Neubau Konrad-Adenauer-Gymnasium (KAG), Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0039
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Konrad-Adenauer-Gymnasium (KAG), Rohbauarbeiten
Rohbauarbeiten
47533 Kleve
Gegenstand der Ausschreibung sind Erd- und Rohbauarbeiten im Rahmen der Errichtung eines Schulgebäudes sowie einer Sporthalle.
Dies Arbeiten umfassen folgende Bereiche:
Erdarbeiten
Verlegung von Grund-, Heizungs-, Trinkwasser-, Gas- und Kanalleitungen
nebst zugehöriger Schächte und Erdarbeiten
Betonarbeiten
Betonfertigteile
Mauerarbeiten
Klinkerarbeiten, aussen
Akustikklinkerarbeiten, innen
Abdichtungsarbeiten
Baustelleneinrichtung Hauptpositionen (Schulgebäude und Sporthalle)
Oberboden abtragen laden fördern lagern ca. 3.100 m³
Oberboden abfahren ca. 1.660 m³
Boden lösen laden fördern lagern ca. 12.270 m³
Bettungsschicht / Frostschutzschicht, 50 cm ca. 7.010 m²
Opferschicht, 50 cm ca. 7.010 m²
Bettungs-/Tragschicht, 50 cm ca. 3.860 m³
Sauberkeitsschicht, 5 - 10 cm ca. 6.340 m²
Frischbetonverbundfolie ca. 2.100 m²
Ortbeton-Bodenplatten, 20-60 cm ca. 6.260 m²
Ortbeton Fundamente ca. 190 m³
Ortbetonwände, 25 cm ca. 2150 m²
Betonfertigteilwand aus Elementwandtafeln, 25 cm, einschl. Füllbeton ca. 3.770 m²
Ortbetondecken, 28 cm ca. 3520 m²
Elementdeckenplatte mit Aufbeton, 28 cm ca. 8.710 m²
TT-Deckenplatte mit Aufbeton, 15 cm ca. 550 m²
Stahlbetonfertigteile: Treppenläufe, -podeste, Sitzstufen, Stützen, Unterzüge
Spannbetonbinder, Sattel, H 120-175 cm, L 28 m 8 Stück
Spannbetonbinder, Pult, H 80 cm, L 9,5 m 6 Stück
Betonstahl ca. 1.250 to
Profilstahl, Rampenkonstruktion, Stahlkern-Verbundstützen ca. 12 to
KS-Mauerwerk, 11,5 cm ca. 600 m²
KS-Mauerwerk, 17,5 cm ca. 440 m²
KS-Mauerwerk, 24 cm ca. 940 m²
Verblendmauerwerk, Klinker, aussen, einschl. Dämmung ca. 4.350 m²
Verblendmauerwerk, Akustik-Klinker, innen, einschl. Dämmung ca. 370 m
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung behalten wir uns vor,
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, oder gleichwertigeBescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufigerNachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangendes Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweitdie geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnisenthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot derZuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist diejeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auchfür diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
B) Eigenerklärung zur Eignung (124)
c) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
d) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
e) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
f) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer)
g) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
h) Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen,
i) Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Mindestanforderungen sind zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
zu e) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.H.v. mindestens 6,0 Mio. Euro.
zu f) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3.000.000,00 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens 5.000.000,00 € pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
a) Referenznachweise über 3 mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren
b) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
c) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Austattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausfürhung des Auftrages verfügt
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Mindestanforderungen sind zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
zu a) Die Anforderungen für ein vergleichbares Referenzprojekt sind nur erfüllt, wenn im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts Rohbauleistungen erbracht wurden und der Auftragswert je Referenzprojekt mindestens 2.500.000 € (netto) betrug.
zu b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte muss insgesamt mindestens 20 je Kalenderjahr betragen haben.
Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (incl.Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüch in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungenzum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jeden Werktag des Verzugs zuzahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohneUmsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kleve Minoritenplatz 1 47533 Kleve Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Unterlagen, die im Verlauf des Vergabeverfahrens vorzulegen sind:
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
- Angaben über Preisermittlung 221/222
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 235 Verzeichnis der Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Aufgliederung Einheitspreise (223)
- Urkalkulation
Weitere Hinweise:
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind bezogen auf ein und dasselbe Los unzulässig.
d) Angebote eines/r Bieters bzw. Bietergemeinschaft auf mehrere Lose sind zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.