Rahmenvereinbarung ärztliche und medizinische Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und deren Umfang
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.jobcenter-rhein-erft.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis-de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung ärztliche und medizinische Gutachten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit und deren Umfang
Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, die Frage der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 44 a Abs. 1 Satz 1
SGB II eines Leistungsbeziehers in bestimmten Fällen zu klären. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, einen
externen Dienstleister mit der Erstellung ärztlicher und psychologischer Gutachten zu beauftragen.
50226 Frechen
Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, die Frage der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 44 a Abs. 1 Satz 1
SGB II eines Leistungsbeziehers in bestimmten Fällen zu klären. Der Auftraggeber beabsichtigt hierzu, einen
externen Dienstleister mit der Erstellung ärztlicher und psychologischer Gutachten zu beauftragen.
Der Auftrag kann maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängert werden, so dass bei Ausübung sämtlicher Verlängerungs-Optionen die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum 05.06.2029 läuft.
Option zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung (s.o. unter II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
2. Nachweis einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen: Sachschäden 1,5 Mio. € und Personenschäden 3 Mio. €.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
2. Nachweis einer ausreichenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen: Sachschäden 1,5 Mio. € und Personenschäden 3 Mio. €.
1. Liste der wesentlichen in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, inklusive Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt,
4. Studien- und Ausbildungsnachweise (Diplome, Examen, Ausbildungseignungszertifikate etc.) und Angaben zur jeweiligen Berufspraxis in den einschlägigen Arbeitsfeldern (in Jahren) sowie zu dem hieraus abzuleitenden Fachwissen (auch in Bezug auf angrenzende Rechtsgebiete wie insbesondere SGB V, VIII, IX und XII sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Büro-Ausstattung) das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; erforderlich ist die Anbindung an ein Labor. Die Räumlichkeiten der Untersuchungsstelle müssen im Rhein-Erft-Kreis oder im Stadtgebiet Köln liegen und für den Kunden innerhalb einer zumutbaren Zeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus allen Kommunen des Rhein-Erft Kreises gut erreichbar sein. Zudem ist ein barrierefreier Zugang erforderlich,
6. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
7. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
8. Angabe eines Ansprechpartners (inkl. fester Telefonnummer), der für den Auftraggeber bzw. für den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Brühl während der Geschäftszeiten erreichbar ist.
1. Liste der wesentlichen in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers, inklusive Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Referenzgeber,
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
4. Studien- und Ausbildungsnachweise (Diplome, Examen, Ausbildungseignungszertifikate etc.) und Angaben zur jeweiligen Berufspraxis in den einschlägigen Arbeitsfeldern (in Jahren) sowie zu dem hieraus abzuleitenden Fachwissen (auch in Bezug auf angrenzende Rechtsgebiete wie insbesondere SGB V, VIII, IX und XII sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
5. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (Büro-Ausstattung) das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt; erforderlich ist die Anbindung an ein Labor. Die Räumlichkeiten der Untersuchungsstelle müssen im Rhein-Erft-Kreis oder im Stadtgebiet Köln liegen und für den Kunden innerhalb einer zumutbaren Zeit mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus allen Kommunen des Rhein-Erft Kreises gut erreichbar sein. Zudem ist ein barrierefreier Zugang erforderlich,
6. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
7. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
8. Angabe eines Ansprechpartners (inkl. fester Telefonnummer), der für den Auftraggeber bzw. für den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Brühl während der Geschäftszeiten erreichbar ist.
Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere des § 80 SGB X, nach Maßgabe der Ziffer 1.4 der Leistungsbeschreibung. Erforderlich ist zudem der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um eine besondere soziale Dienstleistung, so dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 VgV maximal sechs Jahre betragen darf.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.