Erweiterung Containerterminal F315, Contargo Industriepark Frankfurt Höchst (CIFH), Los 2: Tiefbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.contargo.net
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Containerterminal F315, Contargo Industriepark Frankfurt Höchst (CIFH), Los 2: Tiefbau
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend den Tiefbau einschl. Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs-, Gründungs-, Sicherungs-, Trassen-, Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten sowie Errichtung der Kranschiene und von Beleuchtungsmasten und der Herstellung von Grundwassermessstellen als Los 2 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
Frankfurt am Main
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend den Tiefbau einschl. Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs-, Gründungs-, Sicherungs-, Trassen-, Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten sowie Errichtung der Kranschiene und von Beleuchtungsmasten und der Herstellung von Grundwassermessstellen als Los 2 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
Die Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH betreibt im Industriepark Höchst (IPH) u. a. den Containerterminal West. Zur Erweiterung der Umschlag-kapazitäten ist ein Ausbau des Containerterminals geplant. Hierzu sollen neue Lager- und Umschlagflächen errichtet und die entsprechende Infrastruktur an die Erweiterungsflächen angepasst werden. Die Erweiterung ist im Wesentlichen in nordöstliche Richtung zur bereits genutzten Fläche vorgesehen.
Weitere Umbau- sowie Erweiterungsmaßnahmen finden auch am südwestlichen Ende der durch den Umschlag genutzten Fläche und auf dem südlich anschlie-ßenden Leercontainerdepot statt. Der Containerterminal West und damit auch die Erweiterung des Containerterminals wird im Industriepark Frankfurt Höchst unter der Gebäudebezeichnung F315 geführt. Die Maßnahmen im Süden werden der Gebäudebezeichnung G315 zugeordnet.
Die Gesamtmaßnahme „Erweiterung des Containerterminals F315“ umfasst voraussichtlich die folgenden Ausschreibungen bzw. Lose:
• Los 1: Beschaffung eines Portalkrans nebst Reachstacker (Auftrag ist bereits vergeben)
• Los 2: Tiefbau einschließlich der Errichtung der Kranschiene und der Herstellung von Grundwassermessstellen (Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung)
• Los 3: Erstellung der Gleisanlage (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
• Los 4: Ertüchtigung der Rückhaltebecken G210.1 und G210.2 durch Einbringung der Edelstahlauskleidung (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
• Los 5: Technische Terminalausrüstung (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
Die genauen zeitlichen Abhängigkeiten der Lose untereinander sind dem Übersichtsterminplan als Anlage zum Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 03 – Datei: „Los2.00.03 F315_20202401_3_0_VER_TP_01_b Terminplan A 230322“) zu entnehmen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll in Bezug auf das hier ausgeschriebene Los 2 sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen zu entnehmen (Anlagenkonvolut 03).
Wie im Leistungsverzeichnis unter Punkt 0.1.8 (Anlagenkonvolut 03) ausgeführt, wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert.
Aufgrund der Komplexität des Bauvorhabens bietet die Vergabestelle neben der reinen Ortbesichtigung für jeden interessierten Bieter individuell eine Informationsveranstaltung an, in der das Projekt durch die verantwortlichen Ingenieure vorgestellt wird. Auch wenn die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung für die Bieter nicht zwingend ist und sich alle Kalkulationsgrundlagen auch aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 03) ergeben, empfiehlt die Vergabestelle eine Teilnahme sowohl an der Ortsbesichtigung als auch an der Informationsveranstaltung.
Beide Veranstaltungen werden bei Interesse im Rahmen eines gekoppelten Termins für jeden Bieter separat durchgeführt. Der zeitliche Ansatz wird wie folgt festgelegt:
• 1. Informationsveranstaltung [ca. 60 Minuten]
• 2. Ortsbesichtigung [ca. 90 bis 120 Minuten]
Fragen der Bieter sind im Rahmen von beiden Veranstaltungen ausdrücklich zugelassen. Alle Fragen und Antworten werden im Rahmen der Informationsveranstaltung und des Ortstermins dokumentiert. Soweit die entsprechenden Antworten der Vergabestelle für alle Bieter von Relevanz sind, werden sowohl die Fragen als auch die Antworten über das Vergabeportal allen Bietern im Nachgang zugänglich gemacht.
