Beschaffung von Tankanhängern
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lzpd.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Tankanhängern
Beschaffung von Tankanhängern für die Polizei des Landes NRW zur flächendeckenden Versorgung mit Benzin im Falle eines "Black-Outs".
Beschaffung von bis zu 60 Tankanhängern für die Polizei NRW im Rahmen des Projektes "KRITIS" ((Verstärkung des Landes NRW auf Krisensituationen wie Naturkatastrophen wie jüngst die Hochwasserlage oder Beeinträchtigung der inneren Sicherheit durch Auswirkungen des Ukraine-Krieges). Diese dienen der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Polizei NRW im Krisenfall, die durch die flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff sichergestellt werden soll.
Der unter II.1.7) sowie unter V.2.4) genannte Gesamtwert der Beschaffung ist ein fiktiver Wert, um die Überschreitung des EU-Schwellenwerts deutlich zu machen. Die Veröffentlichung des konkreten Auftragswerts unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. Nr. 4 VgV zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 50 Tankanhängern für die Polizei des Landes NRW im Rahmen des Projektes "KRITIS" als Transportmittel mobiler Kraftstoffversorgung für Digitalfunkstandorte sowie Liegenschaften der Polizei NRW. Dies dient der Krisenvorsorge der Polizei in NRW für den Bereich des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) sowie der Versorgung der sonstigen polizeilichen Liegenschaften.
Einzig der Auftragnehmer ist technisch in der Lage, die beschaffungsgegenständlichen Tankanhänger wie gefordert zu liefern, hierbei die von dem öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen durchgängig zu erfüllen sowie die Bereitstellung zur Übergabe aller Fahrzeuge bis zum Jahresende zu gewährleisten. Die Leistungen des Auftragnehmers sollen aus einem zeitlich nur im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Sondervermögen im Haushalt des Auftraggebers vergütet werden. Vor diesem Hintergrund ist die fristgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer essentiell.
Der öffentlichen Auftraggeber stellt folgende wesentliche fachliche Anforderungen an den Tankanhänger: Transportkapazität von mind. 950 Liter, werkseitig verbautes
Stromaggregat in feuerverzinkter, diebstahlgesicherter Einhausung, 100 km/h Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, Stützlast max. 100 kg.
Vernünftige Ersatz- oder Alternativlösungen zu der rechtzeitigen Lieferung der Kraftstoffbetankungsanhänger, die eine Aufrechterhaltung des Digitalfunks in NRW sowie der Einsatzfähigkeit der Liegenschaften bzw. der dort angesiedelten Liegenschaften während eines großflächigen Stromausfalls durch Nachbetankung sicherstellen sollen, bestehen nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziff. V.2.1 genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Bei den unter den Ziffern II.1.7 und V.2.4 genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser wird nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schadet und den Wettbewerb grundsätzlich beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
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Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsballt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
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Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
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1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
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2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet hat, den Vertrag abzuschließen, und
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3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html