Individualbeförderung von Schüler*innen Referenznummer der Bekanntmachung: L132/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dortmund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Individualbeförderung von Schüler*innen
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Los 1
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 2
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 3
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 4
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 5
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Los 6
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 7
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 8
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 9
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 10
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 11
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 12
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 13
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Los 14
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung zu diversen Dortmunder Schulen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der Berücksichtigung der Nachhaltigkeit wird folgender Wertungsvorteil festgelegt:
Mindeststandard: grüne Plakette (Euronorm IV)
Wertungsvorteil 0,5 % Euronorm V
Wertungsvorteil 1,5 % Euronorm VI
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Vorlage der Genehmigung zur Personenbeförderung nach dem Personenbeför-derungsgesetz (PBefG)
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu
überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelleeingetragen sind. Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer
Weisenachgewiesen werden kann
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. / II. Quartal 2024/2025/2026
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das
Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD0QF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland