Betrieb eines Common Data Environment (CDE) Referenznummer der Bekanntmachung: 12.7:10/2023/03/02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Common Data Environment (CDE)
Zur effektiven Durchführung des bereits laufenden Großprojektes Zukunftsquelle, sowie weiteren zukünftigen Baumaßnahmen sucht die BWV ein geeignetes Common Data Environment (CDE).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur effektiven Durchführung des bereits laufenden Großprojektes Zukunftsquelle, sowie weiteren zukünftigen Baumaßnahmen sucht die BWV ein geeignetes Common Data Environment (CDE). Initial sind in der Implementierungs- und Migrationsphase das CDE den Anforderungen des AG entsprechend zu konfigurieren und bestehende Projektdaten zu migrieren. In der anschließenden Produktivphase ist der Betrieb des CDE zu erbringen, inklusive der notwendigen Betriebsunterstützung (Support). Näheres zu den zu vergebenden Leistungen ist im Lastenheft und im Vertragsentwurf geregelt.
Jeweils jährliche Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB).
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
• Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
• Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
• Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
• Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt.
• Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer.
• Eigenerklärung, dass die Kommunikation mit der Vergabestelle und die gesamte Auftragsabwicklung ausschließlich in deutscher Sprache erfolgt.
• Nur von Bewerbern und jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben:
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
• Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll
• Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern des Unternehmens in den Jahren 2020 bis 2022, die in der technischen Entwicklung, in der Implementierung beim Kunden und im Support beschäftigt sind (Vollzeitäquivalente).
• Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
• Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto) in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über den Umsatz (netto) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Bereich der zu vergebenden Leistungen.
• Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Anzahl von Mitarbeitern des Unternehmens in den Jahren 2020 bis 2022, die in der technischen Entwicklung, in der Implementierung beim Kunden und im Support beschäftigt sind (Vollzeitäquivalente).
• Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen entweder eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, nachweisen oder erklären, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
• Eigenerklärung zu Referenzen.
• Eigenerklärung zur Zertifizierung nach DIN ISO 27001 oder TISAX.
• Eigenerklärung, wo im Falle der Zuschlagserteilung die Datenhaltung erfolgt.
Eigenerklärungen zu Referenzprojekten, zur Zertifizierung und zur Datenhaltung, die nachfolgend genannten Mindestbedingungen erfüllen:
• Eigenerklärung, dass im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ein CDE umgesetzt und Produktivphase (Betrieb und Support für mindestens 6 Monate) umgesetzt wurde. Das CDE muss mindestens 50 Nutzer und mindestens die Anwendungsfälle Plan- und Dokumentenmanagement, Plan- und Dokumentenfreigabe und Änderungsmanagement umfassen.
• Eigenerklärung, dass der Bewerber sowie bei Bewerbergemeinschaften alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nach DIN ISO 27001 oder nach TISAX zertifiziert sind.
• Eigenerklärung, wo im Falle der Zuschlagserteilung die Datenhaltung erfolgt. Die Datenhaltung muss innerhalb der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz erfolgen.
Für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (Sanktions-VO) mit dem Angebot abgegeben werden. Die Eigenerklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz entweder mit dem Teilnahmeantrag oder mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags und die Abgabe eines Angebots erforderlichen Vergabeunterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 51 Abs. 2 bis 4 SektVO nachzufordern. Bewerber/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).