AWRM | Neuer Verwaltungssitz Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AWRM | Neuer Verwaltungssitz Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR
Vergabe von Objektplanungsleistungen der LPH 1-9 nach Teil 3 Abschnitt 1, §§ 34 ff HOAI (stufenweise Beauftragung) für den Neubau des Verwaltungssitzes der AWRM.
Bahnhofstraße 64,
71332 Waiblingen
Im Zuge der Gesamtimmobilienkonzeption wurde eine Liegenschaft des Rems-Murr-Kreises in der Bahnhofstraße 64, 71332 Waiblingen frei. Nach einer ersten Machbarkeitsstudie sowie einer darauffolgenden Mehrfachbeauftragung ohne Auftragsversprechen hat sich die AWRM dazu entschieden, auf dem Grund-stück der Bahnhofstraße 64 das Bestandsgebäude aus dem Jahr 1909 zu sanieren und einen weiteren Anbau zu errichten.
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Mit dem zukünftigen Verwaltungsgebäude möchte die AWRM den Bürgerinnen und Bürgern ein Mehr an Service und Beratung bieten. Neben vielen innovativen Online-Services möchte man zukünftig ebenso ein innovatives Beratungskonzept für die Situationen anbieten, die eine physische Anwesenheit der BürgerInnen erfordern. Hierfür sollen gesonderte Beratungsbereiche für die BürgerInnen vorgesehen werden – eine klassische Beratung direkt im Arbeitsbereich wie bisher soll nicht mehr
stattfinden. Diese Trennung zwischen Beratungs- und Arbeitsbereich soll auch dazu führen, dass ein weiteres strategisches Ziel der Organisation ermöglicht wird: Die Einführung einer neuen, modernen Arbeitsumgebung als „Multi-Space-Konzept“. Heute arbeiten die MitarbeiterInnen der AWRM in kleinteiligen, gleichartigen Raumstrukturen.
Zukünftig soll den MitarbeiterInnen eine größere Vielfalt an Arbeitsumgebungen geboten werden. Neben den klassischen Arbeitsplätzen, die in einer tendenziell offeneren Struktur angeboten werden, sollen eben-so kommunikative Treffpunkte für informelle Meetings, für temporäre Arbeit sowie für Projekte zur Verfügung stehen.
Erwartet wird eine zeitgemäße Konzeption, die sowohl heutige Ansprüche erfüllt als auch auf zukünftige Entwicklungen angemessen antworten kann. Der bestehende Gebäudegrundriss aus dem Altbestand muss gemeinsam mit dem Anbau dementsprechend flexibel und zukunftsoffen gestaltet sein, um den Spielraum für eine nachhaltige Nutzung möglichst groß zu halten.
Der Gebäudekomplex (Altbau und Anbau) soll flächenmäßig maximal ausgenutzt werden, da in dem Gebäudekomplex auch der Fachbereich Medien und Digitalisierung des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden soll.
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Es wird auf eine nachhaltige Konzeption Wert gelegt, die neben Innovation und Ressourcenschonung auch alle Vorgaben der Energieeinsparung erfüllt. Hierbei zu berücksichtigen ist das ebenfalls veröffentlichte „Strategiepapier für nachhaltiges Bauen, Rems-Murr-Kreis, Juli 2022“ (s. Information, Anlage 5).
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Die in Anlage 10 (s. Information) aufgeführten „Zwingenden Anforderungen an die Gebäudeplanung, Stand 06.03.2023“ werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil und sind vom AN zwingend umzusetzen.
Es werden maximal fünf Bewerber zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei den Auswahlkriterien können maximal 700 Punkte erzielt werden. Es werden die 5 Bewerber zugelassen, die die höchste Punktzahl erzielen. Bei Punktegleichstand zwischen dem auf dem 5. Rang liegenden Bewerber/Bewerbergemeinschaft und den auf den Rängen 6 und nachfolgenden Rängen liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften werden zusätzlich zu den auf den Rängen 1 bis 4 liegenden Bewerbern/Bewerbergemeinschaften alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen, die dieselbe Punktzahl haben wie der auf dem 5. Rang liegende Bewerber/Bewerbergemeinschaft.
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Formelle Prüfung:
- fristgerechter Eingang der Unterlagen;
- formgerechter Eingang der Unterlagen;
- Vollständigkeit der Unterlagen;
- Prüfung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Umsatz (netto) der letzten 3 Jahre (2020-2022) bewertet:
- ab 750.000 €: 15 Punkte;
- ab 900.000 €: 30 Punkte.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung ab 01.01.2016) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Teil 3 Abschnitt 1 HOAI;
- Referenz 1: Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 4.000.000 € brutto
- Referenz 2: Modernisierung eines Gebäudes mind. HZ III
- Referenz 3: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III
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Die Referenzen werden wie folgt bewertet:
Referenz 1: Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 4.000.000 € brutto:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF (Gesamtprojekt Modernisierung und Erweiterung)
ab 1.000 m²: 20 Punkte;
ab 2.000 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 3,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 5,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Referenz 2: Modernisierung eines Gebäudes mind. HZ III:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF
ab 1.000 m²: 20 Punkte;
ab 1.500 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 2,5 Mio. €: 20 Punkte;
ab 4,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 2: + 4 Punkte;
Leistungsphase 3: + 8 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 13 Punkte;
Leistungsphase 6: + 5 Punkte;
Leistungsphase 7: + 2 Punkte;
Leistungsphase 8: + 16 Punkte; (Summe max. 50 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Referenz 3: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III:
- Gebäudeparameter:
Gebäude öffentlicher Nutzung: 20 Punkte.
