Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: S-SCHWELM-2023-0017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schwelm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate
Kauf eines Hybrides IP-Kommunikationssystem zzgl. Service für 60 Monate
Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden.
I. Eignungskriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. fachliche Eignung
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Die Referenzen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
1. Die eingebauten Hybriden IP-Systeme (Fabrikat xy) müssen dem angebotenen Hybriden IP-System (=Fabrikat xy) entsprechen.
2. Es müssen mindestens 400 Ports je Installation geschaltet sein, davon mindestens 300 IP-Endgeräte.
3. Je Installation müssen mindestens fünf Standorte untereinander über VoIP vernetzt sein.
4. Es müssen Applikationen wie UMS für Voice sowie CTI installiert worden sein ebenso wie UC-Desktop und UC-Mobil-Client.
5. Eine Videokonferenz-Installation muss bei einer Referenz mindestes im Installationsumfang enthalten sein.
3. rechtliche Eignung:
Keine
II. Eigenerklärungen
Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:
1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe"
3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz"
4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden)
III. Überprüfungsklausel
Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Abwehrklausel
Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt.
V. Ausführungszeitraum
Umgehend nach Zuschlag (siehe Leistungsverzeichnis)
VI. Zuschlagskriterium
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistung wird anhand des vom Bieter auszufüllenden Teil-C-Fragenkatalogs und der dort angegebenen Gewichtungen bewertet. Als Bewertungsmethode wird die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 angewendet. Es wird ein Schwankungsbereich von 10 % festgelegt.
Alle Liegenschaften befinden sich in Schwelm (siehe LV und Anlagen)
Hybrides IP-Kommunikationssystem für 60 Monate
Die vorhandenen TK-Anlagen sollen gegen ein neues Hybride VoIP-Kommunikations-System ausgetauscht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot sind mindestens vier Referenzinstallationen mit gleichem Systemausbau aus den letzten Jahren (2018 bis 2023) als Nachweis der Leistungsfähigkeit des Anbieters beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).