Neubau eines Kindergartens im Ziegeleschle II in Hüfingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hüfingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78183
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huefingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Kindergartens im Ziegeleschle II in Hüfingen
Vergabe von Leistungen für die Gebäudeplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1, § 34 Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 - 9 für den Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens
im Ziegeleschle II in Hüfingen.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Hüfingen im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Im Ziegeleschle II, 78183 Hüfingen
Am nördlichen Rand des geplanten Baugebiets Ziegeleschle II, einem eingeschränkten Gewerbegebiet, soll eine neue Kindertagesstätte geplant werden.
Das Baugebiet Ziegeleschle II ist noch nicht erschlossen.
Die zu planende Kindertagesstätte wird für zwei Gruppen für Kinder ab drei Jahren und zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren ausgelegt sein und soll so konzipiert werden, dass später eine Erweiterung einer Ü3-Gruppe oder alternativ zwei U3-Gruppen möglich ist.
Als energetischer Standard ist ein Plus-Energiegebäude als Passivhaus oder vergleichbar vorgegeben. Ein innovatives Energiekonzept wird bevorzugt.
Im Hinblick auf die Bauaufgabe wird ein hoher Gestaltungsanspruch bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Baubudgets erwartet.
Das VgV-Verfahren gliedert sich in 2 Stufen: In der 1. Stufe werden Architekturbüros anhand der im Teilnahmeantrag aufgeführten Auswahlkriterien zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgewählt.
In der 2. Stufe ist ein Planungsteil ein Zuschlagskriterium innerhalb der Verhandlungsgespräche. Das Gestaltungskonzept ist durch den Bieter in einer Präsentation im Verhandlungsgespräch vorzustellen. Die Qualität des Gestaltungsvorschlags des Bieters ist ein Kriterium innerhalb der Zuschlagskriterien, die bei der Entscheidung zur Auftragsvergabe herangezogen werden. Die Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung sind in der Auftragsbekanntmachung als Anlage beigelegt. Die Beurteilung des Gestaltungsvorschlags erfolgt wie die Beurteilung der übrigen Zuschlagskriterien durch das Auftragsgremium.
Die Teilnehmer erhalten für die Ausarbeitung des Planungsteils ein Bearbeitungshonorar von [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Umsatzsteuer. Voraussetzungen für die Vergütung sind die fristgerechte Abgabe, Vollständigkeit der geforderten Leistungen und Wertbarkeit des Angebots.
Den in der 1. Phase ausgewählten Bietern werden gegen Vorlage einer Teilnahmebestätigung die Aufgabenstellung mit den relevanten Unterlagen über die Vergabeplattform zugänglich gemacht.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV nach der ersten Verhandlungsrunde abzuschließen.
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend der von der Vergabestelle vorgegebene Teilnahmeantrag zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Anlagen ist fristgerecht auf der Vergabeplattform bereitzustellen.
Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen.
Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet.
Die Stadt Hüfingen führt das VgV-Verfahren mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations-System - durch.
Es ist eine kostenfreie Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform subreport ELViS möglich. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil. Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten können. Nach Fertigstellung Ihres Teilnahmeantrags bzw. Angebotes können Sie die Unterlagen medienbruchfrei und kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter der Telefonnummer +49/221/98578-0 gerne.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]