuflen, Leopoldshöhe, Oerlinghausen
Die Beförderungszeit pro Linie darf vom ersten Kind bis zur Schule maximal 80 Minuten betragen.
Beförderung von ca. - 14 Schüler*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los 2: Linie 2 aus Raum Lemgo II
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 13 Schüler*innen*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los3: Linie 3 Raum Bad Salzuflen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 16 Schüler*innen*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los4: Linie 4 Raum Oerlinghausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 18 Schüler*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los5: Linie 5 Raum Oerlinghausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 15 Schüler*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los6: Linie 6 Raum Lage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 18 Schüler*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los7: Linie 7 Raum Lage, Leopoldshöhe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1
Beförderung von ca. 9 Schüler*innen (OGS, Abholung nur nachmittags)
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los8: Raum Lemgo - Lage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Angaben zur Albert-Schweitzer-Schule entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los1,
die Angaben zur Grundschule Heiden entnehmen Sie bitte den Angaben aus Los 10
Die Grundschule Hardissen (Ricarda-Huch-Weg 1, 32791 Lage) ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkten Lernen und ESE und Geistige Entwicklung werden an der Grundschule beschult.
Der Unterricht findet an Schultagen in der Regel von 7.45 – 13.05 statt.
Beförderung von ca.
3 Schüler*innen (GS Heiden) aus dem Raum Lemgo
3 Schüler*innen ( GS Hardissen) aus dem Raum Lage
8 Schüler*innen (Albert-Schweitzer-Schule) aus dem Raum Lage
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen und deren Adressen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los9: Linie 9 Raum Müssen, Kachtenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Grundschule Bunte Schule ist aufgeteilt in zwei Standorte, die jeweils eine einzügige Jahrgangsstufe haben. Der Teilstandort in Müssen hat aufgrund eines großen Einzugsgebietes meist keine Aufnahmekapazität mehr, sodass die Schüler*innen am Hauptstandort Hörste (Hörster Bruch 18, 32791 Lage) beschult werden.
Der Schultag beginnt um 7:40 und endet für die Schüler*innen um 13.00 Uhr.
Die Beförderungsfahrzeuge sollen max. 10 Minuten vor Schulbeginn bzw. –ende eintreffen. Die Beförderungszeit pro Linie darf vom ersten Kind bis zur Schule maximal 80 Minuten betragen.
Derzeit werden 14 Kindern aus dem Raum Kachtenhausen und Müssen täglich zum Hauptstandort Hörste befördert.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Los10: Linie 10 Kinderheim Stapelage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Grundschule Heiden (Clausewitzstraße 3, 32791 Lage) beschult insgesamt 144 Schüler*innen. Seit dem Schuljahr 22/23 wurde ein Schülerspezialverkehr für das Kinderheim in Stapelage eingerichtet.
Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet um 12:15 Uhr.
Die Beförderungsfahrzeuge sollen max. 10 Minuten vor Schulbeginn bzw. –ende eintreffen. Die Beförderungszeit pro Linie darf vom ersten Kind bis zur Schule maximal 80 Minuten betragen.
Beförderung von ca. 10 Schüler*innen
Bislang stehen die Bedarfe (Schülerzahlen) noch nicht abschließend fest. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Schüleranzahl und den Schülerdaten kommen kann. Ein Anspruch auf Beibehaltung der Linien besteht nicht. Der Auftraggeber ist bemüht, die Linien, soweit möglich, beizubehalten.
Der Vertrag verlängert sich jeweils bis zum Ende des folgenden Schuljahres, spätestens bis zum Ablauf des Schuljahres 2026/27, wenn nicht eine der beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bieter hat einen Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, durch die Vorlage einer Kopie der Eintragung oder- insbesondere für Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten – einen vergleichbaren anderen Nachweis, der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein darf.
- Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Anhaltspunkte und Gründe für eine Unzuverlässigkeit nach § 1 PBZugV.
- Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 521 EU)
oder soweit die Eigenerklärung nach Punkt 3. nicht abgegeben werden kann, hat er eine Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Selbstreinigung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 125 Abs. 1 S.1 GWB
- Kopie der vollständigen und gültigen Genehmigungsurkunde zur Gewerblichen Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Eigenerklärung zu Umsätzen aus vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Zahl der fest angestellten Mitarbeiter*innen (Durchschnittsangabe aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)
- Nachweis, dass der Bieter (spätestens zum Leistungsbeginn) über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr). Die Bestätigung des Versicherers muss sich auf das Bestehen des vorgenannten Versicherungsschutzes spätestens zum Leistungsbeginn (07.08.2023) beziehen.
Beruft sich ein Bieter für die nachzuweisende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines Dritten, hat er mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen (Formular 532 EU), aus der hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe ist mit dem Angebot ferner eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bieters und des Dritten für die Auftragsausführung vorzulegen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Referenzen: Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen (für behinderte Menschen) benennen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt.
Die Referenzen sollen hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein. Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Beförderung von behinderten Menschen verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen.
Sofern Sie bereits für die Stadt Lage - Der Bürgermeister als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie die Stadt Lage als Referenz benennen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.