AfSta23001 Quartiersmanagement in vier City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfSta23001 Quartiersmanagement in vier City-Quartieren im Stadtgebiet Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe hat im Herbst 2018 das „Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ in Auftrag gegeben. Der dort mit allen Stakeholdern der City erarbeitete Maßnahmenkatalog wurde im Januar 2020 in einen Aktionsplan City 2020-2026 überführt. Dieser enthält in Summe 112 City-Maßnahmen, die darauf abzielen, die Innenstadt zukunftsfähig auszurichten und zu attraktivieren. Anlass für den breit angelegten gutachterlichen Prozess war zum einen der Strukturwandel im Einzelhandel, der letztendlich weiterhin zum Rückgang von Einzelhandelsflächen und damit zu einer anderen Funktionsmischung der City führen wird, und zum anderen die „Kombilösung“, welche durch die Tieferlegung von Straßenbahn- und Autoverkehr neue Gestaltungs- und Bespielungsmöglichkeiten für den öffentlichen innerstädtischen Raum eröffnet. Die Folgen der Corona-Pandemie sowie die aktuelle Energiekrise haben den bereits 2019 identifizierten dringlichen Handlungsbedarf noch einmal deutlich verstärkt.
Im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ hat die Stadt Karlsruhe für das Projekt „City-Transformation“ Fördermittel erhalten. Die Programmatik des Projekts „City-Transformation“ mit einem Gesamtprojektvolumen von rund 4,7 Mio. Euro basiert zu wesentlichen Teilen auf dem Aktionsplan City 2020-2026 (2020) sowie dem „Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ (2019).
Das Projekt „City-Transformation“ hat zum Ziel, innerstädtische Quartiere zu entwickeln und damit die Resilienz und Multifunktionalität der Innenstadt insgesamt zu stärken. In einem partizipativen Prozess soll unter Berücksichtigung der individuellen Charakteristika die Neuausrichtung und Profilierung von vier City-Quartieren mit bisherigem Einzelhandelsfokus aktiv gesteuert werden. Begleitet durch ein Quartiers- und Kommunikationsmanagement sollen die Quartiersakteure jeweils zusammengeführt werden und als Partner kooperativ Lösungen für „ihr“ Quartier entwickeln und umsetzen. Flankiert wird dieser Ansatz durch räumliche Interventionen und transformative Impulse (u.a. Reallabore, Quartiersimpulse, temporäre Anmietungen) sowie gutachterliche Expertisen. Die Entwicklung der Quartiere soll in enger Abstimmung mit den bestehenden innerstädtischen Sanierungsgebieten Innenstadt Ost und Kaiserstraße-West erfolgen.
Basierend auf dem Gutachten zur Quartierprofilierung (Stadt + Handel, 2021), welches wiederum eine der im Rahmen des Aktionsplans City 2020-2026 (2020) vorgesehene Maßnahme war, konnten vier Quartiere im Bundesförderprogramm platziert werden. Diese Quartiere haben individuelle Ausgangssituationen sowie Entwicklungsziele:
1. City-Quartier: Östliche Kaiserstraße
Von Trading-Down zu einem Quartier für Kultur- und Kreativwirtschaft, Start-ups, innovative Mobilität und studentische Formate (Kreativ- und Gründerquartier)
2. City Quartier: Zentrale Kaiserstraße
Von der Shoppingmeile mit leerstehenden Einzelhandelsflächen zum individuellen, Karlsruhe-spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile)
3. City-Quartier: Marktplatz
Vom mangelnden Interaktions- und Aufenthaltsraum zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“ der City)
4. City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Vom Stadtraum mit Brüchen zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier Östliche Kaiserstraße
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Östliche Kaiserstraße
Von Trading-Down zu einem Quartier für Kultur- und Kreativwirtschaft, Start-ups, innovative Mobilität und studentische Formate (Kreativ- und Gründerquartier)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier Zentrale Kaiserstraße
Karlsruhe
Quartiermanagement City Quartier: Zentrale Kaiserstraße
Von der Shoppingmeile mit leerstehenden Einzelhandelsflächen zum individuellen, Karlsruhe-spezifischen durchgängigen Einkaufsquartier (Resiliente Einkaufsmeile)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier: Marktplatz
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Marktplatz
Vom mangelnden Interaktions- und Aufenthaltsraum zum touristischen Hot-Spot („Herzstück“ der City)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Karlsruhe
Quartiersmanagement City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Vom Stadtraum mit Brüchen zum ganzheitlichen urbanen Flanierquartier (Spezialisten- und Genussviertel)
Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
City-Quartier Östliche Kaiserstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Unterstützung beim und BackUp für das operative Quartiersmanagement inklusive Dokumentation, Analyse und Einarbeitung.
Unterstützung bei der Planung und Umsetzung der Quartierskonferenzen und weiterer Veranstaltungen.
Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Quartiersaktivitäten sowie der Vermittlung von Dienstleistungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
City-Quartier Zentrale Kaiserstraße
Abschnitt V: Auftragsvergabe
City-Quartier: Marktplatz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
City-Quartier: Wald-, Karl-, Herren-, Erbprinzenstraße
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).