Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Sonnenschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Sonnenschutzanlagen
Neubau KiTa und Nachbarschaftszentrum Siegfriedstraße - Sonnenschutzanlagen
Siegfriedstraße 81-87 32756 Detmold
Neubau von zwei nebeneinanderstehenden dreigeschossigen Gebäuden. Bauteil 1: größte Länge ca. 55m, größte Breite ca. 45m, größte Höhe ca. 12m; Bauteil 2: größte Länge ca. 20m, größte Breite ca. 17m, größte Höhe 11m. In dem größeren Gebäude soll im EG eine KiTa und in den Obergeschossen 14 Wohnungen entstehen. Das kleinere Gebäude erhält im EG ein Nachbarschaftszentrum und in den Obergeschossen 5 Wohnungen. Auf dem Dach des größeren Gebäudes wird eine PV-Anlage installiert. Hierfür werden Sonnenschutzanlagen ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Eder Sonnenschutz GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57548
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYWTP88DY3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.