PWC-Reinigung AM Mannheim 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SUW-2023-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
PWC-Reinigung AM Mannheim 2023
PWC-Reinigung AM Mannheim 2023
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland
PWC-Reinigung AM Mannheim 2023
Der Vertrag kann um 2 mal ein Jahr verlängert werden.
Der Vertrag kann um 2 mal ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium)
• Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabe-verfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftrag-geber Kenntnis davon hat, dass ei-ne Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Verei-nigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Aus-land),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleie-rung unrechtmäßig erlangter Vermö-genswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsge-setzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Be-diensteten des Internationalen Strafge-richtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämp-fung internationaler Bestechung (Beste-chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Markt-organisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haus-halte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen ent-sprechende Strafnormen anderer Staa-ten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verant-wortlich gehandelt hat oder ein Auf-sichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ord-nungswidrigkeiten (OWiG) dieser Per-son im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
• Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse ab-gelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liqui-dation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
• dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
• dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwe-ren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
• dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialver-sicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Zudem:
- Nachweis der Qualifikation der technischen Leitung: Meisterbrief oder ein vergleichbares Zertifikat
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenen Leis-tung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtver-sicherung in Höhe von
0,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige
Schäden (Sach- und Vermö-gensschäden) wird als
Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbrin-gen,
dass die Maximierung der Ersatz-leistung mindestens das
Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklä-rung,
dass ggf. niedrigere Haftungs-summen im Auftragsfall erhöht
werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3
Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen
Gesamtumsatz in Höhe von 100.000 €,, in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist
Geeignete Referenzen über früher ausge-führte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
Form einer Liste der in den letzten höchs-tens drei Jahren erbrachten wesentlichen
Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentli-chen oder privaten Empfängers.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusam-menhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon,
ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derje-nigen,
die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Beschreibung der opersonellen und technischen Infrastruktur
(z.B. Qualifikation Personal, Fuhrpark, ggf. Zertifikate) in Form
einer Kurzübersicht von maximal 4 DIN A 4 Seiten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de