Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen der Stadt Tuttlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen der Stadt Tuttlingen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach § 45 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 13 HOAI, Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1-8 für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen der Stadt Tuttlingen
Bushaltestellen im Stadtgebiet 78532 Tuttlingen
Die große Kreisstadt Tuttlingen hat sich zum Ziel gesetzt, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten und weiter aufzuwerten. Neben der Aktualisierung des veralteten Funk-baken-Systems zur Busbeschleunigung und der Prüfung möglicher Umweltspuren für die gemeinsame Nutzung von Bus und Radfahrern ist die Qualität der Bushaltestellen ein zentrales Thema, um den ÖPNV weiter zu stärken. Ziel dabei ist es, Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, den Zugang zum ÖPNV ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Darüber hinaus fordert das Personenbeförderungsgesetzes eine zeitnahe, vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr. Zur großflächigen Umsetzung wurde ein Förderantrag gestellt. Nachdem dieser positiv beschieden wurde, sollen nun ca. 140 Haltestellen im Stadtgebiet umgebaut werden.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 45 ff in Verbindung mit Anlage 13 bei denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 02/2018 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 24 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6U6N91/documents heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Bewerbers.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= 1 Mio. EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 15 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen, das Formblatt B ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 5 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 02/2018 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei LPH 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Umbau von Verkehrsanlagen max. 2 Punkte, Projektgegenstand nach HOAI § 45 ff in Verbindung mit Anlage 13 für Verkehrsanlagen mit Planungsanforderung von mindestens Honorarzone III oder höher (max. 1 Punkt), bei Bauausführung bei "laufendem" Verkehr bzw. mit Verkehrsumleitungen am Baufeld zusätzlich max. 1 Punkt, für Baumaßnahmen an Bushaltestellen (max. 1 Punkt), barrierefreie Maßnahmen (max. 1 Punkt). Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblätter B maximal 5x) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6U6N91/documents eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren.
Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal DTVP Button "Kommunikation" gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Teilnahmeanträge können nur über DTVP Button "Angebote" eingereicht werden.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform DTVP von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur Verhandlung:
Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen.
Gemäß EU-Verordnung 2022/576 ist es erforderlich, eine Eigenerklärung zum Russlandbezug abzugeben.
Das Projekt wird gefördert mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), Zuwendungsbescheid vom 27.10.2022, Az.: 45-3895.15/11 / Tuttlingen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U6N91
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.tuttlingen.de