Maria Montessori Schule - VgV SHK Referenznummer der Bekanntmachung: X-BBS-2023-0052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbs-mannheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maria Montessori Schule - VgV SHK
"Technische Ausrüstung nach HOAI §§ 53 ff. Anlagengruppen 1 - 3" Brandschutzmaßnahmen an der Maria Montessori Schule
Mannheim
II. Leistungsbeschreibung
Für die Sicherung des Schulbetriebs der Maria-Montessori-Schule in Mannheim sollen verschiedene wesentliche Brandschutzmängel behoben werden.
Lage:
U 2, 5-7, 68161 Mannheim
Die bestehende Schule auf dem Flurstück 4718 hat ca. 1000m² Grundfläche.
Das historische U-förmige Schulgebäude umfasst eine Turnhalle. Das Gebäude aus dem Jahr 1914-1918 besteht aus Erdgeschoss, Untergeschoss und drei weitere Obergeschosse.
Die Maria-Montessori-Schule ist jetzt ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen.
Die Schule liegt im Herzen von Mannheim. Es werden SchülerInnen von Klasse 1 bis 9 in kleinen Klassen und nach einem eigenen Bildungsplan unterrichtet. Es kommen Kinder und Jugendliche, die das Bildungsziel in der allgemeinen Schule vorübergehend oder dauerhaft trotz unterschiedlicher Unterstützungsmaßnahmen nicht erreichen konnten.
Im Vorfeld wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch bewertet es ergeben sich voraussichtlich folgende Schwerpunkte in der Bearbeitung:
Sicherung des 1. Rettungsweges, sowie Herstellung des 2. Baulichen Rettungsweges.
Hierzu gibt es mehre Optionen.
* Abtrennung des Treppenraumes mittels F90 Glasabtrennung & T30 RS Türen
* Abtrennung des Treppenraumes mittels Brandschutzvorhänge & T30 RS Türen
* Abtrennung des Treppenraumes mittels Nebellöschanlage. Die Variante soll auf Machbarkeit geprüft werden. Eine Evtl. Ertüchtigung des Tragwerks oder evtl. Herstellung von zusätzlichen notwendigen Technikräumen/Anlagen müssen in der Ausarbeitung geprüft werden. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit gibt es in der LPH 1 bereits mit den Behörden vorab zustimmen
* Bypass Variante - Diese Variante wurde bereits ausgeschlossen
Weitere Maßnahmen:
* Flächendeckende BMA - wird eingeplant z. B. als Kompensation der Deckenqualität
* Fensterelemente des Treppenraums in Brandschutzqualität ausführen (EG und 1.OG) * RWA-Anlagen neu auslegen und erweitern
* Austausch Glasbausteine - Treppenraum / Turnhalle in F90 Qualität
* Abbau der bestehenden Nasslöschleitungen mit Anpassung des Trinkwassernetzes
* Trockenlöschleitungen planen, abstimmen und bauen
* Einbau Sicherheitsbeleuchtung mit Notstromversorgung
* Brandschutzdecken
* Schließen von Wand/Deckendurchdringungen
* Ertüchtigung von Altleitungen oder Befestigungen in Abhangdecken*
* Erneuerung Deckenbeleuchtung
* KMF: Wenn die Decken in den Fluren erneuert werden, muss unter Beachtung von Schutzmaßnahmen die alte Mineralwolle ausgebaut und entsorgt werden.
Diese Liste stellt den aktuellen Stand der Planung da. In der Ausarbeitung soll diese Maßnahmenliste geprüft und ggf. in Absprache mit Fachbereich Bildung ergänzt werden. Ziel ist keine ganzheitliche umfassende Brandschutzsanierung, sondern eine wesentliche Verbesserung der IST-Situation durch gezielte Einzelmaßnahmen. Um alle notwendigen Maßnahmen zu kennen wird begleiten voraussichtlich dennoch ein Brandschutzkonzept begleitend erstellt.
Alle Maßnahmen sind baurechtlich insbesondere in Hinblick auf den Denkmalschutz abzustimmen. Der Charakter des offenen Treppenraumes ist in Mannheim einmalig und besonders schützenswert und daher möglichst zu erhalten.
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II.1 Anlass und Zweck
Bei der Regelmäßigen Begehung der Schule im Rahmen der Brandverhütungsschau wird bemängelt, dass das Gebäude nicht betriebssicher ist und mit wesentlichen Brandschutztechnischen Mängel behaftet ist. Bei nicht Behebung droht die Schließung des Gebäudes. Um bis zur Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen die Sicherheit zu erhöhen wurde 2023 eine mobile Brandmeldeanlage zur Überwachung der Flure und Treppenräume eingebaut.
II.2 Leistungsumfang
Ausgeschrieben wird die Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff. für Brandschutzmaßnahmen an der Maria-Montessori-Schule Mannheim".
Es ist vorgesehen, die LPH 1 bis einschließlich LPH 8 zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt nach Stufen und zeitliches Erfordernis.
Die weiteren notwendigen HOAI-Leistungsbilder (Technische Ausrüstung, Brandschutzfachplanung, etc.) sind als separate Aufträge vorgesehen und nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die Ausführung der Bauleistungen erfolgt in Einzelgewerken.
Das zu beauftragende Leistungsbild ergibt sich aus dem beiliegenden Vertragsmuster und umfasst folgende Grundleistungen nach HOAI §§49 ff.:
*Grundlagenermittlung (LPH 1)
*Vorplanung (LPH 2)
*Entwurfsplanung (LPH 3)
*Genehmigungsplanung (LPH 4)
*Ausführungsplanung (LPH 5)
*Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
*Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
*Objektüberwachung und Dokumentation (LPH 8)
Neben den Grundleistungen nach HOAI sind folgende besondere Leistungen vorgesehen:
*Detailzeichnungen
*Einarbeiten in die vorhandenen Unterlagen
*Fortschreiben der Ausführungsplanung bis zum Bestand
*Zuarbeit für die Fortschreibung/ Erstellung des Brandschutzkonzeptes
*Konzeption für Umsetzung im laufenden Schulbetrieb
Im Zuge der Kalkulation der Nebenkosten sind folgende Leistungen zu berücksichtigen:
*Planungsbesprechungen im 14-tägigen Rhythmus vor Ort oder per TEAMS
*Bauleitungsbesprechung im 14-tägigen Rhythmus vor Ort
(unabhängig von allgemeiner Koordinierung der Arbeiten/ Leistungen vor Ort)
*Planverteilung an Projektbeteiligte bei wesentlichen Leistungsständen/-änderungen oder wegen technischen Erfordernisses zusätzlich in Papier (grundsätzlich als Datei im offenen Format und je als PDF)
*Nutzung, Austausch und Dokumentation der projektspezifischen Unterlagen über die gemeinsame auftraggeberseitige Projektplattform in Sharepoint
*Allgemeine Leistungen einschl. Reisekosten
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II.3 Kostenbudget
Für die bauliche Umsetzung "Brandschutzmaßnahmen an der Maria Montessori Schule in Mannheim" steht ein Baubudget von:
KG 300 netto [Betrag gelöscht] EUR
KG 400 netto [Betrag gelöscht] EUR
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Summe netto [Betrag gelöscht] EUR
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II.4 Zeitlicher Rahmen
Als zeitlicher Rahmen für die Erbringung der Leistungen gemäß Leistungsumfang im Auftragsfall werden folgende Meilensteine vorgegeben:
Beginn der Planungsleistungen ab 08/ 2023
Fertigstellung der Planungsleistung LPH 1-3 bis 03/ 2024
Beginn der Ausführungsplanung ab 06/ 2024
Beginn der baulichen Umsetzung ab 10/ 2024
Fertigstellung der Baumaßnahme bis 11/ 2025
Die planerischen Leistungen sind so rechtzeitig zu erbringen, dass die obigen Termine nicht gefährdet sind. Hierbei ist die notwendige Abstimmung mit den Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber bzw. dessen Gremien zu berücksichtigen.
Die baulichen Leistungen unterliegen den Ausschreibungsvorschriften nach VOB/ A Der Zeitraum für die öffentlichen/ beschränkten Ausschreibungen ab Fertigstellung der Vergabeunterlagen bis Beauftragung beträgt i.d.R. 3 Monate und ist in der Terminplanung zu berücksichtigen.
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II.5 Qualitäten
Für die Umsetzung der Bauausführung wurden zwischen der Bauherrin Stadt Mannheim und dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Liegenschaften BBS Bau- und Betriebsservice GmbH für verschiedene Gewerke Mindestqualitäten und Energieleitlinien vereinbart. Hinzu kommen Qualitätsvorgaben von Seiten der technischen Ausrüstung für den harmonisierten Betrieb der Gebäude durch die Mitarbeiter der BBS. Die Erstellung der Dokumentation hat nach dem BBS-Standard zu erfolgen. Bei der Erstellung von Plänen sind die CAD-Richtlinien einzuhalten.
Die vorgenannten baulichen Mindeststandards sind im Auftragsfall verbindlich, zum jetzigen Zeitpunkt nur informativ als Anlage beigefügt. Die technischen Mindeststandards werden über die Fachplaner in dem Projekt kommuniziert und können im Auftragsfall eingesehen werden.
gemäß Eignungskriterien III.1) ff.
Es handelt sich um eine stufenweise Beauftragung.
Mit dem Zuschlag wird die LPH 1 bis 4 beauftragt. Die weiteren Stufen LPH 5 bis LPH 8 werden entsprechend der Erfordernis durch die BBS abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt sind oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/ EG und Richtlinie 89/ 48/ EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" berechtigt ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss ein Mitglied (natürliche oder juristische Person) die vorgenannten Anforderungen erfüllen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Auswahl der Teilnehmer werden eindeutige, nicht diskriminierende und der Aufgabenstellung angemessene Kriterien festgelegt. Zugelassen wird nur, wer den Teilnahmeantrag abfragt, verwendet und die Vordrucke vollständig sowie fristgerecht eingereicht hat.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
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Formale Kriterien für die Zulassung sind
*fristgerechte Bewerbung
*Bewerbererklärung aller Teilnahmeberechtigten
*Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation
*Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und zur Unabhängigkeit von Ausführungs- Lieferinteressen
*Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB nicht zutreffen
*Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
*Eigenerklärung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren im Falle der Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand der Erklärungen und Referenzen. Ein Auswahlgremium überprüft und bewertet die eingereichten Unterlagen auf ihre Eignung. Es qualifizieren sich diejenigen Bewerber für den Teilnehmerpool die die höchsten Punkte erreichen.
Es werden insgesamt 5 Teilnehmer ausgewählt. Qualifizieren sich mehr Teilnehmer als insgesamt in der Auswahl vorgesehen sind, wird innerhalb des Teilnehmerpools gelost. Gibt es weniger Teilnehmer als zur Auswahl vorgesehen sind, entscheidet der Auftraggeber über eine Fortführung oder Aufhebung des Verfahrens.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie den Umsatz für die bestimmte Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten zwei Geschäftsjahren. Bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied einzureichen.
Für den Umsatz für die bestimmte Leistungsart muss folgende Anforderung erfüllt sein:
*Summe in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
2) Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden, jeweils zweifach pro Jahr maximiert, ist nachzuweisen.
Alternativ kann der Bieter auch erklären, eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung bzw. die Eigenerklärung für jedes Mitglied zu führen.
Zusätzliche Eignungspunkte für:
+ LPH 7+8 bei der Referenz / 3 Punkte
+ Bauen im Bestand / 1 Punkt
+ BGF min. 1.000m² bei Referenzt / 1 Punkt
+ Öffentlicher Bauherr / 1 Punkt
+ ISO 9000 Zertifizierungn / 1 Punkt
Summe der max. Wertungszahl 7
Referenz gemäß Mindestanforderungen Teilnahmeantrag:
+ SHK Planung vom Neubau oder der Sanierung eines Gebäudes mit Mensa und Mensaküche
+ LPH 1-8
+ Gewerke Sanitär müssen abgedeckt sein
+ Anrechenbare Kosten HLS gesamt: ab 100.000€ netto
+ Fertigstellung liegt max. 10 Jahre ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurück
+BGF 500m²
siehe III.1)
siehe III.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens erfolgt als eVergabe mit der Software des "Deutschen Ausschreibungsblatts". Die Nutzung der Software ist für Bieter kostenneutral. Die gesamte Kommunikation ab diesem Zeitpunkt erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Software. Das bedeutet, die Unterlagen werden elektronisch bereitgestellt, mögliche Rückfragen und auch die Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgen nur über die eVergabe-Software.
Die Informationen nach GWB bzw. Zuschlagserteilung erfolgt ggf. per Email, Fax und/oder Brief.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/