Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bösingen
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boesingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für die Erweiterung und Ausbau Kläranlage Bösingen
Basierend auf dem Strukturgutachten aus 2021 soll der Ortsteil Herrenzimmern an die Kläranlage
Bösingen angeschlossen werden. Diesbezüglich ist die Kläranlage Bösingen zu erweitern.
Das Projekt umfasst den Ausbau bzw. die Erweiterung der Kläranlage im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit. Im einzelnen sind dies der Ausbau der Hydraulik, insbesondere der Ausbau des Einlaufbereichs mit Rechen und Sandfang, die Belebung, die Nachklärung mit 2. Becken und Rücklaufschlammpumpwerk sowie die Schlammentwässerung.
Derzeitige Ausbaugrösse:
- KA Bösingen 6.800 EW, 36 l/s;
- KA Herrenzimmern 2.500 EW, 27,5 l/s.
Zukünftige Ausbaugrösse: max. 9.300 EW, 63,5 l/s.
Natürliche Einwohner Gesamtgemeinde Bösingen: ca. 3.400 EW.
Das gereinigte Abwasser wird in den Bendelbach geleitet, welcher in den Neckar mündet.
Die Kläranlage und die Einleitungsstelle liegen im Wasserschutzgebiet in der
Schutzzone III a des WSG-Nr. 325.012.
Die Kläranlage liegt auf dem Flurstück 2363/2. Als Erweiterungsfläche steht das Flurstück 2363/1 zur Verfügung, siehe Anlage 3.1.
Nach Ausbau der Kläranlage Bösingen wird das Abwasser von Herrenzimmern der Kläranlage Bösingen über eine Druckleitung zugeführt und die Kläranlage Herrenzimmern wird nur noch als Auffangeinrichtung genutzt.
Die geschätzten Baukosten liegen bei rund netto 7,0 Mio. €.
Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.
Bösingen
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 1 + 2, optional LPH 3 + 4, 5 + 6.
- Besondere Leistungen (Teile davon optional)
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
1) Anzahl Beschäftigte: 150 Punkte;
2) Referenzen Unternehmen für Tragwerksplanung: 1.500 Punkte.
-Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021, LPH 3 + 4, 5 + 6,
- Teile der Besonderen Leistungen entsprechend ihrer Zuordnung zu den Leistungsphasen.
Die LPH 3 + 4 werden beauftragt, sofern die LPH 2 ergibt, dass das Projekt technisch umgesetzt werden kann.
Die LPH 5 + 6 werden beauftragt in Abhängigkeit der Fördermittelzusage und sich der daraus ergebenden grundsätzlichen Finanzierbarkeit.
Für die fristgerechte Erstellung des Förderantrags muss die LPH 4 zwingend am 01.08.2024 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV: Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, bei ausländischen Bewerbern/Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft/ Nachunternehmern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes; bei Einzelunternehmen Benennung des Geschäftsführers; bei Kammerzugehörigkeit den Nachweis der Mitgliedschaft vorlegen. Nachweis darf nicht älter als 3 Monate ab dem Abgabedatum sein.
Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung;
c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer;
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB;
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB;
f) Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Die Kriterien b) – f) sind Ausschlusskriterien.
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens (Ausschlusskriterium).
h) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen; Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten):
>= 3 Vollzeitbeschäftigte = 150 Punkte / < 3 Vollzeitbeschäftigte = 0 Punkte.
.
i) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
5 Referenzprojekte im Ingenieurbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten einzureichen.
Projektmerkmale Referenz 1:
- Bauwerkskosten KG300 + 400 in € netto: >= [Betrag gelöscht] EUR = 300 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR und >= [Betrag gelöscht] EUR = 150 Punkte / < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Punkte;
- beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 6 gemäß § 51 HOAI 2021 = 300 Punkte.
(Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert:
LPH 2: 30 Punkte / LPH 3: 45 Punkte / LPH 4: 93 Punkte / LPH 5: 126 Punkte / LPH 6: 6 Punkte).
- Ingenieurtechnische Kontrollen gemäß Anlage 14.1 HOAI 2021 = 150 Punkte.
- öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB = 150 Punkte.
Projektmerkmale Referenzen 2 - 5:
Bearbeitete Objekte in Referenzprojekten (Die Objekte der Referenzen 2 – 5 können jeweils unabhängig vom Referenzprojekt 1 in separaten Projekten bearbeitet worden sein.):
- Referenzprojekt 2: Neubau bzw. Sanierung mechanische Stufe = 150 Punkte.
- Referenzprojekt 3: Neubau Belebungsbecken mind. 2.500 m3 = 150 Punkte.
- Referenzprojekt 4: Neubau Nachklärung mit Durchmesser 20 m = 150 Punkte.
- Referenzprojekt 5: Neubau Rücklaufschlammpumpwerk und Gebläsestation = 150 Punkte.
Zu g) Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt (Mindestbedingung: Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares).
Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen verankert sein.
Zu i) Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenzprojekte zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
Für die Referenzprojekte 1 - 5 Tragwerksplanung:
- Die Referenzprojekte sind Ingenieurbauwerke.
- Die Projekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 14.2 HOAI 2021 eingeordnet sein.
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2008 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags.
Damit die Referenzprojekte gewertet werden können, müssen diese die jeweiligen Mindestbedingungen vollständig erfüllen.
Ingenieur, Fachrichtung Dipl.-Ing./Master Bauingenieur oder vergleichbares gemäß § 75 Abs. 2 VgV
j) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
k) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen.
l) Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022).
Die Kriterien j) + l) sind Ausschlusskriterien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren Bewerbergemeinschaft.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 21.07.2021.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.