Ersatzneubau eines innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes, Sportschule Wedau - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-006-VgV-TA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fvn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau eines innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes, Sportschule Wedau - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung
Der Ersatzneubau des innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes für die Sportschule Wedau findet an gleicher Stelle statt, wo die bisherige, in die Jahre gekommene Küche und Speisesaal zu finden sind. Das zurzeit unmittelbar anschließende Unterbringungsgebäude, welches im Kellergeschoss über eine veraltete, energetische Versorgung zur Ökonomie verfügt, wird sanierungsbedingt abgerissen.
Der Ersatzneubau ist mit seiner transparenten Glasfassade zu allen umliegenden Bereichen offen und bildet zum Zwecke des Wissenstransfers eine repräsentative Verbindung zum Gesamtkomplex der Sportschule Wedau.
Im neuen Schulungshaus werden sieben Seminarräume für jeweils 50 Personen, sowie ein großer Saal für 150 Personen angeboten.
Die Küche und der Speiseraum befinden sich im Erdgeschoss. Zusätzlich zum Normalbetrieb ist hier eine zusätzliche Sportsbar untergebracht, um auch abseits der Hauptspeisezeiten zu wechselnden Anlässen Bewirtung anzubieten. Die für die Küche erforderlichen Funktionsräume werden flächenmäßig optimiert und in Teilen im Untergeschoss untergebracht.
Ziel ist die Schaffung einer einfachen Gebäudestruktur, um den unterschiedlichen Nutzergruppen eine gute Orientierung zu gewährleisten. Diese werden neben Tagesgästen und Sportgruppen auch internationale Seminarteilnehmer und Gäste in verschiedenen Gruppengrößen sein.
Sportschule Wedau Friedrich-Alfred-Allee 10 47055 Duisburg
Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden folgende Leistungen für Technische Ausrüstung (ALG 1 - 8) vergeben:
--- Grundleistungen der Leistungsphasen 6 - 9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15)
--- Keine Besonderen Leistungen
Es liegen bereits Planungen der Leistungsphase 2 vor. Diese sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 sind bereits beauftragt.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung.
Die Planunterlagen sowie Angaben zu Flächen und Kosten sind den Anlagen beigefügt.
Die aktuellen Planungen wurden bereits mit der Stadt Duisburg vorabgestimmt und finden dort Zustimmung (vgl. Anlage).
Das Projekt ist mit 17.696.374 Euro Gesamtkosten brutto veranschlagt.
Planung und Bau müssen möglichst schnell vorangetrieben werden. Folgende Termine sind durch den Zuwendungsbescheid der Fördermittel festgeschrieben:
- Beginn der Planung: Mitte 2022
- Leistungsbeginn AN: Juli 2023
- Abbrucharbeiten: September 2023
- Fertigstellung: Ende 2024
Rückfragen zum Verfahren werden bis 6 Kalendertage vor dem Abgabeschluss der Angebote aufgenommen und beantwortet.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal.
Sofern Fragen gestellt werden, werden diese allen Bietern in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt.
2) Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV, durch Vorlage einer Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers (Kopie ausreichend) mit einer Mindestabdeckungssumme von 5 000 000 EUR für Personen- und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
3) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 GWB, § 123 Abs.4 GWB
sowie § 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (sofern für 2022 Vorliegend, sonst für die Jahre 2019, 2020, 2021).
Der durchschnittliche Honorarumsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens bei 600.000 EUR liegen.
Jeder Bieter / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars folgende Angaben / Unterlagen einzureichen:
1) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen,Techniker/Bautechniker, für die Jahre 2020, 2021, 2022 (sofern für 2022 vorliegend, sonst für die Jahre 2019, 2020, 2021) im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens bei 8 Mitarbeitern liegen.
2) Es sind drei Referenzen nachzuweisen, die jeweils sämtliche folgende Kriterien erfüllen:
- es wurden Leistungen der Technischen Ausrüstung i.S.d. §55 HOAI in den Leistungsphasen 6-8 vollständig erbracht,
- für ein Objekt, dass in den letzten fünf Jahren fertig gestellt wurde. Es gilt die Übergabe an den AG (rechtsgeschäftliche Abnahme). Stichtag ist der 1.1.2018.
- für ein Objekt, das mindestens der Honorarzone II i.S.d. Anlage 14.2 der HOAI zuzuordnen ist und eine Größe von mind. 2.000m² BGF aufweist,
- mit Gesamt-Projektkosten (KG 200 bis 700 nach DIN 276) in Höhe von mind. 7 Mio. EUR brutto.
Von diesen drei Referenzen muss
- mind. 1 Referenzprojekt mit Fördermitteln realisiert worden sein,
- mind. 1 Referenzprojekt eine Versammlungsstätte i.S.d. der Versammlungsstättenverordnung betreffen,
- mind. 1 Referenzprojekt die Einrichtung einer Gastronomie umfassen
(die Küchenplanung muss nicht selbsterbracht worden sein, Fremdleistungen sind hier möglich)
- in Summe alle ausgeschriebenen Anlagengruppen 1-8 erbracht worden sein. Der Nachweis ist in verschiedenen Referenzen möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform www.dtvp.de eingehen. Mündliche / Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436SYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.