Clemens-Dülmer-Schule: Planungsleistungen d. Architektur Referenznummer der Bekanntmachung: 24/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2871953
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Clemens-Dülmer-Schule: Planungsleistungen d. Architektur
Die Stadt Bocholt plant auf dem Gelände der Clemens Dülmer Grundschule einen Neubau mit ca. 2.250 qm BGF für die Nachmittagsbetreuung, eine Mensa und weitere Räumlichkeiten wie Differenzierungsräume, Inklusionsräume und Klassenräume für den Schulbetrieb und entsprechende Nebenräume. Die Anforderungen, welche sich aus der Inklusion ergeben, sollten voll berücksichtigt werden.
Das Gebäude sollte 2, max. 3- geschossig werden. Ein abgestimmtes Raumprogram wird dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt.
Zudem sind in der Planung für die Bauphase Containeranlagen zu berücksichtigen.
Clemens-Dülmer-Schule Stresemannstr. 1 46397 Bocholt
Beschreibung des Leistungsumfanges: Für das Projekt werden hiermit die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (soweit erforderlich) der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §34 ff und Anlage 10 HOAI 2021 angefragt.
Es erfolgt eine Bewertung des Teilnahmeantrages. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsteilnehmer Mindestanforderungen hinsichtlich Umastz (Gesamtumsatz und Vergleichbarer Leistungen), der Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten) und Referenzleistungen zu erfüllen.
Der Auftraggeber wird mit mindestens fünf Wirtschaftsteilnehmern in die Angebotsphase eintreten. Sollte der Fünftplatzierte mit den weiteren Platzierten die identische Punktzahl aufweisen, so werden alle mit der gleichen Punktzahl wie der Fünftplatzierte zur Losung um den fünften Platz beteiligt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
Vorgenannte Erklärungen sind im Teilnahmeantragsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Zugelassen sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der hier betreffenden Leistungsart (Ingenieurleistungen der Architektur nach HOAI), jeweils für die drei Geschäftsjahre 2020 bis 2022.
Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen in Höhe von 300.000 Euro netto pro Jahr und Mindestgesamtumsatz des Unternehmens 1.800.000 Euro netto (2020 bis 2022)
A) Angabe zur Kompetenz der Projektleitung (ProjektleiterIn und StellvertreterIn) hinsichtlich Berufserfahrung und durchgeführte Projektvolumen;
B) Referenzen über erbrachte Leistungen in den vergangenen drei Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Umfang und Art der durchgeführten Planung;
C) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Zahl der Architekten, Ingenieure und sonstigen Mitarbeitenden), jeweils für die drei Geschäftsjahre 2020-2022
D) Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträgezu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen;
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
A) Die Projektleitung müssen über die Kompetenz als IngenieurIn/Master verfügen;
B) Mindestens 2 vergleichbare Referenzen (Durchführung der Leistungsphase 1 bis 8 gem. § 34 HOAI mit einem Honorar von mindestens 400.000 Euro netto)
C) Mindestens 3 Ingenieure oder Architekten, insgesamt mindestens 5 Beschäftigte in jedem Jahr.
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhängezu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren.
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache.
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus!
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einenverbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSLDD6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]