Beschaffung eines SPECT CT Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_01

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDS6Y/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YDS6Y
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines SPECT CT Systems

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Universitätsklinik Bonn AÖR, Venusberg-Campus 1 (ehemals Sigmund-Freud-Str. 25), in 53127 Bonn (im Folgenden Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt für die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die Anschaffung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen) auszuschreiben.

Es soll ein modernes SPECT/CT System beschafft werden, welches mit konventionellen Natriumiodid-Szintillatoren ausgestattet ist und insbesondere im Bereich der Bildgebung im Rahmen der nuklearmedizinischen Therapie eingesetzt wird. Die Hybridkamera soll die Krankenversorgung auf höchstem Niveau sowie eine Durchführung aktueller Forschungsprojekte im Bereich der Onkologie, Kardiologie und Neurologie sicherstellen. Durch die besonderen Gewichte der Kollimatoren stellen sich in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit gesonderte Anforderungen.

Die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des UKBs beschäftigt sich mit verschiedenen Fragestellungen, welche das neue SPECT/CT einbeziehen werden. Der Fokus liegt hierbei auf der nuklearmedizinische Therapie. In diesem Zusammenhang werden auch neue Tracer, teilweise zum ersten Mal, am Menschen eingesetzt. Mit diesen Tracern werden unter anderem Studien zur Dosimetrie durchgeführt, für welche eine möglichst genaue Quantifizierung der SPECT Daten erforderlich ist und für die die beantragten Geräteklasse eingesetzt werden soll.

Ein weiterer wichtiger Punkt in Zusammenhang mit nuklearmedizinischen Therapien, ist die Frage nach Resistenzmechanismen und der Möglichkeit eine nuklearmedizinische Endoradiotherapie mit anderen systemischen Therapien zu kombinieren. Hierfür ist eine präzise posttherapeutische Dosimetrie essentiell.

Das System bzw. der Anbieter müssen über eine Qualitätssicherung (QS) verfügen und gemäß ISO-Normen, sowie den allgemein gültigen Standards und Vorschriften für Nuklearmedizinischen Arbeitsplätze und dem MDR/MPDG, entsprechen. Sämtiche Planungsleistungen, sowie die zur Inbetriebnahme und Umsetzung des Strahlenschutzes erforderlichen Aufgaben und Anforderungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Das System muss nahtlos in die vorhandene System- und Netzwerklandschaft des Universitätsklinikums Bonn integriert werden können. Die Anbindung an die vorhandene PACS-Installation und das Orbis KIS der Fa. Dedalus werden vorausgesetzt. Alle geräteseitigen Schnittstellen (wie z.B. DICOM, HL7, etc.), die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert. Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate betragen und ist im Angebotspreis enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Lieferung und Installation des Systems hinaus Wartungs- und Serviceleistungen optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht.

Die vollständige Lieferung des Geräts muss zwischen der KW 44 und der KW 46/2023 erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/06/2023
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).

Durchführung von Wartung und Service des Systems gem. Ziff. 4 des Leistungsverzeichnisses.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die folgenden genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

1. Referenzen aus den letzten 5 Jahren, die eine dem hier ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistung zum Gegenstand hatten. Es sind dabei Angaben zu folgenden Punkten zu machen:

- Auftraggeber des Referenzprojektes;

- Bezeichnung und Inhalt des Referenzprojektes (Geräteart; Produkt etc.);

- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Lieferung, Montage, Wartung

etc.);

- Ausführungszeitraum;

- Auftragsvolumen;

- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer).

2. Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.

3. Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. EN ISO 13485:2003+AC:2009 oder Ministerial Ordinance No. 169 oder 21CFR820 QSReg/GMP (2014) oder einem vergleichbaren zertifizierten Qualitätsmanagement-System

4. Bieter müssen angeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer Nachunternehmererklärung nachzuweisen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten im Fall des Zuschlags nacheinander als Vertragsbestandteile:

a) das Auftragsschreiben des Auftraggebers mit sämtlichen Anlagen (insb. Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, Skizzen)

b) die Besonderen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Bonns (UKB)

c) die Vereinbarung zum Datenschutz (VDS) UKB

d) die Vertragsbedingungen des Landes NRW

e) die BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL sowie die geltenden Nebenbedingungen

f) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/05/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/05/2023
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu Ziff. II.2.7): Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss der letzten dem Auftragnehmer übertragenen Leistung. Insoweit kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere tatsächliche Vertragslaufzeit ergeben.

2. zu Ziff. III.1.3:

Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die unter Ziff. III.1.3 genannten Anforderungen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.

3. Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen.

4. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDS6Y

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.

Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/04/2023

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