- Brutto-Grundfläche BGF
ab 1.500 m²: 20 Punkte;
ab 2.000 m²: 50 Punkte.
- Bauwerkskosten Kostengruppe 300 + 400 (in € brutto):
ab 3,0 Mio. €: 20 Punkte;
ab 5,0 Mio. €: 50 Punkte.
- Honorarzone:
Projekt mit Schwierigkeitsgrad der Honorazone IV: 20 Punkte.
- Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI durch den Bewerber:
Leistungsphase 2: + 4 Punkte;
Leistungsphase 3: + 8 Punkte;
Leistungsphase 4: + 2 Punkte;
Leistungsphase 5: + 13 Punkte;
Leistungsphase 6: + 5 Punkte;
Leistungsphase 7: + 2 Punkte;
Leistungsphase 8: + 16 Punkte; (Summe max. 50 Punkte).
- Abschluss LPH 8:
ab 01.01.2018: 20 Punkte;
ab 01.01.2020: 50 Punkte.
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Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf zwei gesonderten DIN A4-Blättern im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Teilnahmeantrag bei.
Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Für Bewerbergemeinschaften und Bewerber mit Nachunternehmern gilt: Die Referenzanforderungen müssen von dem Unternehmen/Büro nachgewiesen werden, das im Falle der Zuschlagserteilung den betreffenden Bereich übernehmen soll.
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Die Nachweise sind über den beigefügten „Teilnahmeantrag“ zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i.S.v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG) (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland im Sinne der Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 (Ausschlusskriterium);
- Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Tariftreu- und Mindesentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) (Ausschlusskriterium);
- Besätigung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung Berufs-/Handelsregister über Angabe der Handelsregisternummer) (Ausschlusskriterium);
- Eigenerklärung, dass der Bewerber über mindestens eine/n Architekt/in verfügt, die/der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);
- Referenz: Eigenerklärung, dass für diese Referenz die wesentlichen Grundleistungen der LPH 2-8 der HOAI erbracht wurden und der Abschluss der Leistungsphase 8 nach §34 HOAI Teil 3 Abschnitt 1 Objektplanung im Zeitraum ab 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist der Teilnahmeanträge erbracht wurde. Mindestanforderung an Referenz: Objektplanung für die Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 mind. 4.000.000 € brutto (Ausschlusskriterium).
- Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 Jahre. Es wird der durchschnittliche Umsatz (netto) der letzten 3 Jahre (2020-2022) bewertet (vgl. Ziff. II.2.9)
- Nachweis (nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) über eine Berufshaftpflichtversicherung über min. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und min. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. ein Bestätigungsschreiben der Versicherung, dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden (Vorlage spät. bei Zuschlagserklärung).
Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es werden max. 3 Referenzen gewertet. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Bei den zu bewertenden Referenzen muss es sich um unterschiedliche unternehmensbezogene Referenzprojekte handeln. Gewertet werden nur Referenzen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erbrachte Leistung der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistung ab 01.01.2016) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Teil 3 Abschnitt 1 HOAI;
- Referenz 1: Modernisierung und Erweiterung eines Gebäudes mind. HZ III mit einer Investitionssumme KG 300 + 400 ab 4.000.000 € brutto (es darf sich um die gleiche Referenz handeln, die auch bereits als Mindestbedingung n. Ziff.III.1.1 vorgelegt wird)
- Referenz 2: Modernisierung eines Gebäudes mind. HZ III
- Referenz 3: Neubau eines Gebäudes mind. HZ III
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Es werden folgende Kriterien bewertet, die genaue Bepunktung ist Ziff. II.2.9 zu entnehmen:
- Gebäudeparameter;
- Brutto-Grundfläche BGF;
- Bauwerkskosten KGR 300+400;
- Schwierigkeitsgrad/Honorarzone
- Abschluss Leistungsphase 8.
Eigenerklärung, dass der Bewerber über mindestens eine/n Architekt/in verfügt, die/der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV).
Mindestbedingungen/Ausschlusskriterien gem. Ziff. III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, muss ein Teilnahmeantrag elektronisch über die unter I.3) der Auftragsbekanntmachung angegebene Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de abgegeben werden.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 04.05.2023, 10:00 Uhr (Ausschlussfrist!) elektronisch in Textform (§ 53 Abs. 1 VgV, § 126b BGB) auf der oben genannten Vergabeplattform eingehen. Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die oben genannte Vergabeplattform eingereicht werden.
Für den Teilnahmeantrag werden als Anlage 1 (s. Information) folgende Formulare zur Verfügung gestellt, die von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
Formular 1: Teilnahmeantrag (erforderlich)
Formular 2: Formblatt RS_5_EU_Sanktionspaket-1-Hinweise_Anlage3 (erforderlich)
Formular 3: Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (erforderlich)
Formular 4: Bewerbergemeinschaftserklärung (bei Bedarf)
Formular 5: Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen (bei Bedarf)
Formular 6: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (bei Bedarf)
Formular 7: Verzeichnis Eignungsleihe (bei Bedarf)
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Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 21.04.2023 auf der Vergabeplattform eingehen. Ob später eingehende Rückfragen noch beantwortet werden, steht im Ermessen der Vergabestelle.
Die Antworten zu den eingegangenen Rückfragen werden in anonymisierter Form auf der oben angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Unternehmen, die sich an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen möchten, müssen sich in regelmäßigen Abständen selbst informieren, ob auf der Vergabeplattform Rückfragenbeantwortungen oder ergänzende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 KT (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]