Projekt 567: Weiterentwicklung Conformance Test Suite (CTSTRBio) Referenznummer der Bekanntmachung: P 567
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 567: Weiterentwicklung Conformance Test Suite (CTSTRBio)
Beim Auftragnehmer
Die Conformance Test Suite (CTS) ist ein etabliertes Software-Werkzeug, das akkreditierten Prüfstellen bereitgestellt wird und diese bei der Zertifizierung nach der BSI TR-03121 unterstützt. Die BSI TR-03121 „Biometrie in hoheitlichen Anwendungen“ deckt die Erfassungs- und Verarbeitungsprozesse von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken ab und spezifiziert dabei Anforderungen an die beteiligten Biometrie-verarbeitenden Komponenten (u.a. die verwendete Hard- und Software, inkl. der Algorithmen etc.). Im Rahmen des hier vorliegenden Projekts soll die CTS ertüchtigt und weiterentwickelt werden. Dazu sollen einerseits die (teil-)automatisierten Testfälle aktualisiert und andererseits das CTS-Framework an sich weiterentwickelt werden. Die CTS ist in Python implementiert, verwendet eine (Lite-)SQL-Datenbank und erstellt Ausgabereports in HTML.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beim Auftragnehmer
Inhaltlich werden dem bereits bestehenden Arbeitspaket 2 drei weitere Leistungen (Unit-Testing, Testfall-XML und weitere Testfälle) hinzugefügt. Die bereits bestehenden Tätigkeiten und sonstigen Regelungen (u.a. Abrechnung sowie das sprintbasierte Vorgehen) aus dem ursprünglichen Auftrag für Arbeitspaket 2 bleiben grundsätzlich bestehen. Für die zusätzlichen Tätigkeiten wird das Projektbudget entsprechend erhöht. Zudem wird das AP 7 (Testfallkonzepte) ergänzt, da sich in der TR-Entwicklung im Jahr 2022 neue grundsätzliche Anforderungen ergeben haben und auch im laufenden bzw. in den kommenden TR-Entwicklungsjahren neue grundsätzliche Anforderungen sehr wahrscheinlich sind. Für diese neuen Anforderungen sind nach Bedarf des Auftraggebers Testfallkonzepte (bzw. Testfälle) zu erstellen.
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Auftragsänderung - Change Request Nr.1: Inhaltliche Anpassung (Auftragserweiterung der ursprünglichen Leistungen), Anpassung des vereinbarten Meilensteinplans sowie Anpassung der vereinbarten Vergütung
Dem Auftragnehmer liegt zum einen durch die laufende Projekttätigkeit, aber auch durch sein Alleinstellungsmerkmal als einzige akkreditierte Zertifizierungsstelle der BSI TR-03121 / -22 ein tiefgehendes Aufgabenverständnis zu den geplanten neuen Tätigkeiten vor. In diesem Zuge ist auch für die Tätigkeit zu dem neuen Arbeitspaket 7 die Fachexpertise der Prüfstelle notwendig, da in diesem Rahmen neue Biometrie-Anforderungen aus der BSI TR-03121 hinsichtlich der Prüfbarkeit in Rahmen eines Testkonzepts untersucht werden sollen. Die Ergebnisse aus Arbeitspaket 7 fließen dann auch entsprechend wieder in die Tätigkeiten von Arbeitspaket 2 ein.
Aufgrund der oben beschriebenen Situation aus Projektkritikalität und -komplexität, in welche sich die neuen Tätigkeiten im CR1 eingliedern sowie dem weiterhin bestehenden Alleinstellungsmerkmal des Auftragnehmers ist eine Vergabe der zusätzlichen Leistungen an einen anderen Auftragnehmer, als der TÜV Informationstechnik GmbH, nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB).