Sanierung des Europäischen Übersetzer-Kollegiums in Straelen - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straelen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kom-log.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Europäischen Übersetzer-Kollegiums in Straelen - Planungsleistungen
Die Stadt Straelen muss die Räumlichkeiten des Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V. (EÜK) aufgrund grundlegender Brandschutzmängel sanieren. Dazu sind größere Umbaumaßnahmen auf Basis eines genehmigten Brandschutzkonzeptes nötig.
Hierzu sucht die Vergabestelle Planer für die Leistungsbilder
- Objektplanung
- Tragwerksplanung
- Technische Ausrüstung - ELT
- Technische Ausrüstung - HKLS
Der Gebäudekomplex liegt mitten im alten Stadtkern Straelens und besteht aus 6 Gebäudeteilen, die durch den Umbau zwischen 1983 und 1990 zusammengeführt wurden. Das Seminarhaus als einzelner Gebäudeteil ist über eine Verbindungsbrücke mit dem restlichen, denkmalgeschützten Komplex verbunden.
Auf rund 2.500 Quadratmeter Fläche und 3 Geschossen stehen Gästeappartements, mehrere Tagungs- und Seminarräume und Küchen zur Verfügung sowie die mit 125.000 Bänden in 400 Sprachen und Dialekten weltweit größte Spezialbibliothek, die auf die Bedürfnisse literarischer Übersetzer:innen speziell zugeschnitten ist.
Rahmenterminplan:
- Beginn der Leistungserbringung unmittelbar nach Auftragserteilung
- Fertigstellung Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme im Juli 2023
- Baubeginn voraussichtlich 15.02.2024
- Fertigstellung voraussichtlich 30.11.2024
Objektplanung
Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V. Kuhstraße 15-19 47638 Straelen
Zu erbringende Leistungen:
Leistungsbild "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gemäß § 33 HOAI
Honorarzone IV gemäß §35 (6) HOAI
Leistungsphasen 5-8 gemäß § 34 HOAI
Anrechenbare Kosten gemäß § 33 HOAI: 1.800.000,00 EUR (netto)
Organisation/Koordination der Fachplanung
Tragwerksplanung
Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V. Kuhstraße 15-19 47638 Straelen
Zu erbringende Leistungen:
Leistungsbild "Technische Ausrüstung - Tragwerksplanung" gemäß § 51 HOAI
Honorarzone IV gemäß (2) §52 HOAI
Leistungsphasen 3-5 gemäß § 51 HOAI
Anrechenbare Kosten gemäß § 50 HOAI (netto): 600.000,00 EUR -> 55% aus KG300 (ca. 516.000EUR) und 10% aus KG 400 (ca. 84.000EUR)
Technische Ausrüstung - ELT
Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V. Kuhstraße 15-19 47638 Straelen
Zu erbringende Leistungen:
Leistungsbild "Technische Ausrüstung - ELT" gemäß § 53 HOAI
Honorarzone II gemäß §56 (2) HOAI
Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI
Anrechenbare Kosten gemäß § 54 HOAI (netto):
KG 440 222.544,00 EUR
KG 450 48.500,00 EUR
KG 480 44.000,00 EUR
Technische Ausrüstung - HKLS
Europäische Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V. Kuhstraße 15-19 47638 Straelen
Zu erbringende Leistungen:
Leistungsbild "Technische Ausrüstung - HKLS" gemäß § 53 HOAI
Honorarzone II gemäß §56 (2) HOAI
Leistungsphasen 4-8 gemäß § 55 HOAI
Anrechenbare Kosten gemäß § 54 HOAI (netto):
KG 410 221.480,00 EUR
KG 420 45.200,00 EUR
KG 430 203.400,00 EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert:
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Wir erklären ferner als Unternehmen,
a) dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
b) dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,
c) dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
d) dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,
e) dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 3 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr oder alternativ Erklärung, eine entsprechende Versicherung abzuschließen/aufzustocken.
A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium
REFERENZEN
2 vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren zu Bestandssanierungen im Altbau (A), mindestens Honorarzone II (A), BGF größer/gleich 2.500 m² (A) und
Los 1 - Projektkosten größer/gleich 1,8 Mio. EUR KG 300/400 (A), LPH 5-8 (A)
Los 2 - Projektkosten größer/gleich 1,8 Mio. EUR KG 300/400 (A), LPH 3-5 (A)
Los 3 - Projektkosten größer/gleich 300.000 EUR KG 440/450/480 (A), LPH 1-8 (A)
Los 4 - Projektkosten größer/gleich 450.000 EUR KG 410-430 (A), LPH 4-8 (A)
PROJEKTLEITUNG UND PROJEKTSTELLVERTRETUNG
Bauleitung namentlich benannt (A)
Los 2 - Qualifikation nach §54 Abs. 4 LBO NRW (A)
Berufserfahrung in Jahren (B)
Projektleitung für Brandschutzsanierung, mit Denkmalschutz, für Bibliotheken (B)
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYREDC5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.