IT-Betriebsunterstützung der Rechenzentren und der Unified Communications im BMZ Referenznummer der Bekanntmachung: Z33 O4080-0045/183
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmz.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Betriebsunterstützung der Rechenzentren und der Unified Communications im BMZ
Unterstützung des IKT-Betriebs (IKT = Informations- und Kommunikationstechnik) der AG im Bereich der Rechenzentren (RZ), der Telekommunikations- und Videokonferenzsysteme (UC) durch eine regelmäßige Basisleistung (Incident-Beseitigung, Problemanalyse, Hardware- und Software-Pflege und -Änderungen, Dokumentationen) für Server-Hardware, Betriebssysteme, Datenbanken, Netzwerke und systemnahe Applikationsdienste. Außerdem stellt der AN eine Rufbereitschaft sicher, die Incidents außerhalb der Servicezeiten behebt, und unterstützt die AG bei der Erweiterung und Weiterentwicklung der IKT-Infrastruktur (Abrufleistungen).
Berlin und Bonn
1. Onboarding sowie Einarbeitung und Übernahme (s. II.2.14)
2. Basisleistungen
Die übergreifenden Anforderungen an den AN haben zum Ziel, den Leistungsgegenstand und die damit verbundenen Tätigkeiten auf der höchsten Ebene darzustellen. Zu den übergreifenden Anforderungen gehören Anforderungen an das Projektmanagement, das Eskalationsmanagement, die Nachhaltigkeit, die Informationssicherheit, die Dokumentation und die Barrierefreiheit.
Weitere Spezifikationen zu der Basisdienstleistung 2.:
2.1 Projektmanagement
2.2 Incident Management inklusive Second Level Support
2.3 Problem Management
2.4 Service Level Management
2.5 Release Management
2.6 Deployment Management
2.7 Service Configuration Management
2.8 IT Asset Management
3. Abrufleistungen
Die abrufbaren zusätzlichen Leistungen werden von der AG nach Bedarf in Form einer Einzelbeauftragung abgerufen. Die Abrufleistungen können u. a. folgende Aufgaben umfassen:
· Unterstützung bei der Integration neuer Systeme in die RZ-Infrastruktur oder des UC - Backend
· Migration vorhandener Systeme auf neue Technologien
· Umfangreiche Außerbetriebnahme nicht mehr benötigter Systeme
· Aufbau und Inbetriebnahme neuer Systeme (vom Schrankeinbau bis zur Aufnahme des Produktivbetriebs)
· Aufbau, Inbetriebnahme, Konfiguration und Management von neuen Storage-Systemen
· Erstellung bzw. Überarbeitung eines Datensicherungskonzeptes
· Erstellung bzw. Überarbeitung eines Notfallkonzeptes
Implementierung neuer Systemfunktionalitäten
4. Rufbereitschaft
Das Ziel der Rufbereitschaft ist die Sicherstellung des Systembetriebes der AG außerhalb der regulären Servicezeiten (08:00 Uhr bis 17:00 Uhr).
Die AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate bis 13.08.2027 bzw. 13.08.2028 zu verlängern. Die AG teilt dem AN spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit am 13.08.2026 bzw. 13.08.2027 in Textform die gewünschte Verlängerung mit. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der AG. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der letzten Verlängerungsoption, ohne dass es einer Kündigung bedarf (siehe auch Nr. 22 EVB IT Servicevertrag, Anlage 3a).
Die AG schließt mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält (AN), kraft Zuschlags einen EVB-IT Servicevertrag (Anlage 3a der Vergabeunterlagen) ab. Unmittelbar nach dem Zuschlag beginnt das Onboarding. Mit Abschluss des Onboardings beginnt die Einarbeitung und Übernahme der Tätigkeiten des Bestandsdienstleisters. Die Betriebsphase, während der der AN den IKT-Betrieb vollständig verantwortet, beginnt nach Abschluss der Einarbeitung und der Übernahme der Tätigkeiten des Bestandsdienstleisters frühestens am 14.08.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Betriebsunterstützung der Rechenzentren und der Unified Communications im BMZ
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können mittels evergabe-online.de abgegeben werden. Sie werden für alle Bieter zugänglich auf www.evergabe-online.de beantwortet.
Zugelassen sind nur Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d. h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind. Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen (Anlage 1).
Ort: Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dgri.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d. h. innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§ 160 III Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 I 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 I GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.