Seminarmanagementsystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-freiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seminarmanagementsystem
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Kauf einer Software für das Seminarmanagementsystem für die landesweite Plattform für Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg in dem Projekt „[gelöscht]“. Auf der Plattform sollen mithilfe der Seminarmanagementsoftware Weiterbildungsangebote von 48 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gemeinsam beworben und vermarktet werden.
Gegenstand dieses Verfahren ist der Kauf einer Software für das Seminarmanagementsystem für die landesweite Plattform für Weiterbildung an Hochschulen in Baden-Württemberg in dem Projekt „[gelöscht]“. Auf der Plattform sollen mithilfe der Seminarmanagementsoftware Weiterbildungsangebote von 48 staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gemeinsam beworben und vermarktet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Seminarmanagementsystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Offene Verfahren wird gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV aufgehoben, da kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wurde.
Nach der Aufhebung des offenen Verfahrens geht der Auftraggeber in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV über. Dabei werden alle Bieter zu diesem Verfahren aufgefordert, die sich mit einem Angebot an dem offenen Verfahren beteiligt haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.