Rahmenvertrag Monitoring-Tool Referenznummer der Bekanntmachung: 030/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Monitoring-Tool
Der DAAD hat für seine Förderprogramme ein wirkungsorientiertes Monitoring (WoM) eingeführt. Die Datenerhebung für das wirkungsorientierte Monitoring erfolgt über das eigens dafür entwickelte, webbasierte DAAD-Monitoring-Tool. Ziel des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung des Monitoring-Tools. Hierbei handelt sich um eine Eigenentwicklung, die in der Microsoft Azure Cloud Infrastruktur des DAAD-Microsoft Tenants, das von einem Externen DAAD-Partner verwaltet wird, betrieben wird. Beauftragt werden sollen der Betrieb und die Weiterentwicklung des Monitoring-Tools, inkl. der Schnittstellen mit dem SAP-System. Hinzu kommt der Second-Level-Support zum Tool, d.h. die Behebung von akuten Problemen in der Anwendung des Monitoring-Tools, die vom Nutzer gemeldet werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bonn
Der DAAD hat für seine Förderprogramme ein wirkungsorientiertes Monitoring (WoM) eingeführt. Die Datenerhebung für das wirkungsorientierte Monitoring erfolgt über das eigens dafür entwickelte, webbasierte DAAD-Monitoring-Tool. Ziel des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung des Monitoring-Tools. Hierbei handelt sich um eine Eigenentwicklung, die in der Microsoft Azure Cloud Infrastruktur des DAAD-Microsoft Tenants, das von einem Externen DAAD-Partner verwaltet wird, betrieben wird. Beauftragt werden sollen der Betrieb und die Weiterentwicklung des Monitoring-Tools, inkl. der Schnittstellen mit dem SAP-System. Hinzu kommt der Second-Level-Support zum Tool, d.h. die Behebung von akuten Problemen in der Anwendung des Monitoring-Tools, die vom Nutzer gemeldet werden.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage 2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Monitoring-Tool
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.