Raman-Spektrometer Referenznummer der Bekanntmachung: PR287158
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Raman-Spektrometer
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Raman-Spektrometer für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Anzubieten ist ein komplettes Raman-Spektrometer (inkl. optischer Tisch, Lieferung und Installation) zur automatischen ortsaufgelösten Analyse eines breiten Spektrums an Proben aus verschiedenen Projektbereichen/Arbeitsgruppen mit 3 Laserquellen (532nm, 785nm, 1064nm).
Der spätere Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung in dieses Gerät beauftragt. Das gewünschte Laborgerät muss einsatzbereit übergeben werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Raman-Spektrometer für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Anzubieten ist ein komplettes Raman-Spektrometer (inkl. optischer Tisch, Lieferung und Installation) zur automatischen ortsaufgelösten Analyse eines breiten Spektrums an Proben aus verschiedenen Projektbereichen/Arbeitsgruppen mit 3 Laserquellen (532nm, 785nm, 1064nm).
Der spätere Auftragnehmer wird mit der Lieferung, der Aufstellung und der Einweisung in dieses Gerät beauftragt. Das gewünschte Laborgerät muss einsatzbereit übergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) von jeweils mindestens 500.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR
je Schadensereignis.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt die Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung, welche Sie bitte als "Anlage Deckungssumme" im PDF-Format mit dem Angebot einreichen.
Nachweis von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzen (Referenzgeräten) für Raman-Spektrometer. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien je Referenzgerät:
- Das Referenzgerät muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) geliefert worden sein.
- Das Referenzgerät muss erfolgreich in Betrieb genommen worden sein.
- Das Referenzgerät muss einen (Netto)Umsatz von mindestens 100.000,00 € erreicht haben.
- Beim Referenzgerät handelte es sich um ein stationäres Raman-Spektrometer.
- Das Referenzgerät muss mit mindestens drei (3) unterschiedlichen Wellenlängen betrieben werden können.
Als eine (1) Referenz zählt ein eigenständiges Raman-Spektrometer. Die Lieferung und Inbetriebnahme von bspw. 2 Raman-Spektrometern innerhalb eines Auftrages, wird somit als zwei (2) Referenzen gewertet, wenn jedes Gerät die geforderten Mindestanforderungen erreicht hat.
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbrigung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem AG mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.