Neubau Sportlerheim/Bürgerhaus Kall-Sötenich, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 65 12 90-7 / 700-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kall
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sportlerheim/Bürgerhaus Kall-Sötenich, Tragwerksplanung
Die Gemeinde Kall beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses und Sportlerheim in Kall-Sötenich.
Es wird ein Neubau gemäß aktuellem Stand der Technik und dem erforderlichen Raumbedarf angestrebt.
Sportlerheim:
Für den Neubau des Sportlerheims hat die Gemeinde Kall im Jahr 2020 einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten gestellt. Die Maßnahme gliedert sich in die beiden Pakete Kunstrasenplatz und das Sportlerheim auf. Der Kunstrasenplatz ist jedoch kein Bestandteil dieses Verfahrens.
Ende September 2022 wurde die Förderung bewilligt und erhält die Höchstzuwendung von 1.500.000 EUR. Die Fördersumme teilt sich hälftig auf die beiden Maßnahmen auf.
Die Förderung für das Sportlerheim bleibt aber aufgrund Höchstförderung bei 750.000 EUR.
Bürgerhaus:
Durch die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde das ehemalige Bürgerhaus im Ortskern von Sötenich derart in Mitleidenschaft gezogen, dass es abgerissen werden musste.
Aufgrund der Gefahr, dass ein Neubau an gleicher Stelle bei einem weiteren Unwetterereignis wieder überflutet wird, musste ein neuer Standort gefunden werden.
Als Alternativstandort ist das Bürgerhaus als Aufstockung auf das zu planende Sportlerheim zu berücksichtigen.
Die Neubaukosten wurden durch den Betreiberverein als eigenständiger Wiederaufbauantrag beantragt.
Kosten:
Die Gesamtkosten des Gebäudes der Kostengruppen KG200-600 werden auf ca. 2,48 Mio. EUR brutto geschätzt.
Die vorläufige Kostenermittlung der Baukosten setzt sich wie folgt zusammen:
- KG 300: 1.362.326,81 EUR netto
- KG 400: 664.584,04 EUR netto
Termine:
Start der Planung: August 2023
Übergabe Gebäude: Juni 2025
Gemeinde Kall 53925 Kall
Gegenstand der Beschaffung sind folgende Planungsdisziplinen.
Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gemäß HOAI § 51).
Der Planerauftrag wird stufenweise beaufragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Ingenieure
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
Weiterhin werden Referenzen nach den Angaben im Referenzbogen (Anlage 6.n) sowie den ergänzend eingereichten Unterlagen unter folgenden Aspekten zur Eignung herangezogen:
- Bei der Referenz handelt es sich um einen Neubau
- Projektgröße: Baukosten KG 300 und 400 nach DIN 276
- Honorarzone
- Bearbeitete Leistungsphasen
- Die Referenz ist fertiggestellt und/ oder an den Nutzer übergeben
- Referenz mit öffentlichen Fördermitteln
- Gebäude in Holzbauweise
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise.
1. Stufe: Leistungsphasen 1-3 (gemäß HOAI § 51)
2. Stufe: Leistungsphase 4 (gemäß HOAI § 51)
3. Stufe: Leistungsphase 5-6 (gemäß HOAI § 51)
Im Verfahren ergibt sich voraussichtlich folgende Terminschiene:
- Aufforderung zum Erstangebot 05.06.2023
- Bietergespräche Juli 2023
- Zuschlag August 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass mindestens ein Miarbeiter des Büros nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufbezeichnung Architekt berechtigt ist.
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Mindestumsatz (Summe im Mittel) über die letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) für Leistungen gemäß HOAI § 51 Tragwerksplanung 250.000 EUR netto/Jahr.
- Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über nachfolgende Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1.500.000 EUR
b) für sonstige Schäden 1.500.000 EUR
Es werden folgende Eignungskriterien für die Bewertung der Bewerber angesetzt:
- Anzahl der festangestellten Ingenieure in der Tragwerksplanung
- Anzahl der festangestellten technischen Mitarbeiter in der Tragwerksplanung
Als Mindeststandard sind folgende Anforderungen nachzuweisen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Anforderungen:
- Gegenstand der Referenz war die Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 bei einem Neubau
- Zu diesem Leistungsbild wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 gem. HOAI § 51 bearbeitet
- Das Objekt fiel in die Honorarzone III oder höher (gemäß HOAI 2021 oder vergleichbarer Regelung)
- Die Summe der Baukosten zu den KG 300 und 400 belief sich auf mindestens 500.000 EUR (ohne MwSt)
- Die Referenzen müssen fertiggestellt und / oder an den Nutzer übergeben sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YY4Y3VS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.