Schulcampus Gellershagen in Bielefeld - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6558
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Gellershagen in Bielefeld - Projektsteuerungsleistungen
Schulcampus Gellershagen in Bielefeld:
Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Sekundarschule Gellershagen sowie den Neubau einer dreizügigen Grundschule mit Dreifachsporthalle
Am Brodhagen 50 33613 Bielefeld
Schulcampus Gellershagen in Bielefeld:
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt, auf dem Grundstück der Sekundarschule Gellershagen, neben der baulichen Anpassung des bestehenden Schulgebäudes sowie der bedarfsgerechten baulichen Erweiterung der Sekundarschule, eine neue dreizügige Grundschule sowie eine Dreifachsporthalle für beide Schulen zu errichten. Die räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden durch den Teilabbruch des Bestandsgebäudes der Sekundarschule geschaffen. Für die Gesamtmaßnahme ist ein Investitionsvolumen von 40 Mio. EUR brutto vorgesehen.
Die Sekundarschule Gellershagen wurde im Jahr 2018 neu gegründet und wurde zu Beginn mit in das Gebäude der Hauptschule Brodhagen integriert, da die Hauptschule auslaufend geschlossen werden sollte. Seit diesem Zeitpunkt steigt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit jedem neuen Jahrgang kontinuierlich an. Mit dem Auslaufen der Hauptschule zum Schuljahr 2019/20 bietet sich für die Sekundarschule nunmehr der erforderliche Raum, um weiter zu wachsen.
Die Sekundarschule, als Schule des gemeinsamen Lernens im Ganztagsbetrieb, hat die Gebäude der Hauptschule somit vollständig übernommen. Zum einen ist das Schulgebäude für eine voll dreizügig ausgebaute Sekundarschule viel zu klein, da die Hauptschule nur 2-zügig war, die Sekundarschule jedoch 3-zügig ist. Zum Anderen entsprechen die vorhandenen baulichen Gegebenheiten nicht der neuen Schulform im Ganztagsbetrieb mit anderen pädagogischen Anforderungen und Bedarfen im Ganztagsbereich und der Differenzierung. Aus diesen Gründen, aber auch aus energetischen Aspekten, beabsichtigt die Stadt eine bauliche Erweiterung (ca. 2400 m² pädagogischer Nutzfläche) und Ertüchtigung des Bestandes.
Da auf dem Gelände ausreichend Fläche zur Verfügung steht, ist es zudem vorgesehen, eine neue 3-zügige Grundschule mit ca. 2.200 m² BGF zu errichten. Darüber hinaus ist eine Dreifachsporthalle sowohl für die Nutzung durch die Schulen als auch für das Vereinsleben am Standort zu errichten. Hierbei wird eine Nutzfläche von ca. 1.890 m² angestrebt. Wesentlich für die Konzeptionierung des Schulcampus Gellershagen, ist die Positionierung der Baukörper auf dem Grundstück und der Umgang mit dem Bestandsgebäude zur Schaffung eines zukunftsgerichteten Schulcampus.
Die gegenständlichen Projektsteuerleistungen sollen für die Gesamtmaßnahme und somit für alle Teilprojekte einheitlich durchgeführt werden (Erweiterung/Sanierung des bestehenden Gebäudes, Neubau der Grundschule, Neubau der Dreifachsporthalle).
Zusätzlich soll für die Dauer des Projektes eine Cloud zur Verfügung gestellt werden, auf welche die Projektbeteiligten Zugriff haben.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Auslobung) zu entnehmen.
Sollten nach den unter Ziffer III.1) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität der zu vergebenden Leistung entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung und dem Teilnahmeformular näher definiert werden.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität durchgeführt hat, erhält der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber dieselbe Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Es werden optionale Leistungen im Angebot abgefragt, auf dessen Beauftragung der Bieter keinen Anspruch hat. Die Option beinhaltet die derzeit noch nicht näher konkretisierte Ersatzunterbringung während der Bauzeit, die im Bedarfsfalle als Besondere Leistung abgerufen wird. Nähere Angaben hierzu finden sich im Vertragsdokument.
Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Stufenauftrag. Es wird zunächst nur die Leistungsphase eins beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden von der Auftraggeberin nach Bedarf abgerufen. Auf den Abruf weiterer Leistungsphasen hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
Auf der Vergabeplattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung des Teilnahmeantrages benötigen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht.
Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung der Formblätter, die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge (siehe Ziffer III.1 der Auftragsbekanntmachung) vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bewerbergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Anforderungen aus der Auftragsbekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bewerbergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben zur persönlichen Lage des Bewerbers (Name, Sitz, Kontaktdaten etc.)
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung und zum Zeitraum für Ausschlüsse nach den §§ 125, 126 GWB
3. Aktueller Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein darf
4. Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft.
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00) oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Auftragsbeginn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten fünf Jahre (zu benennen ist die Gesamtsumme des Umsatzes, der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde)
1. Eigenerklärung über die Zahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags festangestellten Mitarbeiter
2. Angabe von in den letzten fünf Jahren durchgeführten und abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.
geforderte Angaben zu jeder Referenz:
-- Projektbezeichnung
-- Leistungszeit
-- Auftraggeber
-- Ansprechperson inkl. Kontakdaten
-- Höhe der anrechenbaren Kosten netto für die Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN 276
-- Kurzbeschreibung
Es ist mindestens eine Referenz zu benennen.