Unter strengster Wahrung des Geheimwettbewerbs wird sowohl die Ortsbesichtigung als auch die Informationsveranstaltung als Individualveranstaltung singulär für jeden Bieter einzeln durchgeführt. Es werden von Seiten der Vergabestelle alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit die Identität der Bieter untereinander geheim bleibt.
Die Termine für die Ortsbesichtigungen und die Informationsveranstaltungen (gekoppelte Veranstaltung) sind vorgesehen in dem Zeitraum vom 13.04.2023 bis zum 21.04.2023 (jeweils werktags ohne Samstag ab voraussichtlich 09:00 Uhr oder 14:00 Uhr).
ACHTUNG: Nach dem 21.04.2023 werden die vorgenannten Veranstaltungen ausdrücklich nicht mehr angeboten.
Es besteht kein Anspruch der Bieter auf einen bestimmten Termin für die obigen Veranstaltungen. Gerne können Bieter jedoch mit dem Angebot zwei Präferenzen mitteilen (Bitte über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport ELViS mitteilen); die Vergabestelle wird versuchen, jedem Bieter einen seiner Wunschtermine anzubieten. Ein Anspruch besteht aber wie gesagt nicht. Ggf. behält sich die Vergabestelle vor, die Termine bei nicht aufzulösenden Überschneidungen zuzulosen.
Die Ortsbesichtigung und die Informationsveranstaltung erfolgen unter Einhaltung der im Leistungsverzeichnis dargestellten Voraussetzungen und Sicherheitsvorschriften (siehe hierzu Punkt 0.1.9 des Leistungsverzeichnisses - Anlagenkonvolut 03). Die dort geforderte Sicherheitsunterweisung kann vorab digital oder bei der Anmeldung und Beantragung des Tagesausweises im Besucherzentrum erfolgen. Die Anmeldung beim Betreiber und beim Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) wird einheitlich über die Vergabestelle abgewickelt. Für diese Anmeldung werden von den Bietern die folgenden Angaben benötigt (Bitte über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals subreport ELViS einreichen):
• Teilnehmer auf Seiten des Bieters
• KFZ-Kennzeichen (ACHTUNG: gültiger TÜV wird vorausgesetzt)
Am Tage der Veranstaltung selbst sind die folgenden Dokumente bei der Anmeldung auf dem Gelände des Industrieparks Frankfurt Höchst (IPH) vorzulegen:
• Gültiger Personalausweis
• Führerschein/Fahrzeugpapiere
Bei der Gesamtmaßnahme „Erweiterung des Containerterminals F315“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Fördermittel durch den Zuwendungsgeber.
Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Juli 2023 und Anfang September 2024 liegen.
7.1
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Text-form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit Ziffer 3 („bepreistes Leistungsverzeichnis“), [bitte auch im GAEB-Format],
• mit der Ziffer 6 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 7 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 8 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 9 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen),
• mit der Ziffer 11 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“)
• mit der Ziffer 12 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegrif-fen wird; „Eignungsleihe“),
• mit der Ziffer 5 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen:
• Urkalkulation (kein Vordruck)
• Terminplan (kein Vordruck)
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
7.2
Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
7.3
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
7.4
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes.
7.5
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
7.6
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
7.7
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 15 Mio. €.
• Nachweis der folgenden Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 5.000.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. min-destens € 5.000.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen
(es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters.
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleitung).
• Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfahrung als Bauleitung)
• zwingende Nachweise der Zertifizierung als Fachbetrieb in den folgenden Bereichen (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG (Wasserhaushaltsgesetz) gemäß § 62 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2)
Zertifizierung als Fachbetrieb in Bezug auf das Verlegen von Erdungsmaßnahmen (Fachbetrieb "Erdungsanlagen" - GZ 642/6 gemäß RAL Gütegemeinschaft für Blitzschutzsysteme e.V.)
