Rathauszentrum - Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/278
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum - Fliesenarbeiten
Es wird die Leistung der Fliesenarbeiten für das Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb umgebaut werden. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten statt. Das RHZ 2 wird in allen Bereichen bis auf den Rohbau rückgebaut, sodass hier im Wesentlichen ohne große Einschränkungen gearbeitet werden kann. Im RHZ 1 werden die dort zu sanierenden WC-Bereiche sukzessive umgebaut, sodass sich eine Staffelung der Arbeiten ergibt.
Rathauszentrum Klosterstr. 14 48431 Rheine
Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Massen des Gewerks Fliesenarbeiten ab:
- Bodenfliesen 2.200 qm
- Wandfliesen 750 qm
- Tritt- und Setzstufen 360 m
- Spiegel 27 Stk
- Sauberlaufmatten 5 Stk
- Fugen 2.400 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Klümper-Fliesen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYWT2A5JV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.