Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023034MSHPRV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartner-Rahmenvereinbarung
Von der Softwareentwicklung über den Datenaustausch und den Betrieb von Rechenzentren und Netzen bis hin zur Fachberatung: Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt BITMARCK die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten und Services voran. Rund 1.500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen schaffen deutschlandweit wegweisende Lösungen für Krankenkassen und deren Versicherte.
Im Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerledigung als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 a SGB X und dem
damit zusammenhängenden Betrieb ihrer Rechenzentren im Gesetzlichen Krankenkassenumfeld an den Hauptstandorten München, Hamburg und Essen sowie dem Betrieb der IT-Infrastruktur bei ihren Kunden benötigen die Auftraggeber Leistungen im Bereich Microsoft-Lizenzen.
Zu diesem Zweck wird ein Microsoft Handelspartnerrahmenvertrag zur Beschaffung von Microsoft-Produkten und Lizenzmodellen auf Basis der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und Microsoft geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business und Service-Vertrag (Enterprise Agreements, Server and Cloud Enrollments) zugunsten der Auftraggeber und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe ausgeschrieben.
DE Die Lieferung der Lizenzen hat elektronisch zu erfolgen. Bezugsberechtigt sind alle unter I.I. genannten Auftraggeber., BITMARCK Beratung GmbH Putzbrunner Straße 93 81739 München, BITMARCK Holding GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Service GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Software GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Vertriebs- und Projekt GmbH Kruppstraße 64 45145 Essen, BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages im Sinne von § 21 VgV mit einem Handelspartner. Vertragsgegenständlich ist die Beschaffung sämtlicher verfügbaren Microsoftprodukte durch den Handelspartner unter Berücksichtigung der zwischen dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und Microsoft Irland geschlossenen Konditionen-Verträge (Microsoft Business- und Service-Vertrag; Konzernvertrag 2021 (Enterprise Agreement On-Premise und Online; Multi EA-Vertrag; Microsoft Server and Cloud Enrollment Vertrag (SCE)) zugunsten der Auftraggeber und/oder der Kunden der BITMARCK Unternehmensgruppe, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienst- und Beratungsleistungen. Über Einzelabrufe wird der Bedarf der Auftraggeber konkretisiert und über den Handelspartner bei dem Lizenzgeber beschafft. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber und oder ihrer Kunden bezüglich der Enterprise Agreements und Verträge bzw. der konkreten Microsoft-Produkte aus dem Rahmenvertrag besteht nicht.
Der Handelspartner hat dabei insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Beschaffung aller verfügbaren Microsoft -Produkte inklusive der entsprechenden Lizenzierung und
Software Assurance, die im Rahmen der Konditionenverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren
und Microsoft unter den Konzernvertrag fallen, inklusive der notwendigen Vermittlung von Beitritten/Zutritten zu den Konditionenverträgen.
- Beratende und unterstützende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produkt- und Lizenzbeschaffung, bei Lizenzierungs- und Produktfragen
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen des Lizenzgebers im Rahmen des Lizenzerwerbes und der Lizenzpflege,
- Unterstützung im Software-Assetmanagement und der Verwaltung der Lizenzen,
- Beratung und Information über Optimierungsmöglichkeiten bei der Nutzung von möglichen Lizenzierungsalternativen während der Vertragslaufzeit.
- Beratung und Unterstützung sowie rechtzeitige Ankündigung neuer Produkte und Softwareversionswechsel
- Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung
- Bereitstellung und Sicherstellung des Zugriffs auf die bestehenden Accounts der Auftraggeber im VolumeLicensing-Service Center (VLSC-Webseite) des Lizenzgebers, ggf. auch neuer Accounts, sowie die Sicherstellung der Einsicht in alle
Verträge der Auftraggeber über das o.g. Service Center.
Die Rahmenvereinbarung hat eine feste Laufzeit bis zum 31.05.2025 (Festlaufzeit). Sie verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit oder der ersten Verlängerung von den Auftraggebern gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Angebot beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen
Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden Aspekte beinhalten:
- Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und -strukturen,
sofern vorhanden etc.)
- Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3
Jahren /2020, 2021, 2022) ersichtlich ist
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere Werbematerialien
werden nicht berücksichtigt.
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als
solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagenenthalten
ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Ausländische
Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes
beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende
Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist
nachzufordern.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung eines europäischen
Versicherungsinstitutes mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000 EUR pro Jahr und
Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden und mit einer angemessenen Deckung von
Vermögensschäden, oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten unverzüglich abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) sowie der Umsätze in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in diesem Zeitraum. Sofern das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Zu 1. Deckungssumme in Höhe von mind. 2.000.000 EUR pro Jahr und Schadensfall sowohl für Personen- als auch Sachschäden sowie eine angemessene Deckung für Vermögensschäden.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs. 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen: Bezeichnung des Referenzobjektes, Auftraggeber (mit Angabe des Namens, der Anschrift und des Ansprechpartners mit den entsprechenden Kontaktdaten, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse), Branche des Referenzgebers (öffentlicher Auftraggeber), Inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (Microsoft Handelspartnertätigkeit für bspw. Beitritt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zum Konditionenvertrag, vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand), Art und Umfang der bestellten Produktlizenzen und der bestellten Software Assurance, Leistungszeitraum (um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, berücksichtigt der Auftraggeber gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Leistungen, die nicht älter als 3 Jahre sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein; es darf aber nicht jünger als 12 Monate sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages.
2. Nachweis, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Microsoft -Produkte / Lizenzen dem Auftraggeber bzw. deren Kunden (unter Beachtung der Lizenzkette) unter den zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Konditionenverträgen anzubieten und entsprechende Einzelverträge zu verschaffen.
