KLG: Etagenswitche/Ertüchtigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-SwE
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
KLG: Etagenswitche/Ertüchtigung
Es müssen Switche und Zubehör beschafft werden, um eine Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur des gesamten Klinikums zu erreichen.
Klinikum Lippe GmbH Röntgenstraße 18 32756 Detmold, Klinikum Lippe GmbH Rintelner Str. 85 32657 Lemgo, Klinikum Lippe GmbH Heldmannstraße 45 32108 Bad Salzuflen
Für die drei Hauptstandorte des Klinikums Lippe sollen Switche und Zubehör beschafft werden.
Diese dienen der Ertüchtigung der Netzwerkinfrastruktur.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
WICHTIG!
Bitte benutzen Sie für die Eigenerklärungen zur Eignung das Formular "KLG_Etagenswitche_Bieterformular", das Sie bei den Vergabeunterlagen finden!
Sämtliche (behördliche) Dokumente, wie Registereinträge oder Nachweise Ihrer Versicherung müssen Sie erst im Falle der beabsichtigten Erteilung des Auftrags beibringen. Zunächst genügt die Abgabe der Eigenerklärung über das Formular.
1. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Eintrag im Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register nachgewiesen werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
3. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
b) Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 p.a. (zweifach maximiert) durch Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
4. Auf gesonderte Anforderung: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
3. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
a) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mindestens 500.000 EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
b) Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 EUR p.a. (zweifach maximiert) durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Anzahl der Anlagen, die im Rahmen der jeweiligen Projekte verkauft wurden (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
6. Nachweis nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar.
7. Nachweis nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) oder vergleichbar.
8. Nachweis darüber, dass es sich bei der angebotenen Hardware ausschließlich um originalverpackte und unbenutzte Neuware handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL96KTL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2. Insbesondere § 160 Abs.3 S.1 Nr.1, Nr.2 und Nr. 3 GWB sowie § 134 Abs.2 GWB sind zu beachten.
3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs.2 S.2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html