2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0225
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0225, Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Stadt Leverkusen im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2033 mit Verlängerungsoption bis längstens 30.06.2038
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Leverkusen. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung sowie den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich; nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Energiebelieferung der Beleuchtungsanlagen. Der Betreiber schuldet nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den dauerhaften Beleuchtungserfolg.
Stadtgebiet Leverkusen Diverse Leverkusen Der Erfüllungsort befindet sich im gesamten Stadtgebiet Leverkusens in allen Postleitzahlgebieten (51371 bis 51381).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung für mindestens zehn Jahre in der Stadt Leverkusen. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Instandhaltung, die Erneuerung sowie den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich.
Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit KAG-Beiträge),
- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
- regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen,
- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen,
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Leverkusen ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen ein. Ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrages ist die Stromlieferung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co.KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYWT28LDGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland