Rahmenvertrag über Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2023/03-0013_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]39
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Büromöbel
Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Bürodrehstühlen sowie eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Büromöbeln
Bürodrehstühle
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Bürodrehstühlen an alle vier KVBW-Standorte über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten (mit zweimaliger Option zur Verlängerung um je 12 Monate).
Mindestbestellmenge: 250 Stück
Geschätzte Bestellmenge: 570 Stück
Maximale Bestellmenge: 750 Stück
Die Grundlaufzeit der Verträge betragen 24 Monate. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag je Los zweimal um je 12 Monate zu verlängern.
Für den Fall, dass Ersatzteillieferungen oder Reparaturleistungen notwendig werden, behält sich die KVBW vor, diese Leistungen ebenfalls über den Rahmenvertragspartner abzurufen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen:
- Bezeichnung des angebotenen Bürodrehstuhls
- Produktinformationsblatt
Bürosystemmöbel
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Sundgauallee 27 79114 Freiburg, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln an alle vier KVBW-Standorte über einen Zeitraum von 24 Monaten (mit zweimaliger Option zur Verlängerung um je 12 Monate):
Lieferung und Montage von folgenden Möbeln
- Büroarbeitstische in verschiedenen Größen (geschätzte Abnahmemenge: 750 Stück; maximale Abnahmemenge 900 Stück)
- Roll- und Standcontainer in verschiedenen Ausführungen sowie passendes Zubehör(geschätzte Abnahmemenge: 100 Stück; maximale Abnahmemenge: 150 Stück)
- Rollladenschränke auf Rollen (geschätzte Abnahmemenge: 110 Stück, maximale Abnahmemenge: 200 Stück)
- Büroschränke / Schranksysteme in verschiedenen Größen und Ausführungen sowie passendes Zubehör (geschätzte Abnahmemenge: 120 Stück; maximale Abnahmemenge: 150 Stück)
- Schließfachschränke (geschätzte Abnahmemenge: 160 Stück; maximale Abnahmemenge: 200 Stück)
- Schränke mit Apothekerauszug (geschätzte Abnahmemenge: 70 Stück; maximale Abnahmemenge: 100 Stück)
- Arbeitsplatzleuchten in verschiedenen Ausführungen (geschätzte Abnahmemenge: 150 Stück; maximale Abnahmemenge: 200 Stück)
Die Grundlaufzeit der Verträge betragen 24 Monate. Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag je Los zweimal um je 12 Monate zu verlängern.
Für den Fall, dass Ersatzteillieferungen oder Reparaturleistungen notwendig werden, behält sich die KVBW vor, diese Leistungen ebenfalls über den Rahmenvertragspartner abzurufen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache je angebotenem Produkt einzureichen:
- Bezeichnung des je Preisposition angebotenen Produkts
- Produktinformationsblatt je Position
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU (s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
2) Existenznachweis bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Registernummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung, nicht älter als 6 Monate
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4) ggf. Nachunternehmererklärung
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung sowohl einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz, als auch einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt, anfordern.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Abschluss der unter 1) Versicherungen hat spätestens eine Woche vor Beginn des Rahmenvertrags zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen.
zu 1) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) Mindestens drei Referenzen über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer je Los
Als vergleichbar gilt ein Projekt im Los 1, wenn ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürostühlen mit einer Vertragslaufzeit von min. 12 Monaten besteht und jährlich Bürodrehstühle im Wert von min. [Betrag gelöscht] EUR (netto) geliefert wurden. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits erfüllt sein.
Im Los 2 gilt ein Projekt als vergleichbar, wenn ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbeln mit einer Vertragslaufzeit von min. 12 Monaten besteht, und jährlich Möbel im Wert von min. [Betrag gelöscht] EUR (netto) geliefert wurden. Die Mindestlaufzeit von 12 Monaten muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits erfüllt sein. Im Referenzauftrag müssen mindestens nachfolgende Möbel geliefert worden sein: Büroarbeitstische, Rollcontainer & Büroschränke.
3) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 oder vergleichbar
zu 2) mindestens drei Referenzen mit den oben genannten Anforderungen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine
wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit
dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter/Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Darüber hinaus gelten folgende Mindestanforderungen an die anzubietenden Produkte:
3) Der Hersteller der angebotenen Produkte muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder vergleichbar verfügen
4) Der Hersteller der angebotenen Produkte muss über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder vergleichbar verfügen.
Der Nachweis für die Punkte 3) und 4) erfolgt über die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Auskunftsersuchen und Bieterfagen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 04.05.2023, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV. 2.2), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen.
Im Rahmen der Angebotswertung wird in beiden Losen eine Teststellung erfolgen. Hierzu werden alle Bieter, die nach Abschluss der formalen Prüfung, der Eignungsprüfung und der Papierwertung noch eine rechnerische Chance haben, den Zuschlag zu erhalten, aufgefordert innerhalb von drei Wochen die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Produkte am Standort Karlsruhe der KVBW anzuliefern. Die Teststellung findet voraussichtlich in KW26 statt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YW1014BJL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/