Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht für das Schuljahr 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: MH-VERWALTUNG-2023-7701
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Kinder, Jugend und Schule
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht für das Schuljahr 2023/2024
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt die Lieferung preisgebundener Bücher für den
Schulunterricht an 22 Grundschulen mit 26 Standorten, 3 Realschulen, 1 Hauptschule mit 2
Standorten, 5 Gymnasien mit 6 Standorten, 3 Gesamtschulen, 2 Förderschule mit 4
Standorten und 2 Berufskollegs mit 3 Standorten für das Schuljahr 2023/2024 aus.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Verlagserzeugnissen mit einem geschätzten
Umsatz von ca. 638.000,00 € brutto je Schuljahr. Dieser Auftragswert wird zu annähernd
gleichen Teilen in 5 Losen vergeben. Die einzelnen Lose umfassen mehrere Schulen, die vom
Schulträger vor der Auftragsvergabe entsprechend ihrer Auftragshöhe so zusammengefasst
werden, dass der Gesamtauftrag dieser Schulen die Summe von 50.000 € überschreitet.
Auf die gesetzlichen Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes wird verwiesen. Angebote, die gegen diese Bestimmungen verstoßen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Grundschulen
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an 22 Grundschulen mit 26 Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen. Auftragssumme: rd. 157.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Grundschulen: 785.000,00 EUR
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Der Vertrag über die Lieferung von Schulbüchern wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 geschlossen. Er verlängert sich automatisch für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027, wenn nicht die Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum 31.01.2024, 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 den Vertrag kündigt.
Haupt- + Realschulen
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an drei Realschulen und einer Hauptschule mit zwei Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 91.000,00 EUR brutto. Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Haupt- und Realschulen: insgesamt 455.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Der Vertrag über die Lieferung von Schulbüchern wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 geschlossen. Er verlängert sich automatisch für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027, wenn nicht die Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum 31.01.2024, 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 den Vertrag kündigt.
Gymnasien
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an fünf Gymnasien mit sechs Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 169.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Gymnasien: 845.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Der Vertrag über die Lieferung von Schulbüchern wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 geschlossen. Er verlängert sich automatisch für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027, wenn nicht die Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum 31.01.2024, 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 den Vertrag kündigt.
Gesamtschulen
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an 3 Gesamtschulen im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 125.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Gesamtschulen: 625.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Der Vertrag über die Lieferung von Schulbüchern wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 geschlossen. Er verlängert sich automatisch für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027, wenn nicht die Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum 31.01.2024, 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 den Vertrag kündigt.
Berufskollegs + Förderschulen
Lieferung preisgebundener Bücher für den Schulunterricht an zwei Berufskollegs mit drei Standorten und zwei Förderschulen mit vier Standorten im Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr nach Anforderung durch die einzelnen Schulen.
Auftragssumme: rd. 96.000,00 EUR brutto.
Der tatsächliche Auftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn nicht alle Schulen den nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zur Verfügung stehenden Betrag ausschöpfen.
Nimmt ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und zusätzlich mit einem eigenen Angebot an dieser Ausschreibung teil, wird er wegen Verstoßes gegen das Gebot des Geheimwettbewerbs vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für die gleichzeitige Beteiligung eines Bieters an mehreren Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Da die Schulbücher der Preisbindung unterliegen, scheiden die angebotenen Preise als Wertungskriterium aus. Kriterien für den Zuschlag sind für jedes Los die im Leistungsverzeichnis unter Anlage 1 aufgeführten Serviceleistungen. Den Kriterien kommt im Verhältnis zueinander das gleiche Gewicht zu.
Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 127 Abs. 1 GWB, § 58 Abs. 1 VgV) eines Loses mehrere Angebote als wirtschaftlich gleichwertig, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Jeder Bieter kann nur mit einem Angebot, also entweder mit seinem eigenem oder als Bieter einer Bietergemeinschaft am Losverfahren teilnehmen.
Werden mehr wirtschaftlich gleichwertige Angebote abgegeben, als zu vergebene Lose vorhanden sind, wird der Zuschlag im Beisein von mindestens drei Mitarbeitenden des Amtes für Kinder, Jugend, Schule und Integration per Auslosung entschieden.
Für jedes Los erfolgt eine gesonderte Verlosung.
Ist die Anzahl der wirtschaftlich gleichwertigen Angebote höher als die Anzahl der zu vergebenen Lose, scheidet der jeweils ausgeloste Bieter für den Zuschlag eines Loses im weiteren Losverfahren aus.
Bei der europaweiten Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag gem. § 21 VgV. Für das jeweilige Los können aus der Rahmenvereinbarung die Einzelaufträge nur solange abgerufen werden, wie die Summe der Einzelaufträge addiert insgesamt nicht den Maximalbetrag (Euro brutto) über die gesamte mögliche Laufzeit des Vertrages überschreitet.
Der Maximalbetrag (Euro brutto) errechnet sich aus den geschätzten Auftragswerten über vier Schuljahre zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 25 % für etwaige Mehrbestellungen und beträgt für Berufskollegs und Förderschulen: insgesamt 480.000,00 EUR.
Die Vorschriften des § 132 GWB bleiben unberührt.
Der Vertrag über die Lieferung von Schulbüchern wird zunächst für das Schuljahr 2023/2024 geschlossen. Er verlängert sich automatisch für die Schuljahre 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027, wenn nicht die Stadt Mülheim an der Ruhr bis zum 31.01.2024, 31.01.2025 bzw. 31.01.2026 den Vertrag kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Umsätzen, Liefersperren, Fachkunde (Anlage 4)
- Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 3)
Sollte eine der geforderten Erklärung Ihrem Angebot nicht beigefügt sein, wird Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert.
- Unterschriebene Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche (Anlage 2)
- Unterschriebene Eigenerklärung zu Umsätzen, Liefersperren, Fachkunde (Anlage 4)
Sollte eine der geforderten Erklärung Ihrem Angebot nicht beigefügt sein, wird Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert.
- Eigenerklärung zu Umsätzen, Liefersperren, Fachkunde (Anlage 4)
Sollte eine der geforderten Erklärung Ihrem Angebot nicht beigefügt sein, wird Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über den genannten Link zur Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen. Für die Abgabe
von Angeboten ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Erforderliche Erklärungen bzw. Nachweise - Dem Angebot sind für jedes Los die folgenden Erklärungen beizufügen:
1. Unterschriebene Anlage 1 des Leistungsverzeichnisses
2. Unterschriebene Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche (Anlage 2)
3. Unterschriebene Eigenerklärung über den Ausschluss von Unzuverlässigkeitsgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 3)
4. Unterschriebene Eigenerklärung zu Umsätzen, Liefersperren, Fachkunde (Anlage 4)
Sollte eine der geforderten Erklärung Ihrem Angebot nicht beigefügt sein, wird Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht nachgefordert.
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.