Beschaffung eines SPECT CT Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines SPECT CT Systems
Lieferung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen)
Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
Die Universitätsklinik Bonn AÖR, Venusberg-Campus 1 (ehemals Sigmund-Freud-Str. 25), in 53127 Bonn (im Folgenden Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt für die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die Anschaffung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen) auszuschreiben.
Es soll ein modernes SPECT/CT System beschafft werden, welches mit konventionellen Natriumiodid-Szintillatoren ausgestattet ist und insbesondere im Bereich der Bildgebung im Rahmen der nuklearmedizinischen Therapie eingesetzt wird. Die Hybridkamera soll die Krankenversorgung auf höchstem Niveau sowie eine Durchführung aktueller Forschungsprojekte im Bereich der Onkologie, Kardiologie und Neurologie sicherstellen. Durch die besonderen Gewichte der Kollimatoren stellen sich in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit gesonderte Anforderungen.
Die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des UKBs beschäftigt sich mit verschiedenen Fragestellungen, welche das neue SPECT/CT einbeziehen werden. Der Fokus liegt hierbei auf der nuklearmedizinische Therapie. In diesem Zusammenhang werden auch neue Tracer, teilweise zum ersten Mal, am Menschen eingesetzt. Mit diesen Tracern werden unter anderem Studien zur Dosimetrie durchgeführt, für welche eine möglichst genaue Quantifizierung der SPECT Daten erforderlich ist und für die die beantragten Geräteklasse eingesetzt werden soll.
Ein weiterer wichtiger Punkt in Zusammenhang mit nuklearmedizinischen Therapien, ist die Frage nach Resistenzmechanismen und der Möglichkeit eine nuklearmedizinische Endoradiotherapie mit anderen systemischen Therapien zu kombinieren. Hierfür ist eine präzise posttherapeutische Dosimetrie essentiell.
Das System bzw. der Anbieter müssen über eine Qualitätssicherung (QS) verfügen und gemäß ISO-Normen, sowie den allgemein gültigen Standards und Vorschriften für Nuklearmedizinischen Arbeitsplätze und dem MDR/MPDG, entsprechen. Sämtiche Planungsleistungen, sowie die zur Inbetriebnahme und Umsetzung des Strahlenschutzes erforderlichen Aufgaben und Anforderungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Das System muss nahtlos in die vorhandene System- und Netzwerklandschaft des Universitätsklinikums Bonn integriert werden können. Die Anbindung an die vorhandene PACS-Installation und das Orbis KIS der Fa. Dedalus werden vorausgesetzt. Alle geräteseitigen Schnittstellen (wie z.B. DICOM, HL7, etc.), die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert. Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate betragen und ist im Angebotspreis enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Lieferung und Installation des Systems hinaus Wartungs- und Serviceleistungen optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht.
Die vollständige Lieferung des Geräts muss zwischen der KW 44 und der KW 46/2023 erfolgen.
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
Durchführung von Wartung und Service des Systems gem. Ziff. 4 des Leistungsverzeichnisses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist.
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
- Auftraggeber des Referenzprojektes;
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.);
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung
etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Auftragsvolumen;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).
2. Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System
4. Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen.
Es gelten im Fall des Zuschlags nacheinander als Vertragsbestandteile:
a) das Auftragsschreiben des Auftraggebers mit sämtlichen Anlagen (insb. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen)
b) die Besonderen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Bonns (UKB)
c) die Vereinbarung zum Datenschutz (VDS) UKB
d) die Vertragsbedingungen des Landes NRW
e) die BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL sowie die geltenden Nebenbedingungen
f) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.2.7): Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.
2. zu Ziff. III.1.3:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.
4. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDS6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).