Planung, Durchführung und Weiterentwicklung einer Fortbildungsreihe in der kommunalen Verkehrssicherheitsarbeit innerhalb des Mobilitätsforums Bund Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/BALM-Z5-VgSt/017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Durchführung und Weiterentwicklung einer Fortbildungsreihe in der kommunalen Verkehrssicherheitsarbeit innerhalb des Mobilitätsforums Bund
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung eines zusätzlichen Fortbildungsangebots zum Thema Verkehrssicherheit, das über das Mobilitätsforum Bund im Bundesamt für Logistik und Mobilität mit dem Ziel der Vermittlung von Fachexpertise an die Bedarfsträger und Vernetzung der handelnden Akteurinnen und Akteure im Bereich der Verkehrssicherheit angeboten werden soll. Die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Köln: 30 Teilnehmenden maximal (perspektivisch sind bis zu 50 Teilnehmende am Standort in Köln möglich)
Mainz: 30 Teilnehmenden maximal
Weitere Räumlichkeiten könnten in den Standorten des BMDV in Berlin und Bonn angefragt werden
Die Errichtung des Mobilitätsforums Bund ist Teil des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 (NRVP) und unterstützt das darin ausgesprochene Ziel, Deutschland zum „Fahrradland Deutschland 2030“ zu machen. Gleichzeitig soll das Mobilitätsforum Bund Fortbildungen auch zu weiteren Themenfeldern neben dem Radverkehr anbieten.
Weitere Informationen zum Mobilitätsforum Bund finden Sie online:
Mit dem Pakt für Verkehrssicherheit erkennt die Bundesregierung, dass alleine mit den Maßnahmen, für die der Bund im förderalen System zuständig ist, die Vision Zero nicht umzusetzen sein wird. Denn Vision Zero heißt: Die Zahl der Verkehrstoten perspektivisch auf null absenken. Hierzu bedarf es aus Sicht des Bundes eines neuen Ansatzes. Dieser lautet: "Sichere Mobilität - jeder trägt Verantwortung, alle machen mit.“ Das ist der neue Ansatz, den das BMDV mit Ländern, Kommunen und Stakeholdern der Verkehrssicherheitsarbeit erarbeitet hat.
Die Strategie des Paktes für Verkehrssicherheit beinhalten 12 Handlungsfelder, die allesamt auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zielen. Der Bund ist zentraler Akteur und verantwortlich für die Gesetzgebung und Förderung der Forschung und Entwicklung. Die Bundesländer und Kommunen sind für die Überwachung, Verkehrserziehung, sowie Straßeninfrastruktur verantwortlich. Alle Verantwortlichen streben durch die gemeinsame Strategie des Verkehrssicherheitspaktes das Ziel „Vision Zero“ und die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit an.
Innerhalb des Pakts für Verkehrssicherheit leistet der Bund mit seinen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag, um die Verkehrssicherheit in Deutschland zu verbessern. Im „Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes 2021 bis 2030“ hat die Bundesregierung ihre Maßnahmen festgehalten, mit denen sie zum Erreichen des Ziels des Pakts für Verkehrssicherheit beitragen will. Das Verständnis für Verkehrssicherheitsbelange in die kommunale Breite zu tragen, ist dabei ein wichtiger Aspekt. Die Auswahl dieses zentralen Inhalts basiert auf:
- den Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung 2021 bis 2030 zur Aus- und Weiterbildung und zum Wissenstransfer,
- einer Bestandsanalyse zu bestehenden Fortbildungsmöglichkeiten in der Straßenverkehrssicherheitsarbeit,
- den Ergebnissen der Befragung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“
- sowie den Erkenntnissen aus dem Workshop „Best Practice in der Verkehrssicherheitsarbeit der Kommunen“ (29.01.2020)
Mit Hilfe der im Mobilitätsforum Bund aufzubauenden Fortbildungslinie zur Verkehrssicherheit ist beabsichtigt, Maßnahmen zur Verkehrssicherheit auf Kommunalebene zu intensivieren und Wissenstransfer zu ermöglichen und damit einer Aufgabe des Bundes aus dem Pakt für Verkehrssicherheit, der Schaffung eines umfassenden und nachhaltigen Informations- und Vernetzungsangebotes zu schaffen.
Die Vertragslaufzeit beginnt zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 31.12.2025, ohne dass es hierfür einer Kündigung durch eine Partei bedarf. Der AG kann den Vertrag vor Vertragsende um die Dauer von weiteren 12 Monaten verlängern, wenn er die Verlängerung spätestens 6 Monate vor Ende des Vertrages gegenüber dem AN in Textform nach § 126 b BGB erklärt. Die Verlängerung kann durch den AG einmal in Anspruch genommen werden.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr; Abruf von zusätzlichen Leistungen (Webinare)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder. Stellen
Sie hier bitte insbesondere Ihre bestehenden Netzwerke zu Referenten, die Adressaten der auftragsgegenständlichen Fortbildungen, Ihrer Kooperationspartner
und Kontakte in die Radbranche dar.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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b.Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
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c. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
-Erfahrungsbereich 1 „allgemein“: Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- und digitalen Veranstaltungen sowie deren Mischformen bestehen.
-Erfahrungsbereich 2 „konkret“: Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Verkehrssicherheit unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im Themenbereich Verkehrssicherheit bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- und digitalen Veranstaltungen sowie deren Mischformen besteht.
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist,
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
-Erfahrungsbereich 1 „allgemein“: Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 1 ist nachzuweisen, dass Erfahrungen im Bereich der Veranstaltungsplanung bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- und digitalen Veranstaltungen sowie deren Mischformen bestehen.
-Erfahrungsbereich 2 „konkret“: Planung und Durchführung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Verkehrssicherheit unter Benennung, welche Fortbildungen bereits umgesetzt und konzipiert wurden, unter Angabe ob die Fortbildungsveranstaltung ausschließlich in Präsenz, ausschließlich digital oder in hybridem Format durchgeführt wurde.
Erläuterung: Mit der Referenz/den Referenzen zum Nachweis des Erfahrungsbereichs 2 ist nachzuweisen, dass inhaltlich praxisbezogene Erfahrungen im Bereich der Fortbildung im Themenbereich Verkehrssicherheit bestehen und Expertise in der Durchführung von Präsenz- und digitalen Veranstaltungen sowie deren Mischformen besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.