Die Referenzen sind mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar, sofern sie Projektsteuerungsleistungen betreffen, die im Zusammenhang mit dem Umbau und Neubau von Schulgebäuden oder Gebäuden aus dem Bereich Bildung und Erziehung stehen und eine Baukostenhöhe i.H.v. EUR 30.000.000,00 netto, bezogen auf die Kostengruppen 100 bis 700 gem. DIN 276, aufweisen.
1. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00)
2.Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
3. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a.) Angaben zum Teilnahmewettbewerb:
In der ersten Verfahrensphase wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, indem noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen;
- Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen;
- Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
b.) Erläuterungen zur Angebotswertung
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für
jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
c.) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots
Die im Preisblatt angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird (Wertungspreis).
d.) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes bewertet.
Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts eingehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das mit dem Angebot abzugebende Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet wird und nicht nur allgemeine Aussagen zur Projektdurchführung in ähnlich gelagerten Fällen beschreibt. Eine einfache Beschreibung der Projektorganisation ist hierfür ebenfalls nicht ausreichend.
Es muss aus dem Konzept ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
e.) Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung
Für das Konzept kann ein Bieter maximal 30 Punkte erreichen. Das Projektdurchführungskonzept gliedert sich in drei Unterkonzepte. Die einzelnen Unterkonzepte werden wie folgt bewertet:
1. Unterkonzept: Besondere Anforderungen des ausgeschriebenen Projekts (max. 10 Punkte):
Der Bieter soll im Rahmen dieses Konzepts darlegen, welche besonderen Anforderungen an das Projekt er auf Basis der Leistungsbeschreibung und übrigen Projektunterlagen erkannt hat. Wichtig ist der Auftraggeberin insbesondere, wie er mit den besonderen Anforderungen an den Erweiterung/Umbau der Sekundarschule und den Neubau der Grundschule inkl. Sporthalle umgeht. Diese sind konzeptionell zu berücksichtigen und zu erläutern. Zu beachten ist, dass eine Auslagerung der Schule während der Bauzeit notwendig ist. Auch hier wird besonders honoriert, falls der Bieter für diese Besonderheit einen überzeugenden Lösungsansatz vorstellt.
2. Unterkonzept: Kooperation mit den übrigen Projektbeteiligten (max. 10 Punkte):
Hier wird gewertet, wie der Bieter mit den weiteren an diesem Projekt beteiligten Personen im Rahmen der Auftragserbringung zusammenarbeiten möchte und die unterschiedlichen Nutzerwünsche und -bedürfnisse zu koordinieren gedenkt. Dabei soll dargestellt werden, mit welchen Methoden (z. B. regelmäßige Jour Fixes, Einrichten eines Share-Points zur gemeinsamen Dokumentenverwaltung) er die weiteren Planungsbeteiligten über die Einzelheiten des Projektes informieren und eine interessengerechte Abstimmung der verschiedenen Planungsleistungen sicherstellen will. Der Bieter soll für eine reibungslose und synergiebetonte Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Projektbeteiligten Sorge tragen und darstellen, wie eine kurzfristige und schnelle Erreichbarkeit realisiert werden kann. Die Koordinierung von Nutzerwünschen und Bedürfnissen sind konzeptionell zu berücksichtigen. Seine hierauf beruhenden Maßnahmen sind in seinem Konzept zu beschreiben. Besonders honoriert wird eine frühzeitige und über den gesamten Projektverlauf fortlaufende Einbeziehung sämtlicher Projektpartner und Projektbeteiligter.
3. Unterkonzept: Termin- und Kostenkontrolle (max. 10 Punkte):
Hier wird bewertet, wie der Bieter sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Projektsteuerungsleistungen nicht überschritten werden. Der Auftraggeberin kommt es auf eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierten Kostenkontrolle an. Die erforderliche Terminsicherheit soll durch frühzeitige Projektplanung abgesichert werden. Die hierfür erforderlichen Methoden soll der Bieter darlegen und erläutern, wie er die Einhaltung seiner Terminplanung sicherstellt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Die notwendigen Maßnahmen sind zu benennen, plausibel darzulegen und inhaltlich zu erläutern. Hierzu zählen auch die Einhaltung von terminlicher Vorgaben, die angesichts möglicher Forderungen erforderlich werden können.
f.) zur Punktebewertung im Einzelnen:
Die einzelnen Unterkonzepte können mit jeweils 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:
- Das Unterkonzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen oder vollkommen unbrauchbar sind;
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Unterkonzept einzelne relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne sie näher zu erläutern;
- Geht der Bieter auf einige der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar ein und lassen seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen, erhält das Unterkonzept insgesamt 5 Punkte;
- Das Unterkonzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf den Umbau und Neubau verinnerlicht und konzeptionell in guter Form gewürdigt hat. Die in den Unterkonzepten benannten Aspekte sind lösungsorientiert zu behandeln.
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen eine qualitativ besonders hochwertige Leistungsausführung oder ein kreatives planerisches Vorgehen, das die Projektanforderungen besonders hervorragend berücksichtigt und ein technisches und nachhaltiges Vorgehen erkennen lässt, wird das Unterkonzept mit 10 Punkten bewertet.
Alle relevanten Leistungsaspekte müssen umfangreich und mit kostengünstigen und leistungsgerechten Ansätzen gewürdigt werden.
Je Unterkonzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Insgesamt kann ein Bieter somit 30 Punkte für das Projektdurchführungskonzept erreichen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLY30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]