Betriebsärztliche Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-005-39-23
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA3 Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Leistungen
Betriebsärztliche Betreuung von verschiedenen LWL-Einrichtungen des PsychiatrieVerbundes
regionales Netz Münster-Lengerich
Die Vergabe der betriebsärztlichen Leistungen erfolgt für die Beschäftigten der LWL-Klinik Münster, LWL-Pflegezentrum Münster, LWL-Wohnverbund Münster
und LWL-Klinik Lengerich, LWL-Pflegezentrum Lengerich, LWL-Wohnverbund Kreis Steinfurt (Regionales Netz Münster-Lengerich).
In den genannten Standorten inkl. aller angegliederten Einrichtungen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Berufsgruppen wie denen des ärztlichen Dienstes, der Therapie, des Pflegedienstes, des
Versorgungsbereiches, der Verwaltung etc. beschäftigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet. Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
- Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit: Nachweis der Approbation als Arzt, Nachweis der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin /Betriebsmedizin bzw. Nachweis einer gleichwertigen Qualifikation entsprechend des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, Ermächtigung zur Durchführung der notwendigen Vorsorgeuntersuchungen
Benennung von Referenzen aus dem Bereich "Betriebsärtzliche Leistungen":
Es sind mindestens zwei Referenzen zu benennen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein.
Für die Referenzen sind dabei Auftraggeber, ggfs.
Ansprechperson*), Telefon-Nr. *), Kurzbeschreibung des
Auftrages, Dauer / Länge der Zusammenarbeit, Eventuell Grund für Vertragslösung, Leistungsumfang in Stunden (per annum) zu benennen.
*) Diese Angaben müssen aus Datenschutzgründen mit der Abgabe des Angebotes (noch) nicht gemacht werden. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind diese Angaben Nachzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Verifizierung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Millionen € zur Abdeckung von möglichen Personen- und Sachschäden
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW) ausführen.
Die Wertung der Angebote wird mit folgenden Kriterien vorgenommen :
1. Preis 60%
2. Konzept 40%
Die Bewertung erfolgt auf Grund einer Punktvergabe (0-100).
Dabei werden die o.g. Kriterien in dem jeweils mitgeteilten Umfang berücksichtigt. Die Gesamtbewertung wird im angegeben prozentualen Verhältnis ermittelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.