Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0274
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rettungsdienst
Durchführung Rettungsdienst im Versorgungsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf
Versorgungsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf (siehe Leistungsbeschreibung)
Vergeben wird die Durchführung der in § 9 Abs.1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 RettG NRW bestimmten Aufgaben des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport und erweitertem Rettungsdienst) im Versorgungsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.06.2026 (2 Jahre 9 Monate), mit der zweimaligen Option zur einseitigen Verlängerung durch den Aufraggeber um jeweils weitere sechs (6) Monate und damit bis längstens 30.06.2027. Die Beauftragung erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag (§ 54 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) mit dem Durchführenden.
Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i.V.m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. der Vereinsregisterordnung (VRG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatznachweis
Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt "Umsatznachweis" (Anlage 7)).
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.10.2023, inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 30.06.2027). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche der Auftraggeber im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen
oder
durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes
Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.10.2023, inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 30.06.2027).
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss Einsätze der Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes auf dem Flughafen Düsseldorf International für die Haftung der Landeshauptstadt Düsseldorf bei Schäden, die durch den Bieter verursacht werden und für welche die Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber dem Flughafen Düsseldorf in Zusammenhang mit dem Einsatz der Fahrzeuge des erweiterten Rettungsdienstes in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Mio. EUR pro Versicherungsfall und Jahr abdecken.
Der Nachweis kann geführt werden, entweder
durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit der genannten Mindestdeckungssummen
oder
durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Fachliche Eignung der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)
Nachweis, dass die mit der Führung des Betriebes beauftragte Person fachlich geeignet ist, durch Vorlage eines Zertifikats/Zeugnisses über die bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen.
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Referenz Notfallrettung
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste Notfallrettung" (Anlage 8) auszufüllen.
Referenz erweiterter Rettungsdienst
Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste erweiterter Rettungsdienst" (Anlage 9) auszufüllen.
Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen", Anlage 10).
Auszug aus dem Bundeszentralregister
Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (bspw. Leiter Rettungsdienst etc.). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart "O" beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an:
Landeshauptstadt Düsseldorf Amt 37/3 bzw. 37/4 Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Herr Thomas Tremmel Hüttenstr. 68 40215 Düsseldorf
zu übersenden ist.
Können derartige Auszüge nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine "Versicherung an Eides statt" gibt, darf die "Versicherung an Eides statt" durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters abgibt.
Regelung Standort Regelrettungsdienst und erweiterter Rettungsdienst siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe
Eignungsnachweise/Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Übertragung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 1, 2 und 3 RettG NRW handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU.
Für das Vergabeverfahren maßgebliche Vorschriften sind somit § 130 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die §§ 64 ff. des 3. Abschnitts der Vergabeverordnung (VgV). Die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB findet vorliegend keine Anwendung.
Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 130 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 65 Abs. 1, 15 VgV durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.