Stadtwerke Stuttgart GmbH - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Fassadenarbeiten Werkstattgebäude" für Sanierung und Umbau des neuen Hauptsitzes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/930
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Fassadenarbeiten Werkstattgebäude" für Sanierung und Umbau des neuen Hauptsitzes
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Fassadenarbeiten Werkstattgebäude" folgende Leistungen zu erbringen:
- Rückbauarbeiten Fassade Werkstatt
- Liefern und Einbauen Sektionaltore
- Herstellen Fassade Werkstatt
- Ertüchtigung Bürogebäude Fenster und Pfosten-Riegel-Fassade
- Ertüchtigung Fenster Lagergebäude
- Ertüchtigung Fenster Werkstattgebäude
Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 3) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 2 beigefügte Vertrag zustande.
Kesselstraße 23 70327 Stuttgart
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt "Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen" als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Beim Objekt Kesselstraße 23 handelt es sich um ein großes, zusammenhängendes Gebäude mit angrenzendem Außenbereich, welches in mehreren Bauabschnitten geplant und errichtet wurde und sich in drei Bauteile gliedert:
1. Der Bauteil "Büro" mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
2. Der Bauteil "Lager" mit drei oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß soll auf allen Geschoßen innenräumlich durch partielle Einbauten den Anforderungen der Nutzer angepasst werden.
3. Der eingeschossige und nicht unterkellerte Bauteil "Werkstatt" muss den umfangreichen Anforderungen des neuen Nutzers entsprechend umgebaut und ertüchtigt werden.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil "Büro" den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
In den Außenanlagen werden alle Hofflächen und die Grundleitungen saniert sowie neue Medienleitungen verlegt.
Die Gesamtbaumaßnahme soll im Zeitraum von 5. Juli 2021 bis 13. September 2023 erfolgen. Die Außenanlagen haben einen Nachlauf bis 16. Oktober 2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
(2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
(2) Vorlage von Referenzen
zu (2) Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von einer Referenz über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich "Fassadenarbeiten" mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 250.000,00 netto. Die Bauleistung muss in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (frühestens am 01.01.2018) und spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlos-sen (Abnahme) worden sein.
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Bereich Bodenbelagsarbeiten
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)
Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6KQT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.