Zertifizierung als Fachbetrieb für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnen-bau, -regenerierung, -sanierung und -rückbau nach dem Arbeitsblatt DVGW W121
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• zwingende Nachweise der Zulassung, Überwachung & Prüfung von Schweißarbeiten (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 mit DIN EN 1090-2 gemäß Zulassung Z-30.3-6, Abschnitt 4.7 (Edelstahl)
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-1 mit DIN EN 1090-2, EXC 2 (Stahlbauarbeiten – Kranschiene, Beleuchtungsmast, Geländer, etc.)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• Zwingende Nachweise der Sachkunde des planungsgemäß bei der Leistungserbringung eingesetzten Personals (für AN und ggf. seine Nachunternehmer):
Nachweis der Sachkunde der betrieblich verantwortlichen Person bezüglich konstruktiver und betontechnischer Belange sowie bezüglich der Verarbeitung von Edelstahl (Umgang mit Bauteilen, die dem Umschlag und der Lagerung von Gefahrgütern und wassergefährdenden, flüssigen und festen Stoffen gemäß den Vorschriften des WHG, der AwSV dienen) [Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WHG-Grundkurs und mindestens einem passenden WHG-Fachkurs (vgl. § 62 AwSV); zusätzlicher Nachweis über eine alle zwei Jahre vollzogene WHG-Schulung im Sinne des § 63 AwSV)]
Nachweis der Sachkunde der betrieblich verantwortlichen Person bezüglich der Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach BGR 128 (alt) bzw. DGUV Regel 101-004 (Arbeiten auf Altlastenstandorten) (Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Schulungen)
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen bzw. Sachkundenachweise werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunternehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungsleihe hingewiesen.
• Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten, mit WHG-Anforderungen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
mindestens 25 % des Projektvolumens mit WHG-Anforderungen ausgeführt worden ist,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 4,0 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausi-bilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für die Gewerke „Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs- und Trassenarbeiten“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
mindestens 25 % des Projektvolumens der Oberflächen- sowie der Entwässerungsarbeiten mit der Belastungsklasse F 900 ausgeführt worden ist,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 5,0 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausi-bilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nach-zuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekt für die Gewerke „Sicherungs- und Gründungsarbeiten“:
Die hier geforderten drei Mindestreferenzen gliedern sich wie folgt auf:
Eine Referenz mit dem Verfahren „Spundwandrüttelarbeiten mit Auflockerungsbohrungen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Spundwandrüttelarbeiten mit Auflockerungsbohrungen“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeigne-te Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Eine Referenz mit dem Verfahren „Pfahlarbeiten mit dem System Fundex“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Pfahlarbeiten mit dem System Fundex“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Eine Referenz mit dem Verfahren „Bohrarbeiten für permanente Kleinbohrpfähle“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
o in dem Referenzobjekt „Bohrarbeiten für permanente Kleinbohrpfähle“ zur Ausführung gekommen sind,
o das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,1 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
o das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Die vorgenannten drei Mindestreferenzen für die Gewerke „Sicherungs- und Gründungsarbeiten“ können auch innerhalb einer oder mehrerer verfahrensübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Soweit hier mindestens zwei der vorgenannten Mindestreferenzen von einer verfahrensgreifenden Projektreferenz abgedeckt werden sollen, muss das Projektvolumen der verfahrensübergreifenden Projektreferenz mindestens EUR 1,0 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden. Alle anderen Voraussetzungen an die Vergleichbarkeit der Mindestreferenzen gelten fort.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
• Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Errichtung von Kranschienen“:
Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn
die Ausführung als Verlängerung von bestehenden Kranschienen erfolgt ist,
die Kranschienen für Containerumschlagkräne mit Radlasten von mindestens 25 to hergestellt worden sind,
das Projektvolumen pro eingereichter Referenz mindestens EUR 0,25 Mio. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und
das Projekt in den Jahren 2017 bis 2023 fertiggestellt (abgenommen) wurde.
Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.
Insgesamt sind somit mindestens sieben (7) vergleichbare Referenzobjekte mit dem Angebot einzureichen.
Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch innerhalb von einer oder mehrerer gewerkeübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Die jeweilige Projektreferenz wird dann für jede dort inkludierte Mindestreferenz, welche die obigen Anforderungen erbringt, gewertet.
Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Es ist daher zulässig, wenn z.B. die geforderten Mindestreferenzen nicht von der ARGE als Gesamtheit, sondern von einzelnen Mitgliedern der ARGE erbracht worden sind.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 12) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen und das „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“ (Anlage 11) mit dem Angebot eingereicht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
9.1
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Contargo GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg
(Deutschland)
Freecall 00800 CONTARGO
[gelöscht]
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Rhenus Office Systems GmbH
Rhenus Platz 1
59439 Holzwickede
Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Website: www.office-systems.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregistergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbewerbsregistergesetz an. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
9.2
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG eingehalten werden. Eine entsprechend unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Anlage 05) ist mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre.
Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.