Elektrische Leinwände und interaktive Touchdisplays - Digitalpakt Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schramberg
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78713
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schramberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrische Leinwände und interaktive Touchdisplays - Digitalpakt Schulen
Lieferung von 42 Stueck elektrisch verstellbaren Leinwänden, sowie 42 jeweils passende Halter für die Wandmontage. Bestimmungsorte sind Schulen in der Schulträgerschaft der Stadt Schramberg.
Lieferung von 46 interaktiven Touchdisplays und, sofern nicht ohnehin im Gerät integriert, 46 passenden USB-WLAN-Adaptern. Lieferung dazu passender Halter für die Wandmontage. Erbringung von damit zusammenhängenden Demontage- und Installationsleistungen, sowie Erbringung von Entsorgungsleistungen und weiteren beschriebenen Leistungen.
Elektrisch verstellbare Leinwände und zugehörige Wandhalter
Lieferung der elektrischen Leinwaende an vier verschiedene Schulstandorte im Schramberger Stadtgebiet. Es handelt sich hierbei um folgende Schulstandorte:
Erhard-Junghans-Schule (GvB), Graf-von-Bissingen-Str. 10, 78713 Schramberg
Erhard-Junghans-Schule, Schillerstrasse 16, 78713 Schramberg
Gymnasium Schramberg, Berneckstrasse 32, 78713 Schramberg
Peter-Meyer-Schule, Graf-von-Bissingen-Str. 14, 78713 Schramberg
Lieferung von 42 Stück elektrisch verstellbaren Leinwände in zwei verschiedenen Breiten, sowie 42 jeweils passende Halter für die Wandmontage. Bestimmungsorte sind Schulen in der Schulträgerschaft der Stadt Schramberg.
Lieferung und Installation von interaktiven Touchdisplays
Gymnasium Schramberg Berneckstrasse 32 78713 Schramberg Los 1 umfasst neben Lieferleistungen an den o.g. Standort auch die Lieferung an drei weitere Standorte im Schramberger Stadtgebiet. Die genaue Aufstellung über diese Lieferorte finden Sie in der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Für alle Leistungen aus Los 2 ist der o.g. Standort der alleinige Erfüllungsort.
Lieferung von 46 interaktiven Touchdisplays und, sofern nicht ohnehin im Gerät integriert, 46 passenden USB-WLAN-Adaptern. Lieferung dazu passender Halter für die Wandmontage. Erbringung von damit zusammenhängenden Demontage- und Installationsleistungen, sowie Erbringung von Entsorgungsleistungen und weiteren beschriebenen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektrisch verstellbare Leinwände und zugehörige Wandhalter
Ort: Radolfzell
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78315
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von interaktiven Touchdisplays
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen der VOL/B.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH46KQ0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.