Betreuung, Sicherheit und Verpflegung in der Notunterkunft Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung, Sicherheit und Verpflegung in der Notunterkunft Leverkusen
Los 1: Betreuungsdienstleistungen in der Notunterkunft Leverkusen
Los 2: Sicherheitsdienstleistungen in der Notunterkunft Leverkusen
Los 3: Verpflegungsdienstleistungen in der Notunterkunft Leverkusen
Betreuungsdienstleitungen
Notunterkunft Leverkusen Dhünnberg 40 51375 Leverkusen
Los 1:
Der Auftragnehmer koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.).
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind auch Personen untergebracht, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese Personen können von der zuständigen ZAB aus der Einrichtung -ggfs. unter Anwendung von Zwang- entweder in ihren Herkunftsstaat rückge-führt oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften. Der Auftragnehmer hat die allgemeinen brandschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten, die sich z.B. aus dem Bauordnungsrecht ergeben.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen verpflichtet sich der Auftragnehmer:
- sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz zu unterweisen und dies zu dokumentieren
- sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hin-zuweisen und auf geeignete Schutzmaßnahmen hinzuweisen
- Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen
- die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten
- sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten
- den Auftraggeber über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe vorab und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von den von ihm angeschafften bzw. in die Einrichtung eingebrachten Mobiliar, Geräten, Gebrauchsmaterialien, Spielgeräten, Verbrauchsmaterial etc. keine Gefahren ausgehen und diese den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechend verwendet werden. Bei der Ausstattung achtet der Auftragnehmer auch auf den präventiven Brandschutz.
Los 2:
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt wer-den und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird sei-ne Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Los 3:
Der Auftragnehmer erbringt die an den Standorten erforderliche Vollverpflegung der dort untergebrachten Personen an 365 Tagen pro Jahr. Die Verpflegungsmöglichkeiten für auf dem Gelände tätige Personen sind nicht zu berücksichtigen.
Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Verpflegungsvariante zur-zeit in der Einrichtung genutzt wird und welche Möglichkeiten der Auftragnehmer zur Herstellung der Verpflegung vor Ort hat. Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Kapazitäten in der Kantine / Essensausgabe in der jeweiligen Einrichtung bestehen.
Der Auftraggeber stellt die für die Ausgabe und - soweit vorhanden - die für die Herstellung der Verpflegung notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung kann der "einrichtungsspezifischen Liste" entnommen werden. Aus der Liste ist er-sichtlich, welche Geräte bzw. technische Ausstattung bereits im Eigentum des Auftraggebers vorhanden sind. Sofern für die Zubereitung bzw. Ausgabe der Mahlzeiten weitere Geräte benötigt werden, ergänzt der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten.
Sofern das Verpflegungsangebot durch Bedienstete des Auftraggebers, durch Bedienstete eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder durch weitere in der Einrichtung tätigen Akteure genutzt werden soll, stimmt sich der Auftraggeber vor Ort mit dem Auftragnehmer ab, ob und in welchem Rahmen Bedienstete dies beanspruchen können.
Bewohnerinnen und Bewohner können im Rahmen der Jobbörse durch den Betreuungsdienstleister im Kantinenbereich eingesetzt werden.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Vollverpflegung der untergebrachten Personen
- die Ausgabe des Essens
Für die Verpflegung werden bei den untergebrachten Personen keine Kosten durch den Auftragnehmer erhoben.
Sicherheitsdienstleistungen
Notunterkunft Leverkusen Dhünnberg 40 51375 Leverkusen
Los 1:
Der Auftragnehmer koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.).
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind auch Personen untergebracht, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese Personen können von der zuständigen ZAB aus der Einrichtung -ggfs. unter Anwendung von Zwang- entweder in ihren Herkunftsstaat rückge-führt oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften. Der Auftragnehmer hat die allgemeinen brandschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten, die sich z.B. aus dem Bauordnungsrecht ergeben.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen verpflichtet sich der Auftragnehmer:
- sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz zu unterweisen und dies zu dokumentieren
- sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hin-zuweisen und auf geeignete Schutzmaßnahmen hinzuweisen
- Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen
- die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten
- sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten
- den Auftraggeber über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe vorab und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von den von ihm angeschafften bzw. in die Einrichtung eingebrachten Mobiliar, Geräten, Gebrauchsmaterialien, Spielgeräten, Verbrauchsmaterial etc. keine Gefahren ausgehen und diese den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechend verwendet werden. Bei der Ausstattung achtet der Auftragnehmer auch auf den präventiven Brandschutz.
Los 2:
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt wer-den und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird sei-ne Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Los 3:
Der Auftragnehmer erbringt die an den Standorten erforderliche Vollverpflegung der dort untergebrachten Personen an 365 Tagen pro Jahr. Die Verpflegungsmöglichkeiten für auf dem Gelände tätige Personen sind nicht zu berücksichtigen.
Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Verpflegungsvariante zur-zeit in der Einrichtung genutzt wird und welche Möglichkeiten der Auftragnehmer zur Herstellung der Verpflegung vor Ort hat. Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Kapazitäten in der Kantine / Essensausgabe in der jeweiligen Einrichtung bestehen.
Der Auftraggeber stellt die für die Ausgabe und - soweit vorhanden - die für die Herstellung der Verpflegung notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung kann der "einrichtungsspezifischen Liste" entnommen werden. Aus der Liste ist er-sichtlich, welche Geräte bzw. technische Ausstattung bereits im Eigentum des Auftraggebers vorhanden sind. Sofern für die Zubereitung bzw. Ausgabe der Mahlzeiten weitere Geräte benötigt werden, ergänzt der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten.
Sofern das Verpflegungsangebot durch Bedienstete des Auftraggebers, durch Bedienstete eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder durch weitere in der Einrichtung tätigen Akteure genutzt werden soll, stimmt sich der Auftraggeber vor Ort mit dem Auftragnehmer ab, ob und in welchem Rahmen Bedienstete dies beanspruchen können.
Bewohnerinnen und Bewohner können im Rahmen der Jobbörse durch den Betreuungsdienstleister im Kantinenbereich eingesetzt werden.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Vollverpflegung der untergebrachten Personen
- die Ausgabe des Essens
Für die Verpflegung werden bei den untergebrachten Personen keine Kosten durch den Auftragnehmer erhoben.
Verpflegungsdienstleistungen
Notunterkunft Leverkusen Dhünnberg 40 51375 Leverkusen
Los 1:
Der Auftragnehmer koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.).
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind auch Personen untergebracht, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese Personen können von der zuständigen ZAB aus der Einrichtung -ggfs. unter Anwendung von Zwang- entweder in ihren Herkunftsstaat rückge-führt oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften. Der Auftragnehmer hat die allgemeinen brandschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten, die sich z.B. aus dem Bauordnungsrecht ergeben.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen verpflichtet sich der Auftragnehmer:
- sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz zu unterweisen und dies zu dokumentieren
- sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hin-zuweisen und auf geeignete Schutzmaßnahmen hinzuweisen
- Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen
- die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten
- sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten
- den Auftraggeber über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe vorab und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von den von ihm angeschafften bzw. in die Einrichtung eingebrachten Mobiliar, Geräten, Gebrauchsmaterialien, Spielgeräten, Verbrauchsmaterial etc. keine Gefahren ausgehen und diese den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechend verwendet werden. Bei der Ausstattung achtet der Auftragnehmer auch auf den präventiven Brandschutz.
Los 2:
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt wer-den und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird sei-ne Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Los 3:
Der Auftragnehmer erbringt die an den Standorten erforderliche Vollverpflegung der dort untergebrachten Personen an 365 Tagen pro Jahr. Die Verpflegungsmöglichkeiten für auf dem Gelände tätige Personen sind nicht zu berücksichtigen.
Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Verpflegungsvariante zur-zeit in der Einrichtung genutzt wird und welche Möglichkeiten der Auftragnehmer zur Herstellung der Verpflegung vor Ort hat. Aus der "einrichtungsspezifischen Liste" ist ersichtlich, welche Kapazitäten in der Kantine / Essensausgabe in der jeweiligen Einrichtung bestehen.
Der Auftraggeber stellt die für die Ausgabe und - soweit vorhanden - die für die Herstellung der Verpflegung notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung. Eine detaillierte Auflistung kann der "einrichtungsspezifischen Liste" entnommen werden. Aus der Liste ist er-sichtlich, welche Geräte bzw. technische Ausstattung bereits im Eigentum des Auftraggebers vorhanden sind. Sofern für die Zubereitung bzw. Ausgabe der Mahlzeiten weitere Geräte benötigt werden, ergänzt der Auftragnehmer diese auf eigene Kosten.
Sofern das Verpflegungsangebot durch Bedienstete des Auftraggebers, durch Bedienstete eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten oder durch weitere in der Einrichtung tätigen Akteure genutzt werden soll, stimmt sich der Auftraggeber vor Ort mit dem Auftragnehmer ab, ob und in welchem Rahmen Bedienstete dies beanspruchen können.
Bewohnerinnen und Bewohner können im Rahmen der Jobbörse durch den Betreuungsdienstleister im Kantinenbereich eingesetzt werden.
Zu den allgemeinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Vollverpflegung der untergebrachten Personen
- die Ausgabe des Essens
Für die Verpflegung werden bei den untergebrachten Personen keine Kosten durch den Auftragnehmer erhoben.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des anhaltenden hohen Zustroms von Flüchtlingen nach NRW aus der Ukraine und der damit einhergehenden versorgungsrechtlichen Verpflichtung des Landes NRW sämtliche Flüchtlinge in einer menschenwürdigen Weise unterzubringen und zu versorgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsches Rotes Kreuz Soziale Dienste gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MSM Security & Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA31 Bottrop, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46240
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Primus Service GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYWT2J8LA6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.