Der Nachweis kann durch eine entsprechende aktuell gültige Microsoft-Autorisierung (Kopie genügt) oder auch durch einen anderen gleichwertigen, aktuell gültigen Nachweis geführt werden. Wird der Nachweis nicht über eine Microsoft-Autorisierung geführt, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit dem Bieter; die Gleichwertigkeit ist mit seinem Angebot nachzuweisen.
3. Erklärung, dass ein deutschsprachiger Support vorhanden ist.
4. Erklärung, wie viel Mitarbeiter (Mind. 2 Mitarbeiter) im Unternehmen aktuell mit einer aktuellen Qualifizierung (bzw. gültigen Zertifizierung) zum Vertriebs- bzw. Lizenz-Spezialisten der Firma Microsoft beschäftigt sind.
Zu 1. mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren
Referenzprojekte.
Zu 2. Nachweis der aktuell gültigen Microsoft-Autorisierung oder gleichwertig
Zu 4. mindestens 2 Mitarbeiter im Unternehmen mit einer aktuellen Qualifizierung (bzw. gültigen Zertifizierung) zum Vertriebs- bzw. Lizenz-Spezialisten der Firma Microsoft.
- 09_Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz
- 14_Eigenerklärung Sanktionen Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach § 15 VgV.
2) An einer Angebotsabgabe interessierte Unternehmen müssen die Vergabeunterlagen auf der in I3. angegebenen Stelle herunterladen.
3) Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4) Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5) Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6) Fragen der Bieter sind ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform (https://www.dtvp.de) an die die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten;
7) Während der Angebotsfrist sind 2 Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 1: 18.04.2023, 12 Uhr,
- Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr. 2: 26.04.2023, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann;
8) Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden
Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmitteltransparent den
Bietern mitgeteilt und auf der Webseite (https://www.dtvp.de), über die die Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.dtvp.de), letztmalig mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind;
9) Damit Sie automatisch Informationen, z. B. zu Änderungen von Dokumenten, Antworten auf
Bieterfragen, Fristverlängerungen etc. während des Vergabeverfahrens über Beschaffung von Microsoft Produkten für die BITMARCK Unternehmensgruppe (BM2023034MSHPRV), erhalten können, empfiehlt der Auftraggeber, die kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal, über das Sie die Vergabeunterlagen heruntergeladen haben, in Anspruch zu
nehmen. Der Auftraggeber weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um diejenige Information handelt, dass Inhalte eingestellt wurden. Die Inhalte selbst (Informationen und Dokumente) werden nicht per E-Mail versandt. Der Bieter muss sich die neuen Informationen weiterhin selber über die Internetseite abholen und ist verpflichtet, sich regelmäßig, letztmalig 6 Tage vor Angebotsfristende, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
10) Beim unter II.1.5) und II.2.6) angegebenen Wert von 31.806.000 EUR handelt es sich um das Maximalabrufvolumen
(Höchstvolumen) aus dieser Rahmenvereinbarung über die Maximallaufzeit (2 + 1 + 1 Jahre) und die daraus resultierenden Einzelabrufe. Das Schätzvolumen belauft sich auf 24.420.000 EUR
, wobei sich dieses zum Zeitpunkt der Bekanntmachung nicht genau prognostizieren lässt. Eine genaue Angabe des Abrufvolumens kann nicht erfolgen, da die über diesen Rahmenvertrag abzuschließenden Einzelverträge unterschiedliche Volumen haben können und die Anzahl der Einzelverträge nicht abschließend bestimmt werden kann. Der tatsächliche Umfang der Leistungsabnahme wird sich nach dem konkreten Lizenzbedarf der Auftraggeber und ihrer Kunden richten.
Während der Vertragslaufzeit können aufgrund von technischen und organisatorischen Änderungen Schwankungen an Anzahl und Volumen der Einzelverträge auftreten. Als Grundlage für die Schätzung des Auftragswertes wurden daher in Anlage 02_Preisblatt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten und von den Auftraggebern zum Zeitpunkt der Ausschreibung benötigten Microsoft-Produkte und Lizenzen unter jeweils in der Vergangenheit so beauftragten Vertragstypen der Konditionenverträge zwischen BMI / Microsoft (insbesondere Enterprise Agreements, SCE-Verträge) und der beauftragten Online-Service Verträge mit Microsoft aufgeführt, wie sie zukünftig in dieser oder auch in anderer Zusammensetzung beauftragt werden können. Über die in Anlage 02_Preisblatt genannten Mengen (Anzahl an Enterprise Agreements und SCE-Verträgen) hinaus können im Rahmen der Vertragslaufzeit weitere bis zu zehn Enterprise Agreements für die Auftraggeber bzw. für bis zu zehn Kunden der Auftraggeber erforderlich werden. Die Auftraggeber sind daher berechtigt, bis zu zehn weitere Enterprise Agreements per Einzelabruf zu beauftragen. Der Umfang und Inhalt der per Enterprise Agreement abzurufenden Microsoft-Produkte ist dabei abhängig von dem zukünftigen Bedarf des jeweiligen Auftraggebers bzw. dessen Kunden und kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht sicher prognostiziert werden. Eine Abruf- oder Abnahmeverpflichtung der Auftraggeber jeglicher Art und Höhe, insbesondere im angegebenen Schätz- und Höchstvolumen besteht nicht. Im Bedarfsfall des jeweiligen Auftraggebers oder seiner Kunden werden im Rahmen eines Einzelabrufs die aktuell benötigten und verfügbaren Produkte und Leistungen abgefragt. Eine Übereinstimmung mit den im Preisblatt aufgeführten Produkten ist nicht verpflichtend .
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5GYWTHY8XN5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorstehenden Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de