Exponate- und Messelogistik zu nationalen/internationalen (weltweit) Messen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Exponate- und Messelogistik zu nationalen/internationalen (weltweit) Messen
Der Auftrag hat die Beförderung (Anlieferung und Rückholung) von Messeequipment und Ausstellungsstücken (Exponate) zu nationalen und internationalen (weltweit) Messen, Veranstaltungen und Ausstellungen zum Gegenstand. Der Auftragnehmer erhält vom jeweiligen Projektleiter eine Übersicht über die zu transportierenden Exponate inkl. aller für die Angebotserstellung erforderlichen Angaben/Informationen wie Liefertermin, Ansprechpartner, Abhol-/Lieferadresse, Maße und Gewichte etc.
Die Angaben müssen vom Auftragnehmer geprüft werden. Die Abhol- und Rücklieferungstermine sind ebenfalls vom Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftragnehmer führt eine lückenlose Dokumentation, d.h. sämtliche für den Transport relevanten Unterlagen/Papiere/Dokumente sind spätestens bei Rechnungslegung zu übermitteln. Eine Aufteilung nach Losen findet nicht statt.
Geschätzter Auftragswert beträgt 400.000€ pro Vertragsjahr, ein Anspruch auf Ausschöpfung besteht nicht. Höchstwert der Rahmenvereinbarung siehe entsprechender Punkt der Bekanntmachung.
Linder Höhe , 51147 Köln
Der Sitz der Geschäftsführung des DLR ist Köln (daher o.g. Adresse).
Der Auftrag hat die Beförderung von Messeequipment zu nationalen und
internationalen Ausstellungen zum Gegenstand. Somit gibt es diverse Erfüllungsorte.
Der abzuschließende Rahmenvertrag hat die Beförderung (Anlieferung und Rückholung) von
Messeequipment und Ausstellungsstücken aus unserem Lager und/oder von unseren Standorten hin zu
nationalen und internationalen (weltweit) Ausstellungen (auch außerhalb der EU) und Messen zum
Gegenstand. Der Auftragnehmer erhält vom jeweiligen Projektleiter eine Übersicht über die zu
transportierenden Exponate inkl. aller für die Angebotserstellung erforderlichen Angaben/Informationen wie
Liefertermin, Ansprechpartner, Abhol-/Lieferadresse, Maße und Gewichte etc.. Die Angaben müssen vom
Auftragnehmer geprüft werden. Die Abhol- und Rücklieferungstermine sind ebenfalls vom Auftragnehmer
abzustimmen. Der Auftragnehmer führt eine lückenlose Dokumentation, d.h. sämtliche für den Transport
relevanten Unterlagen/Papiere/Dokumente sind spätestens bei Abschluss der Rechnungslegung zu
übermitteln. Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Maximalwert dieser
Dieser Rahmenvertrag tritt zunächst für ein Jahr (vom 15.10.2023 bis 31.10.2024) in Kraft. Er verlängert sich dann jeweils wieder um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von dem Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag endet aber spätestens nach drei Verlängerungen bzw. vier vollen Kalenderjahren zum 31.10.2027. Dem Auftragnehmer steht kein solches jährliches Kündigungsrecht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
2. Erklärung zur Arbeitssprache (Deutsch)
1. Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Firmenprofil inklusive Angaben zur Fahrzeugflotte
3. Gültiger Nachweis/Eigenerklärung über die bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000€ für Personenschäden und 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis. Ausreichend ist auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers, dass er vor Erteilung des Zuschlags bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen.
4. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
5. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG 6. Eigenerklärung „BMWK-Russland“
1. Abgabe von mindestens drei nachprüfbaren Referenzen für vergleichbare Dienstleistungen.
2. Angaben zur Entwicklung der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahren
3. Optional: Erklärung einer Bietergemeinschaft
4. Optional: Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung über Vergabesystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Abgabe ist zwingend. Zur Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie zwingend
einerechtskonforme, digitale Signatur. Bei Fragen zur Signatur und/oder zur Bedienung der
Vergabeplattformsubreport ELViS, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von subreport. Herr Felix Hinske,
Tel.: 0221/98578-38,E-Mail: [gelöscht] oder Herr Stefan Ehl, Tel.: 0221/98578-58, E-Mail:
[gelöscht] Bitte nutzen Sie bei inhaltlichen Fragen zu den Vergabeunterlagen, ausschließlich, die
Nachrichtenfunktion inihrem Kundenaccount bei subreport ELViS.
„Achtung: Ab dem 27. November 2020 besteht für alle Lieferanten und Dienstleister die Verpflichtung,
Rechnungen elektronisch an die Bundesverwaltung einzureichen gemäß der ERechnungsverordnung(ERechV).
Weitere Einzelheiten sind der vorläufigen Unterlage „Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes“ zu
entnehmen, die als Anhang den Vergabeunterlagen beigefügt ist.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Bieter müssen behauptete Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle
rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Solange kein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) erteilt
ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag an der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
informiert. Frist zur Einlegung eines Nachprüfungsantrages bei Nichtabhilfe einer Rüge: 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Frist zur Einreichung eines
Nachprüfungsantrages nach Bieterinformation (§134 GWB): 15 Kalendertage nach Absendung der Information,
bzw. 10 Kalendertage nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg. Im Übrigen wird
auf die Präklusionsfristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.